Ist-Versteuerung Umsatzsteuer bei Bilanzierer zum Jahreswechsel

  • Hallo,


    Meine GmbH ist Istversteuerer bei Bilanzierung SKR03.


    Folgende Frage:


    Wie gehe ich mit einer Ausgangs-Rechnung aus Dezember, die im Januar bezahlt wird, um?


    Unternehmer-suite bucht die USt. ja auf Kto. 1766 "USt. nicht fällig". Muss ich diese Position zum Jahresabschluss auf ein anderes Konto, z. B. 1736 "Verb. Steuern und Abgaben" umbuchen?


    Ich denke auch an meine USt-Voranmeldung für Januar, bei der ja die dann vereinnahmte USt. ggf. falsch dem Folgejahr zugeordnet wird.


    Danke für Eure Hinweise!

  • Moin Gruetzi,


    die Buchung ist Unternehmer ist hier vollkommen i. O. - der Umsatz ist in 2017 und die Umsatzsteuer wird wie im laufenden Jahr im Januar fällig, es muss nichts umgebucht werden ( die USt-Voranmeldung Dezember wird dann im Januar auf "USt laufendes Jahr" gebucht und im alten Jahr entsprechend eingebucht (1780 an 1789).


    Eine "10-Tage Regelung" gibt es bei Bilanzierung nicht 8) !!


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Moin Gruetzi,


    zuerst einmal hat maulwurf Recht, die 10-Tage-Regelung gibt es bei Bilanzierern natürlich nicht.

    Ich wiederhole das nur zum Absichern, denn nicht alle Antworten hier im Forum sind immer 100% richtig. (ist halt ein User-Forum)


    Die nicht fällige USt landet auf dem Konto 1766, was korrekt ist. Du solltest bei Dir im Kontenplan prüfen, ob bei diesem Konto unter Kennzeichen der Haken bei EB-Buchung gesetzt ist. Das sollte er eigentlich sein, aber checken ist immer besser.

    Bei Geldeingang im Januar wird die USt dann korrekt im Januar auf der UStVA ausgewiesen.


    Grundsätzlich werden aber eigentlich alle USt-Konten für die Bilanz über ein USt-Verrechnungskonto abgeschlossen und in die Forderungen oder Verbindlichkeiten eingestellt. (UVA Dez also z.B. als Ford. gegen FA)

    LG Chris

  • So, nun habe ich mich etwas intensiver am Sonntag Morgen mit der Materie befasst und trotzdem noch ein paar Fragen:


    1.) Mit dem Abschluß aller USt-Konten auf ein Verrechnungskonto und Einbuchung in die Bilanz (Forderungen oder Verb. ggü. FA) war/ist mir klar. Dort müsste ich ja dann die UVA für Dezember, die ich Anfang Januar abgegeben habe, und das Konto 1766 mit meinen Dezember-Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind, "unterbringen", oder?


    2.) Die UVA für Dezember habe ich Anfang Januar abgegeben und das FA hat eine die entsprechende Vorauszahlung für Dezember im Januar abgebucht. Diese Abbuchung muß ich ja nun im Januar buchen. Buche ich diese Abbuchung dann im Januar gegen die Verbindlichkeit aus 1.) und nicht auf 1780 oder 1789?


    3.) Was mache ich mit der UVA Januar, in der ja (Zahlung der Rechnung aus Dezember vorausgesetzt) dann USt. aus Dezember und Vorsteuer aus Januar enthalten sind. Wenn das Finanzamt dann im Februar abbucht, dann müsste ja die USt. aus der Dezember-Rechnung gegen die Verb. aus 1.) und die Erstattung der VSt. aus Januar gegen 1780 gebucht werden, oder?


    Sorry, aber irgendwie ist das nicht ganz so einfach ;)


    Danke für Ihre Hinweise!

  • Moin Gruetzi,


    ...aber auch nicht sooo kompliziert :)


    Es muss nur unterschieden werden zwischen den Vorauszahlungen, die dann auf 1780 bzw. 1789 für die Dezember-Meldung gebucht werden und der Jahreserklaerung, die sich aus der Saldierung aller.Vor- und Umsatzsteuern und der Vorauszahlungen ergibt (und bestenfalls ca. +/- Null ergeben sollte ;) ) . Diese wird dann gegen die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten FA gebucht.


    Die (noch) nicht fällige USt ist ja bei dieser Umdsatzsterverprobung m. E. eher neutral, da sie (noch) keine Verbindlichkeit darstellt.


    Schönen Sonntag- Mittag :)

    Maulwurf

  • Moin Gruetzi,


    nochmal ganz deutlich zu Deinen Fragen:


    zu 1) UV Dez wird als Ford oder Verb geg FA eingestellt.

    Das Konto 1766 sehe ich genauso wie maulwurf, da Du ja quasi Ende des Jahrs noch nicht weisst, ob Dein Kunde bezahlt. Deshalb Haken bei EB-Buchung.


    zu 2) Die Zahlung des FA buchst Du gegen das Verb.Kto aus, oder über den "Umweg" 1790 USt Vorjahr. 1789 USt laufd. Jahr ware im Januar falsch, da es ja die USt aus Dez ist. Aber buch es am besten direkt gegen die Verb geg. FA.


    zu 3) Die UVA Januar, die das FA im Feb abbucht, buchst Du ganz normal gegen 1780. Der entsprechende USt-Betrag der Dezemberrechnung ist ja im Januar auf das Kto fällige USt umgebucht worden bei Zahlung Deines Kunden. Der gehört also auch ganz normal in den Januar, genauso wie viele andere Rechnungen, die Deine Kunden im Januar bezahlt haben plus Deine Vorsteuer aus Januar-Eingangsrechnungen.


    Verstanden? Ist einfacher, als Du denkst :)


    LG Chris

  • So, "einen habe ich jetzt noch":


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann buche ich im Februar die Zahlungen aus der Januar-UVA, in der ja (bei bezahlter Dezember-Rechnung) auch die USt. aus Dezember enthalten sein wird, auf Konto 1780.


    Auf welches Konto buche ich denn dann eine mögliche Abschlußzahlung aus der USt-Erklärung, die ich später abgebe? Das müßte ja dann auch auf 1780 sein (obwohl es eine Zahlung auf die USt. aus dem Vorjahr ist), oder?


    Danke!

    Gruetzi

  • Ähm, ja bzw. nein ;)


    Die Zahlung 01 buchst Du auf 1780, genau :)


    Für die Abschlusszahlung bzw. -erstattung gibt es die Konten "Verbindlichkeiten Steuern und Abgaben" oder "Forderungen Umsatzsteuer", dort findet die Saldierung aller Steuerkonten und Vorauszahlungen im alten Jahr bei den Abschlussbuchungen statt.


    Viele Grüße

    Maulwurf