Summenzähler?

  • Hallo liebe Community!


    Ich habe mir ein 2.Familienhaus gekauft wo ich ein Problem mit den Wasserzählern habe, bzw. verstehe ich nicht wie ich es umsetzten soll im Programm.

    Anlegen kann ich ja nur einen Summenzähler der einzelne Zähler addiert. Ich benötige einen der subtrahiert:/


    Es gibt folgende Konstellation:

    Gesamtwasserzähler für das Gebäude

    Gesamt Warmwasserzähler in der Heizung


    EG hat einen Warm- und Kaltwasserzähler

    OG hat keinen Zähler und soll durch die differenzen Berechnet werden.


    OG Warmwasser = Gesamt Warmwasser - EG Warmwasser

    OG Kaltwasser = Gesamtwasser - EG Kaltwasser


    Bitte gebt mir einen Tipp!:thumbup:

  • OG hat keinen Zähler und soll durch die differenzen Berechnet werden

    Hier gibt es eine gesetzliche Regelung, dies bekundet durch das "LG Berlin, Urteil vom 17.9.2010, 63 S 54/10, GE 2010, 1742". Damit wird die sogenannte Differenzmethode bestätigt.

    Wenn ich ein Haus habe mit einer solchen Konstellation wende ich diese selbst an. Dann bekommt der nicht vorhandene Zähler eine virtuelle SN. Das heißt aber nicht, dass alle Differenzverbräuche dem einen Zähler zugeteilt werden dürfen!! Denn es gibt pyhsikalische Gegebenheiten, die müssen dann ebenfalls berücksichtigt werden.


    Die sieht so aus, habe dafür eine Exceltabelle erstellt um nicht jedesmal per Hand alles ausrechnen zu müssen.


    Das ist nur ein Beispiel, nur danach muss verfahren werden.


    Bei Fragen, melde dich.

  • Messdifferenzen sind von 0% bis 20% zulässig. Das fehlt in der Tabelle: Über 20 % trägt der Vermieter die Restkosten alleine.

    Das stimmt bedingt, denn 0% hat keine Auswirkung, dass die Differenz zwischen Einkauf (Wasserrechnung) und Summe aller Wohnungszähler bist zu 20% Differenz erlaubt sind. In meiner Tabelle, die ich mir aus einem Fachbuch zusammengestellt habe, wird dies berücksichtigt. Beim Verwalter wird der Differenzverbrauch auf die einzelnen Wohnungszähler dazu addiert.

  • Mir ist nicht klar wie die Differenz in diesem Fall ermittelt wird. Die Wasserzähler-Diffenz bezieht sich auf den Hauptzähler und "alle" Zwischenzähler,

    die Prozentual ausgeglichen werden kann. In diesem Fall kann auch eine willkürliche Prozentzahl in Ansatz gebracht, die auch bis zu 20 % betragen kann.

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  • Da die Differenz 35 % beträgt kommt die 20 % Regelung zun tragen

    Bitte den (schlecht) kopierten Text beachten, dort wird von einer "üblichen Messdifferenz" ausgegangen. Man kann doch nicht die gesetzlich zulässige Differenz von 20% in einer solchen Berechnung als Grundlage aufnehmen. Ich selbst habe noch keine solch hohe Differenz gehabt. Auch bei Prüfungen von Abrechnungen, wo Messdienstleister ihre eigene verfahrensweise unterbringen, konnte ich solche Abweichnungen nicht erkennen.

    Deine Berechnung sehe ich daher als nicht korrekt an.

  • OG hat keinen Zähler und soll durch die differenzen Berechnet werden.

    Rechtlich fragwürdig, es sei denn im Mietvertrag festgelegt. Ansonsten gilt die Personen- oder Quadratmeterumlage.

    Ich lasse mir Sicherheitshalber überall Zähler einbauen da auch das "Allgemeinwasser" in der Waschküche und Partyraum über den Mieter laufen würde.

    Vielen Dank auch für die vielen anderen Antworten.