Ist Versteuerung - Erlöse im falschen Jahr

  • Hallo Ich hoffe ich bin im richtigen Bereich.


    Ich habe eine Frage zu Buchung von Rechnungen in der Ist Versteuerung und zum Jahreswechsel. Ich bin Einzelunternehmer, habe am 01.01.2017 mit der Buchhaltung in der Software angefangen und am 30.12.2017 eine Rechnung über 1000€ + Mwst 19% gestellt. Die Rechnung wurde im Jahr 2017 nicht mehr bezahlt.


    Die vorherigen Rechnungen hatte ich mit dem Geldeingang direkt gebucht.


    Ich habe den Buchführungshelfer genutzt und folgende Buchung gemacht: (SKR03)


    1190€ Mwst

    Gegenkonto: 8410 (Erlöse 19% Ust.

    Steuer im Gegenkonto: 3 Mehrwertsteuer 19%


    Konto: Debitor 10001



    Nach Buchung wird die Umsatzsteuer auch korrekt auf 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig 19%) gebucht. OP werden korrekt eingetragen und bei den EB übernommen


    Mein Problem ist nun, dass die Erlöse sich im Jahr 2017 um 1000€ erhöht haben und auf der Gewinnermittlung 2017 die 1000€ ausgewiesen sind. Muss ich hier die 1000€ noch händisch umbuchen?

  • Moin und willkommen PaGo :)


    bilanzierst Du (würde ich aus den OPOs schließen) ? Dann wäre doch die Zuordnung des Umsatzes nach 2017 vollkommen richtig - die Ist-Beteuerung bezieht sich ja nur auf die Fälligkeit der Umsatzsteuer..


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hi Maulwurf, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ja ich bilanziere.


    Muss ich beim Jahresabschluss die 1000€ ins nächste Jahr übertragen? Ich gehe davon aus, dass ich die 1000€ auch erst 2018 versteuern (Einkommensteuer) muss. Oder muss die Einnahme auch 2017 versteuert werden obwohl der Betrag erst 2018 bezahlt wird?

  • Bei Bilanzierern wird prinzipiell nach Soll besteuert - nur die Umsatzsteuer ist nach Ist.

    Deshalb hast du ja auch Forderungen und Verbindlichkeiten in deiner Bilanz - das ist das Wesen der Doppik.