Hallo,
ich habe meine Umsatzsteuer 4. Quartal 2016 am 5.1.2017 gezahlt. In der EÜR habe ich sie aber im Jahr 2017 gebucht.
Nun hat das Finanzamt bei der Einkommenssteuer 2016 (Zusammenveranl. mit Ehemann) meinen Gewinn im Jahr 2016 um diese Umsatzsteuersumme verringert.
Soweit o.k., denke wegen der 10 Tage Frist ist das ja möglich. Gebucht habe ich diese Zahlung aber in 2017 im Januar logischerweise müsste ich die jetzt stornieren in meiner EÜR 2017 oder?
und wie mache ich das? Die 4. Quartalszahlung 2017 habe ich erst am 12. Januar 2018 gemacht, so sind dann ja im Jahr 2017 nur 3x Umsatzsteuer bezahlt worden.
Kann mir jemand weiterhelfen Danke......