E-Bilanz Taxonometrie 6.0 - Fehler bei Elster Übermittlung: Anlageverzeichnis

  • Buchhaltung 18.0.5832 [O4U] (Stand 2018-01-15)

    ElStr: 25.7.2.0

    Problem: E-Bilanz (HGB-Taxonomie 6.0 vom 2016-04-01) - Anlageverzeichnis erstellen


    Hallo !


    Ich habe den Jahresabschluß 2017 für eine Einzelfirma erstellt.

    Die E-Bilanz stimmt in allen Punkten mit meinen übrigen Auswertungen (Bilanz, G&V, Steuerliche Gewinnermittlung) überein.

    Allerdings erscheinen beim Versuch die E-Bilanz per Elster zu Übertragen einige Fehlermeldungen, die meinsten wohl Folgefehler:


    Nummer: 12;

    Zeit:00:02:57;

    Inhalt:Das Feld "Anlagenverzeichnis" ist in der Taxonomie nicht daklariert.

    Pfad zu Gliederungsposition: GCD (Global Common Document) (Allgemeine Informationen)

    -> Informationen zum Bericht

    -> Identifikationsmerkmale des Berichts

    -> Berichtsbestandteile;


    Nummer: 13;

    Zeit:00:02:57;

    Inhalt:Das Feld "Anlagenverzeichnis" wurde leer übergeben. Dies ist laut Taxonomie nicht erlaubt.

    Pfad zu Gliederungsposition: GCD (Global Common Document) (Allgemeine Informationen)

    -> Informationen zum Bericht

    -> Identifikationsmerkmale des Berichts

    -> Berichtsbestandteile;


    Nummer: 14;

    Zeit:00:02:57;

    Inhalt:Die Eigenschaft "contextRef" ist für das folgende Feld nicht in der Taxonomie daklariert "Anlagenverzeichnis"

    Pfad zu Gliederungsposition: GCD (Global Common Document) (Allgemeine Informationen)

    -> Informationen zum Bericht

    -> Identifikationsmerkmale des Berichts

    -> Berichtsbestandteile;


    Es handelt sich wohl immer noch um das zu Angang des Jahres von

    wisogehtdas 29.Mai 2017 "Unternehmer-E-Bilanz und eigener Anlagespiegel"

    für die E-Bilanz (HGB-Taxonomie 5.4 vom 2015-04-03) beschriebene Problem, zu dem es bisher im Forum keine Lösung gibt.


    Die Taxonomie 6.0 benötigt nun neue Pflichtfelder (wie z.B. das Anlageverzeichnis), die im "Buchhalter" durch den normalen Rechenlauf nicht erzeugt werden.

    Ich habe die entsprechenden Felder unter "Kontogliederungs-Datensatz ändern" gefunden, und könnte nun z.B. den Eintrag "Allokation des Anlagespiegels: Anlagespiegel als Bestandteil des Anhangs" auswählen.

    Ich sehe nur nicht, wo überhaupt der Anhang zu definieren ist, bzw. welche Felder dazu verwendet werden.

    Hat hier irgend jemand mal eine Bilanz nach Taxonomie 6.0 mit den neuen Pflichtfeldern erfolgreich versendet ?

    Wie lege ich den Anlagespiegel an ?


    Vielen Dank,

    R.Kok

  • Moin,


    es ist immer hilfreich, ein wenig im Forum zu stöbern, bevor man Fragen stellt, weil diese Fragen vielleicht schon beantwortet wurden.


    Die Sache mit der Allokation des Anlagenspiegels zieht sich durch die Geschichte der E-Bilanz und hat leider noch nie funktioniert. Das scheinst Du gefunden zu haben.

    Hier kannst Du lesen, dass eine Übertragung der E-Bilanz ans FA nicht mehr geht. Du bemühst Dich also vergeblich und solltest Dich mit ebilanzonline vertraut machen.


    LG Chris

  • Moin R.KoK und Chris808,


    Man hat ja doch schließlich eine "Vorankündigung" verfasst, warum sollte man dann im bezugnemenden Update noch einmal darauf verweisen? Man kann's ja aber auch übertreiben, hier steht es doch schließlich:
    https://update1.buhl-data.com/…_Linie_erneuerungen_5.pdf
    Und das bereits weit vorausschauend, nämlich schon am 27.9.17, also rechtzeitig für die E-Bilanz 2017. Mehr Zeit braucht doch wohl kein Mensch! Woher hätte man das als Softwareunternehmung auch früher wissen sollen, das mit der bösen "zunehmenden Komplexität der Anforderungen seitens der Finanzverwaltung". War doch alles erst seit 2012 von denen gefordert. Dieser verflixte Zeitdruck macht aber auch alles kaputt...


    Man beachte dann auch die üblichen "Änderungen im Einzelnen" zum Update mit der beinhalteten EB 6.0! Aber, oh Wunder, auch dort keine Spur mehr von der geexten Übermittlung der E-Bilanz 6.0! Eine Ankündigung zu "Änderungen im Einzelnen" war die Ausschleusung der E-Bilanz-Übermittlung offensichtlich auch nicht (wert). Gehörte ja auch zu den "Erneuerungen" und nicht zu den "Änderungen". Man beachte den Unterschied.

    Weil man also den von der Finanzverwaltung geforderten Anhangsmöglichkeiten bis heute partout nicht nachkommen wollte, hat man sich nun eben kurz entschlossen mit einer einmaligen aber geschmeidigen High-Glossy-Ankündigung auf den letzten Drücker verkrümelt.

    Wär allerdings auch mir peinlich als "Nachankündigung" nochmal darauf einzugehen, jetzt, kurz bevor die betroffenen User die E-Bilanz 2017 abwickeln müssen. Wird schon jeder den es angeht früh genug merken, dass die integrierte E-Bilanz- Übermittlung jetzt nicht mehr Bestandteil der Software ist.

    Wozu programminterne Hinweise, PopUp-Fenster, wozu deutliche Ankündigungen? Quält man sich eben ein wenig, versucht es ein Dutzend mal, liest die Fehlermeldungen im Programm und erfährt die "Erneuerung" dann hier!

    Wer U365 also --ohne Kenntnis der "Vorankündigung" und ohne "Änderung im Einzelnen"-- nutzt bzw. zwischenzeitlich erworben hatte, der guckt eben nun gemeinsam mit uns in die E-Bilanz-Online-Röhre.


    Just on time! So läuft das heute.


    LG

  • Zitat

    Wie lege ich den Anlagespiegel an ?

    Hallo R.KoK,


    das geht in der U365 Standard-Version nicht Programm intern. Es ist erst in den höheren Ausbaustufen möglich.

    Wie man den am besten als Anhang (bei mir auf Basis einer Excel-Tabelle) für "E-Bilanz-Online" aufbereitet, muss ich auch erst noch ergründen.

    Vermutlich kannst Du es aber ruhig angehen lassen, denn man munkelt, dass die Finanzverwaltung ohnehin nicht vor März an die Bearbeitung der E-Bilanzen 2017 ran geht. Die müssen sich selbst erst einmal "komplex" updaten...


    LG

  • Hallo liebe Leute!


    Wie soll ich das jetzt auffassen?

    Mit der Version Buchhaltung kann ich keine E-Bilanz mehr versenden?

    Ich werden also gezwungen ein Upgrade zu machen?


    was ist das für eine gequillte …


    lg

    anne

  • hundsgemein, Anlagespiegel kann ich nicht versenden, weil es im Programm WISO mein Büro ist und von dort aus nicht exportiert werden kann.


    ich hasse die Leute die so hintenrum dem user eine Preiserhöhung ans Knie nageln …


    was ist das für ein Käse.


    Leute …

  • Mein Büro ist aber auch klar, denn das ist nur für EÜR gedacht. Bilanzierer können keine Abschlüsse über Mein Büro machen.

    Und bei einer EÜR ist die Anlage AVEÜR abzugeben - die aber integriert ist in Mein Büro. Es handelt sich hier aber um einen Nettoanlagespiegel, während Bilanzierer den "großen" Bruttoanlagespiegel abgeben müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    mal abgesehen davon, dass es ein bisschen ungeschickt ist, für eine Sache zwei Programme zu verwenden, bitte ich Dich eindringlich, Deinen Tonfall zu mäßigen.

    Prüfe doch erstmal, ob Du zwingend einen Anlagenspiegel übermitteln musst.


    Und wärme bitte nicht Threads auf, die 7 Monate alt sind. Danke.

  • Ich gehe über ebilanzonline - die paar Daten habe ich relativ schnell eingetippt, zumal das Vorjahr ja vorhanden ist als Muster. Anlagenspiegel muss man sich etwas gewöhnen - aber auch das geht.

  • Hallo guten Morgen Babuschka!


    ich versuche auch mit ebilanz online die Daten zu versenden, leider funktioniert es nicht und von Hand einkläppern ist es doch zu viel. Anlagespiegel ist nicht das Problem. Die GUV und Bilanz aber.

    Beim Einlesen der Daten ist offensichtlich was verschoben, möglich, weil die Daten nicht in XBRL-Datei formatiert sind, sondern als XML-Datei.


    Nach dem Einspielen der Daten kamen mehrere große Fehlermeldungen. Mir wurde von ebilanz online Service mitgeteilt, dass ich die Daten abändern sollte, um ehrlich zu sein, mit der Methode, von Hand abändern, zweifel ich eine Ordnungsmäßigkeit an.


    Buhl geht nicht mehr auf meine Fragen ein, warum ich keine XBRL-Datei mit dem Buchhalter 365 erstellen kann.

    Also habe ich die Geschichte, weil ich nicht termingerecht liefern kann, dem Finanzamt mitgeteilt.

    Alles andere wie die ESt-Erklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung..., die Gewerbesteuererklärung usw. sind schon lang dort, nur eben nicht die Bilanz, GUV und Anlagespiegel.

    So, nun bin ich gezwungen, mir eine andere Buchhaltungssoftware zu suchen.


    Und auf die Antwort vom Finanzamt bin ich sehr gespannt.

  • Moin,

    wenn Du mir per PN mal eine Telefonnummer schickst, unter der Du erreichbar bist, würde ich mir das gerne mal mit Dir anschauen.

    Ich kann ehrlich gesagt nicht glauben, dass der xblr-Export bei Dir nicht funktionieren soll...

    Es liegt vielleicht daran, dass @Abteilung_Buero mit Mein Büro arbeitet und dort gibt es keine xbrl-Export! @Abteilung_Buero verwechselt hier wohl Mein Büro und das Programm WISO Unternehmer Suite.

  • hallo nesciens,

    ich rede hier nicht von der EÜR sondern vom bilanzieren, das geht nicht mit der Software Mein Büro

  • Da widerspricht sich einiges .....

    ich arbeite mit Buchhalter 365 mit dem neuesten update

  • Also, ich schreibs jetzt noch mal,


    den Anlagespiegel versenden ist kein Problem, darüber muss nicht kommentiert werden.


    Es geht um das Versenden der Bilanz und GUV


    Nach dem Datenimport auf ebilanz online erscheinen mehrere große Fehlermeldungen.

    Diese wurden von mir und dem Support von Bundesanzeiger geprüft und analysiert.


    Es gibt Abweichungen zwischen der original Bilanz und GUV und dem was per Pdf auf Bundesanzeiger erscheint.


    Eine Antwort vom Managmentservice des Bundesanzeiger Verlags ist,


    "Bitte passen Sie Ihre Eingaben entsprechend an, dann sollten die Fehlermeldungen verschwinden und die Übertragung funktionieren."


    Auch wird von dem Service die Richtigkeit der Taxonomie vom Programm Buchhalter 365 angezweifelt.


    Aus diesem Grund habe ich an das Finanzamt einen Brief verfasst, in dem die Verzögerung des Liefertermins der Bilanz und GUV begründet ist, alles andere ist schon lange beim FA (ESt-Erklärung, Gewerbesteuererkl. Ges. Festst. usw.)




    Bin mit dem Programm Buchhalter 365 neuestes update, schon einiges gewöhnt, werde es nach so viel Zirkus sicher nicht mehr lange benutzen.


    lg

    anne

  • Und warum änderst du nicht einfach über eBilanzonline? Du hast doch die Nachweise aus deiner Buchhaltung - ich sehe hier kein Problem mit der Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung - eher mit den Zuordnungen aus deiner Buchhaltung zu den Positionen der Taxonomie.

  • Hallo, Versuch macht klug, hab ich auch gemacht, leider ohne Erfolg.

    Erneute Fehlermeldungen, die nicht nur mich zum staunen bringen.


    Ich denke, dass ist nicht im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, wenn von Hand eine GUV und Bilanz abgeändert werden kann, selbst wenns funktioniert.


    Wie geschrieben, ich habe den Fall sehr deutlich dem Finanzamt geschildert.

    Es ist nicht mein Fehler, wenns hier klemmt, es kommt keinerlei konstruktive Hilfe von Buhl, das ist fact

    Es liegt auch nicht an der Zuordnung der einzelnen Positionen zur Taxonomie. Auch der Gedanke wurde durchdacht.