Zahlungseingang auf zwei Gesellschafter aufteilen?

  • Hallo zusammen,


    wir sind zwei Partner. Jeder Partner erbringt Leistungen in unterschiedlicher Höhe. An den Kunden wird eine Rechnung erstellt. Der Kunde bezahlt die Rechnung mit Überweisung in einer Summe. Wenn wir den Zahlungseingang "Bezahlung Rechnung" erfassen ist alles gut. Wir möchten aber die Einnahmen dem jeweiligen Partner zuschreiben und auch, dass man in der EÜR am Ende des Jahres sieht, wie hoch die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Partners waren. Es gibt bereits ähnliche Forumeinträge, jedoch bislang leider ungelöst :/... Gibt es einen Helden, der das lösen kann?


    Beste Grüße aus Hamburg.

  • Hallo,


    so wird das aber nichts!

    Ihr seid Partner, also eine GbR oder ähnliches. Hierfür erstellt ihr eine EÜR, die Ihr über eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zusammen beim Betriebsfinanzamt abgebt. Als Gesellschafter tragt Ihr Euch beide ein. Wenn Ihr aus dem privaten Geldsäckel noch Kosten habt (z. B. Fahrtkosten im privaten Pkw) wird dies als Sonderwerbungskosten erklärt.


    Anders geht das nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Ihr aus dem privaten Geldsäckel noch Kosten habt (z. B. Fahrtkosten im privaten Pkw) wird dies als Sonderwerbungskosten erklärt.

    Entsprechend können Sie m.E. aber auch die Einnahmen über Sonderbetriebseinnahmen bei den Beteiligten abgrenzen. Voraussetzung hierzu m.E. aber immer auch eine demgemäße vertragliche Vereinbarung zwischen Beteiligten der GbR.

  • Vielen Dank für eure Einschätzung und Unterstützung! Wir fragen uns, wie die Buchhaltung denn z.B. Arztpraxen oder andere Zusammenschlüsse von freien Mitarbeitern gemacht wird, wenn bei einem Kunden mehrere Gesellschafter unterschiedliche Aufwände erbringen und für den Gesamtaufwand eine Rechnung erstellt wird. Es sollte doch irgendwie gehen, den Zahlungseingang vom Kunden auf mehrere Gesellschafter aufzuteilen...sobald man eine Splitting-Buchung macht, hat man aber keine Zuordnung zur Ausgangsrechnung, wodurch das ganze nicht Rund wird :/ Hilft das Service-Center bei solchen Fragen überhaupt weiter?

  • Hier ist die Rechtslage aber inzwischen doch geklärt - die Einnahmen gehören zur Praxis insgesamt (hat hier auch nichts mit Sonderbetriebseinnahmen zun tun), die in der Erklärung zu gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften zusammen als Umsätze erklärt werden und entsprechend den Beteiligungsverhältnissen auf die Gesellschafter aufgeteilt werden.

    Nur wenn die Gesellschafter Rechnungen im eigenen Namen erstellen, darf auf die Sonderbetriebseinnahmen gebucht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Nur wenn die Gesellschafter Rechnungen im eigenen Namen erstellen, darf auf die Sonderbetriebseinnahmen gebucht werden.

    Da würde mich einmal die Fundstelle interessieren.

  • Vertreter beim Kunden hinterlegen?

    Freifeld Gesellschafter 1 und 2 anlegen, Summe hinterlegen?


    Über die Auswertungen zuordnen?

    Wir haben nun Artikel angelegt mit "Gesellschafter 1" und "Gesellschafter 2"...so können wir wenigstens über die Auswertung sehen, wer wie viel "geleistet" und abgerechnet hat....

  • Guten Abend,

    auch ich habe nochmals alles probiert.

    Wenn ich einen Erlös splittbuche kann ich die Rechnung unter " Rechnungen " nie als Zahlung erfolgt sehen.


    Bei Finanzen / Zahlungen Bank ist alles komplett zugeordnet "grüner Punkt "

    egal ob extra Erlöskonto oder gleiches Erlöskonto und verschiedene Erlösarten.


    bei Verkauf / Rechnung nie !! seht immer auf " Rechnung offen " Mahnung fällig !

    Ich habe keine Idee wie das Problem zu lösen ist ?

    Gruß HM

  • Da ja alle der Meinung sind, dass man bei einer Gesellschaft splitten darf auf die Gesellschafter überrascht mich dieses Ergebnis nicht. Wenn ich mir z. B. BFH VIII R 83/05 vom 16.12.2008 ansehe, sind die Einkünfte nach den Gesellschaftsverhältnissen aufzuteilen und nicht nach dem Kriterium, wer hat die Einkünfte verursacht.

  • welche Art von GbR - Berufsausübung handelt es sich? Wie sieht der GbR-Vertrag aus? Aufteilung des Überschusses nach Einnahmen? Und wie sollen die Ausgaben verteilt werden? Das sind die steuerlichen Aspekte.


    In der Buchführung kann man erst mal einfach jede Einnahme auf ein Erlöskonto Gesellschafter 1 oder 2 buchen - und später beim Abschluss und Klärung der oben genannten Fragen, den Gewinn füe 1 und 2 ermitteln.


    Hier sollte doch mal - zu mindestens für das 1. Jahr - eine steuerliche Beratung aufgesucht werden.

  • es handelt sich um eine Schreinerei - Nutzungsgemeinschaft.

    Es wird für einzelne Projekte eine gemeinsame Rechnung geschrieben und dann sollte auch der Erlös auf den einzelnen Gesellschafter gebucht werden.

    Geht ja auch

    aber diese Rechnungen werden nicht als bezahlt markiert.

    ich sehe hier eher ein Problem in der Software oder einen Bedienfehler :wacko:

    Der Steuerberater hat kein Problem mit zwei Erlöskonten für zwei Gesellschafter.

    Gruß HM

  • welche Art von GbR - Berufsausübung handelt es sich? Wie sieht der GbR-Vertrag aus?


    Hier scheint mit die wichtigste Frage am Ende gestellt worden zu sein, nämlich die nach dem Zweck der Gesellschaft.

    Sieht so aus, dass des bei der GbR gar nicht um die Erzielung von Erträgen geht.

    Dann hätten wir zwei voneinander unabhängige Selbstständige mit jeweils eigener Gewinnermittlung.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hätten wir zwei voneinander unabhängige Selbstständige mit jeweils eigener Gewinnermittlung.

    Wieso das denn? Es kommt doch ganz auf den Inhalt des GbR-Vertrags an.

  • miwe4

    Ja, hast recht. Ich war bei "Nutzungsgemeinschaft" hängengeblieben.


    In der nächsten Zeile steht dann ja "gemeinsame Rechnung für einzelne Projekte".

    Das ganze Modell scheint mir jetzt zu sein, dass es

    zwei Selbstständige gibt, die zum Teil auf eigene Rechnung arbeiten (Gewerbe 1 und Gewerbe 2),

    manchmal gemeinsam Aufträge ausführen (GbR 1)

    und gemeinsam (vielleicht mit noch anderen?) eine Werkstatt nutzen (GbR 2).


    Dann hätten wir vier Gewinnermittlungen, zwei einheitliche und gesonderte Feststellungen,

    vier Umsatzsteueranmeldungen, zwei Einkommensteuer- und Gewebesteuererklärungen.


    Hab ich noch was vergessen? :wacko:


    Fazit: die gesamte Konstruktion müsste erst mal klar sein, bevor man Tipps zur buchhalterischen Bearbeitung geben kann.


    Wie immer gilt: wenn du die Aufgabe nicht verstanden hast, kann die Lösung richtig sein, das ist dann aber Zufall.

    Es kommt doch ganz auf den Inhalt des GbR-Vertrags an.

    Der sich letztlich aus der praktischen Handhabung ergibt.

    Selbst wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt (was wir im vorliegenden Fall nicht wissen).

  • Vielen Dank an Alle für die Beiträge.

    Es geht mir aber garnicht um den Gesellschafter-Vertrag. Ich versuche mal mein Problem dazustellen:

    - Eine Werkstatt gepachtet

    - Gesellschafter 1: Schreinermeister in vollzeit selbständig

    - Gesellschafter 2: Geselle nebenberuflich selbständig ca. 2 Tage pro Woche (sonst Angestellter bei einer anderen Firma)

    Jeder hat seine eigenen Projekte wo Erlös und Gewinn pro Gesellschafter problemlos ermittelt werden kann

    Es gibt aber auch Projekte die zusammen gemacht werden (alle Leistungen auf einer Rechnung), Erlös und Gewinn werden nach geleisteter Arbeit aufgeteilt.

    Hier würde ich gerne splittbuchen. Das geht aber nicht, siehe oben.

    Ich habe also ein Problem mit der Software.

    Kann mir da jemand helfen, wie ich das im Programm buchen könnte?


    Vielen Dank.