Mobiltelefon wie als Anlagegut anlegen

  • Hallo,


    ich habe mir ein neues Mobiltelefon angeschafft. Wert 950 € brutto.

    Nun bin ich auf "Anlagegut neu" gegangen, aber was trage ich bei "Art des Anlagenguts" und "Kategorie der Abschreibung" ein?


    Wenn ich es im Pool abschreibe wäre es ja Art: 485 und Kategorie: 4862

    Und wenn ich keine Pool Abschreibung wähle, was gebe ich dann an?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das ist seit diesem Jahr ein GWG.




    Dementsprechend wählst Du als Art des Anlagegutes "Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €" (480 im SKR03 und 670 im SKR04) und bei Abschreibung "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" (4855 im SKR03 und 6260 im SKR04).


    Nachtrag: Da MB hier noch nicht auf dem laufenden ist, ist das GWG-Konto noch mit 410,00 € beschriftet und MB meckert bei der Buchung auch rum, dass die Anschaffungskosten zu hoch sind. Muß man dann eben wegklicken und hoffen, dass das beim nächsten Update nachgereicht wird. Allerdings hätte man das auch vorsorglich schon längst einpflegen können. ;)

  • Pech für dich. ;)


    Na ich würde sagen, das ist dann "Geringwertige Wirtschaftsgüter 150-1000 € (Pool) ab 2008" und müßte über "Abschreibung auf den Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter" angeschrieben werden.


    Nachtrag: Oder du erfasst es als Anlagegut (müßte dann ja eigentlich einem PC gleichgesetzt werden) und damit als "Computeranlagen" erfaßt werden. Abschreibung dann auf "Abschreibung auf Sachanlagen (ohne Afa)" mit einer Abschreibungsdauer von 3 Jahren, würde ich sagen.

  • luminax,

    man müsste Dir mit "ja" und "nein" antworten:
    Das Telefon war 2017 über der 410-Euro-Grenze. Also musste es in die (reguläre) Abschreibung für anteilig einen Monat.

    Doch dann ist es in diesem Jahr noch weniger (rest)wert und wieder unterhalb der neuen GWG-Grenze.

    Buhl selbst sprach mal den "Trick" an, über Investitionsabzugsbetrag - auch für gebrauchte Güter! - so aufzuteilen:
    Abschreibung 2017

    Restbetrag Sofortabschreibung 2018
    hier: https://www.buhl.de/meinbuero/…chreibung-bis-1-333-euro/

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest Du den TE erst einmal nach einer etwaigen anteiligen privaten Mitbenutzung des Mobiltelefons fragen, da diese ja nicht zwingend ungewöhnlich ist.


    Eventuell scheitert es ja dann eben schon an dieser wichtigen Voraussetzung für die Anwendung der Sonderregelung:

    Zitat
    • Die angeschafften Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung „ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt“. Mit anderen Worten: Der private Nutzungsanteil darf nicht höher als 10% sein


    Vor solchen Verweisen also erst einmal den vorliegenden Sachverhalt anschauen oder abschließend klären, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften.

  • Das Telefon war 2017 über der 410-Euro-Grenze. Also musste es in die (reguläre) Abschreibung für anteilig einen Monat.

    Doch dann ist es in diesem Jahr noch weniger (rest)wert und wieder unterhalb der neuen GWG-Grenze.

    Buhl selbst sprach mal den "Trick" an, über Investitionsabzugsbetrag - auch für gebrauchte Güter! - so aufzuteilen:

    Dein Rat - erst 2017 zu buchen - ist sehr nahe an § 42 AO (Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten). Buhl hat nicht geraten, einen Jahreswechsel abzuwarten. Der "Trick" funktioniert aber auch noch aus einem anderen Grund nicht - die Rücklage hätte nämlich schon 2016 gebildet werden müssen für ein Wirtschaftsgut, das 2017 erworben wird.

    Abgesehen davon: ob der Wert am 1.1.2017 wirklich schon so weit gesunken ist, dass die GWG-Grenze unterschritten wurde, hängt nicht an der "fiktiven" AfA für einen Monat, sondern am Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einlage. Und der dürfte hier nicht anders als der Kaufpreis sein.

    • Offizieller Beitrag

    Nun, da sich der TO ja ein viertel Jahr nicht mehr gemeldet hat, ist das Thema für ihr wohl durch und nicht mehr relevant.

    Das schon, aber es lesen ja auch andere User mit. Und wenn dann jemand unbedacht so einen Hinweis gibt, dann muss man es für die im Vorgriff schon wieder in die richtigen Bahnen lenken. ;)


    Habe das Thema dann mal als erledigt gekennzeichnet.