Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Kindergartenzuschuss auch noch das Essensgeld/ Verpflegung

  • Guten Morgen,


    mein Arbeitgeber zahlt mir einen Kindergartenzuschuss, dieser ist im Feld "Raum für weiter Angaben" auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.


    In der Software trage ich ihn an der Stelle "Kinderbetreuungskosten" ein und rechne diesen Betrag als erstatte Kosten gegen meine Ausgaben (Elternbeitrag an die Stadt). Ich hoffe, dieses ist schon mal richtig ???!!!


    Jetzt zahlt mir der Arbeitgeber, aber zusätzlich zum Kindergartenzuschuss auch noch das Essensgeld/ die Verpflegung, die ich unter Kinderbetreuungskosten ja nicht ansetzen darf. Auch dieses Essensgeld ist unter der Bezeichnung "Kindergartenzuschuss" im Feld Raum für weitere Angaben auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen bzw. direkt zusammengefasst. Wo ist dieses Geld nun einzutragen ?


    Im Kitajahr 2016/2017 hatten wir zum Bespiel den Fall, dass das Kitajahr (letztes Kindergartenjahr) beitragsfrei war, nur das Essensgeld gezahlt werden musste.


    Für diese Zeit kann ich bei der Steuererklärung unter Kinderbetreuungskosten keine Ausgaben geltend machen, dennnoch habe ich das Geld für die Verpflegung erstattet bekommen von meinem Arbeitgeber.


    Kann mir jemand helfen !!!


    P.S. Ich entschuldige mich direkt dafür, falls das Thema schon diskutiert und die Frage beantwortet wurde. Ich in diesem Forum und auch bei google gesucht und konnte keine Antwort finden :saint:

    • Offizieller Beitrag

    Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber - Quelle: haufe.de


    Zitat


    Steuer- und sozialversicherungsfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Mitarbeiters in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt (§ 3 Nr. 33 EStG).

  • Hallo, ich hänge mich mal an diese Frage dran.


    In unserem Bundesland wurden gerade die Kita-Gebühren für alle Kinder ab einem Alter von drei Jahren abgeschafft. Das bedeutet, dass unser älterer Sohn ( > 3 ) nur eine Verpflegungspauschale zahlt, während für den jüngeren ( < 3 ) Verpflegungspauschale plus Betreuungskosten anfallen.


    Bisher bekam ich für unseren großen Sohn von meinem Arbeitgeber die Kindergartenkosten bezahlt; in dem Betrag waren auch bereits die Verpflegungskosten enthalten.


    Nun hat mir unsere Buchhaltung mitgeteilt, dass sie für den Großen nichts mehr bezahlen dürften, da die Verpflegungspauschale alleine nicht übernommen werden darf, sondern nur in Kombination mit Betreuungskosten.

    Aktuell hoffe ich darauf, dass nun statt dessen Betreuung + Verpflegung unseres kleinen Sohnes übernommen werden.

    Aber ist es richtig, dass mein Arbeitgeber mir dann keinerlei Kinderbetreuungszuschuss mehr zahlen darf, sobald der Kleine auch drei Jahre alt wird und wir für ihn ebenfalls nur noch die Verpflegungspauschale zahlen müssen?


    Unsere Mitarbeiterin aus der Buchhaltung sagte mir, im Gesetz stände eindeutig, dass "Kosten für Unterbringung, Betreuung UND Verpflegung" übernommen würden, deshalb dürfte die reine Verpflegung nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden.


    Ist das so richtig?


    Danke und viele Grüße

    Anne A.

  • Moin Anne,


    ich würde dazu tendieren, dass auch der Verpflegungsanteil steuerfrei erstattet werden kann; schließlich steht der ursächliche Anlass der Zahlung, also die externe Betreuung des Kindes, nach wie vor im Vordergrund... ist aber nur meine persönliche Meinung und müsste ggf. fachlich entschieden werden :)


    Anderenfalls bliebe eventuell die Umwandlung des Zuschusses in eine steuer- und SVpflichtige Zahlung, wobei dann natürlich geprüft werden müsste, ob sich das noch "lohnt" ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    ich würde dazu tendieren, dass auch der Verpflegungsanteil steuerfrei erstattet werden kann; schließlich steht der ursächliche Anlass der Zahlung, also die externe Betreuung des Kindes, nach wie vor im Vordergrund... ist aber nur meine persönliche Meinung und müsste ggf. fachlich entschieden werden

    Sehe ich ebenso, zumindest habe ich trotz wirklich langer Suche nichts Gegenteiliges gefunden.


    Das sollte der AG einmal mit dem FA klären und nicht eigenständig einen Gesetzeswortlaut deuten. Hat der AG das überhaupt mit seinem Steuerberater einmal abgesprochen?


    Uns dann bitte hier insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Hallo zusammen,


    sorry für die späte Rückmeldung, aber ich habe das Thema erstmal eine Weile ruhen lassen.

    Neulich war ich endlich bei der Arbeitnehmerkammer, um mich beraten zu lassen. Die Dame dort war sich auch erst nicht sicher und hat mir dann §3 Absatz 33 des Einkommenssteuergesetzes ausgedruckt, in dem steht, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern steuerfrei sind. Da steht also im Gegensatz zu dem Zitat von miwe4 oben gar nichts von Verpflegung!?

    Die Frau hat dann noch ihren Kollegen gefragt, der sich bei dem Thema besser auskannte, und der sagte ganz klar, dass reine Verpflegungskosten nicht steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden können.

    Die Sache ist also klar, denn ich hoffe mal, die Arbeitnehmerkammer kennt sich da gut aus.


    Danke und viele Grüße, Anne

    • Offizieller Beitrag

    Die Frau hat dann noch ihren Kollegen gefragt, der sich bei dem Thema besser auskannte, und der sagte ganz klar, dass reine Verpflegungskosten nicht steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden können.

    Hat der denn eine Fundstelle für diese "klare" Aussage genannt oder war das auch nur seine persönliche Auslegung?


    Deshalb schrieb ich ja:

    Hat der AG das überhaupt mit seinem Steuerberater einmal abgesprochen?

    Denn das ist der maßgebliche Ansprechpartner.

  • Nein, der Kollege bei der Arbeitnehmerkammer hat keine Fundstelle genannt, sollte sich aber angeblich bestens mit dem Thema auskennen. Da habe ich ja als Laie auch keine Handhabe; weitere Gesetzestexte außer dem oben genannten Paragraphen habe ich auch nicht gefunden.


    Mein AG hat das mit der Dame abgesprochen, die für ihn die Finanzen macht; sie ist selbstständige Bilanzbuchhalterin. Ich wüsste nicht, dass wir noch einen "echten" Steuerberater hätten; meines Wissens macht die Bilanzbuchhalterin alles Steuerliche für unsere Firma.


    Danke und viele Grüße

    Anne

  • Tja, aber wo bekomme ich nun handfeste Belege her, ob ein reiner Verpflegungszuschuss steuerfrei ist oder nicht? §3 Nr. 33 EStG ist da meiner Meinung nach überhaupt nicht eindeutig, da dort nicht mal das Wort "Verpflegung" vorkommt: "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen".


    Danke euch für den Input, ich bin halt echt nicht drin in dem Thema.


    Nachtrag: ich bin gerade noch auf R3.33 LStR 2015 gestoßen: https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/3.33/

    Da sind wir aber wieder an dem Punkt, dass unsere Finanzfrau den Satz "Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung, einschl. Unterkunft und Verpflegung" so interpretiert, dass die Verpflegung nur dann steuerfrei gezahlt werden kann, wenn man auch etwas für die Unterbringung zahlen muss, während bei uns ja die Kita-Gebühren wegfallen und es NUR Verpflegungskosten gäbe. Das geht ihrer Meinung nach nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: ich bin gerade noch auf R3.33 LStR 2015 gestoßen: https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/3.33/

    Soweit waren wir doch oben bereits bei der ersten Antwort #2 .


    Da sind wir aber wieder an dem Punkt, dass unsere Finanzfrau ..... . Das geht ihrer Meinung nach nicht.

    Wir drehen uns im Kreis. Das können wir hier nicht abschließend für Dich klären.

  • Nachtrag: ich bin gerade noch auf R3.33 LStR 2015 gestoßen: https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/3.33/

    Soweit waren wir doch oben bereits bei der ersten Antwort #2 .

    Nein, das war nur §3 Nr. 33 EStG, aber nicht die Richtlinie R3.33 LStR 2015. In letzterer stehen doch viel mehr Details.


    Trotzdem danke an euch, es scheint da keine offizielle Interpretation oder Aussage zu geben, ob reine Verpflegungskosten nun steuerfrei sind oder nicht. Schade.

  • Nein, das war nur §3 Nr. 33 EStG, aber nicht die Richtlinie R3.33 LStR 2015. In letzterer stehen doch viel mehr Details.

    Erstens haben nicht alle Zugriff auf die Richtlinien (wobei ja R3.33 genau auf den Paragraphen 3 Nr. 33 verweist) und zum anderen sind die Richtlinien nur für die Finanzbehörden bindend.

    es scheint da keine offizielle Interpretation oder Aussage zu geben

    Selbst wenn es die gäbe, dürften wir hier nicht mehr als Verlinkungen zu "offiziellen" Unterlagen machen. Was du willst, dürfen nur die qua Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen machen.