Hallo nochmal,
Lohnkosten für Handwerksleistungen lassen sich bei den Dienstleistungen geltend machen. Soviel ist klar.
Kann ich aber eigentlich Sanierungskosten für das Haus (in unserem Fall neue Heizungsanlage sowie Dachbeschichtung) zusätzlich anteilig dem Arbeitszimmer zurechnen?
Neue Heizung: 8000,- Arbeitszimmer 10% der Wohnfläche = 800,- Betriebskosten?
Danke für die Hilfe!
Grüße
Tojo