Teileinkünfteverfahren für Beteiligungen

  • Hallo


    Wo kann ich zu versteuernde Einnahmen aus Teileinkünfteverfahren aus Beteiligungen eingeben?

    Im elsterformular musste ich dies in

    Anlage G Zeile 8-11 die Beteiligungen eingeben

    und in

    Anlage G Zeile 13 den Zusatz "Beteiligungserträge nach §3, Nr.40 EstG.


    Vorallem ist der Zusatz wichtig.


    freundliche Grüße

    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch in der Eingabemaske konkret vorgesehen/abgefragt, was ELSTER zulässt:



    Mehr geht nicht. Etwaige Hinweise wie auf einen Zusatz "Beteiligungserträge nach §3 Nr. 40 EStG" zu Zeile 13 der Anlage G muss man dann gesondert im Rahmen des Begleitschreibens zur Erklärung fertigen.