Hallo,
1.
nachdem sich zum neuen Jahr einige rechtliche und auch programmliche Änderungen im Bereich DGUV/Berufsgenossenschaften/Stammdatenabruf/Lohnnachweis ergeben haben, haben wir einige der häufigsten Frage und Programmmeldungen sowie die Wege zu deren Behebung in einer FAQ zusammengefasst, die gegebenenfalls auch noch erweitert wird:
https://www.buhl.de/faqs.html?article=1978
Darin werden unter anderem die Meldungen behandelt "Folgende Datensätze der Gefahrtarifstellen konnten nicht verarbeitet werden, da die Kombination aus Mitgliedsnummer nicht im Mandanten gefunden werden konnte" und "Die Stammdaten für 2017 wurden für die Betriebsstätte „0“ noch nicht abgerufen". Auch der Fall, dass Gefahrtarifstellen nicht in die richtige Betriebsstätte übernommen werden, wird dort behandelt. Erhalten Sie im Rahmen des Verfahrens eine Fehlermeldung, prüfen Sie daher bitte zunächst diese FAQ.
2.
Die generelle Vorgehensweise beim Stammdatenabruf wird in dieser FAQ erläutert:
https://www.buhl.de/faqs.html?article=1858
Bitte beachten Sie, dass beim Stammdatenabruf mehrere Schritte zu druchlaufen sind: Zunächst richten Sie in den Parametern die Berufsgenossenschaft ein und hinterlegen in der Betriebsstätte Ihre Stammdaten. Anschließend stellen Sie Ihre Anfrage bei der DGUV ("Stammdatenabruf-Ausgang"). Einige Zeit später (in der Regel am folgenden Werktag) rufen Sie dann die von der BG zusammengestellten Daten ab ("Stammdatenabruf-Eingang"). Diese Daten sind anschließend im Programm noch zu verarbeiten und, falls sich Änderungen ergeben haben oder neue Daten übermittelt wurden, den Mitarbeitern zuzuweisen. Erst nach dem erfolgreichen Durchlaufen aller Schritte gilt der Stammdatenabruf als erfolgt, und der Lohnnachweis kann übertragen werden. Die Details zu den einzelnen Schritten finden Sie in der unter 2. bzw. 3. verlinkten Anleitung.
3.
Die Änderungen mit der Jahresaktualisierung 2018 haben wir in dieser FAQ zusammengefasst:
https://www.buhl.de/faqs.html?article=1974
Dort finden Sie auch eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Schritte des Verfahrens.
4.
Hinweise zum Lohnnachweis und dessen Übertragung finden Sie hier:
https://www.buhl.de/faqs.html?article=1867
Die Anleitung bezieht sich dabei auf das generelle Verfahren. Deshalb gleich ein Hinweis an dieser Stelle: Für die Übertragung des Lohnnachweises 2017, der bis zum 16.2.2018 übermittelt sein muss, wird es noch ein Update geben, das rechtzeitig vor Fristende erscheint.
5.
Die möglichen Meldungen im Rahmen des Stammdatenabrufs und der Übertragung der Lohnnachweise sind vielfältig. Eine Liste der Fehlercodes der DGUV finden Sie auf dieser Seite:
http://www.dguv.de/de/versiche…rfahren/katalog/index.jsp
6.
Derzeit verzeichnen wir an unserer Hotline, nicht zuletzt aufgrund der vielen Anfragen zum Thema DGUV, ein stark erhöhtes Anfrageaufkommen, sowohl telefonisch wie schriftlich. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir trotz aller Bemühungen nicht alle Anfragen sofort beantworten können. Wichtige Informationen, die Sie selbst prüfen können, finden Sie daher im Programm im Bereich "Lohn > Start > Parameter > Abrechnung > Betriebsstätten". Dort können Sie links den Bereich "BG-Vorgaben" anklicken und rechts die Zeile für das entsprechende Jahr doppelklicken. Im folgenden Fenster werden Ihnen dann die Angaben zu Ihrer Mitgliedsnummer, der PIN und Ihren Gefahrtarifstellen angezeigt. Ebenfalls unter "Lohn > Start > Parameter > Abrechnung > Betriebsstätten" finden Sie links die Puntke "Stammdatenabruf-Ausgang" und "Stammdatenabruf-Eingang". Die dort angezeigten Einträge können Sie mit der rechten Maustaste klicken und sich den jeweiligen Inhalt anzeigen lassen. Prüfen Sie gegebenfalls die dort angezeigten Daten.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Diel