E-Bilanz Taxonometrie 6.0 - Fehler bei Elster Übermittlung: Anlageverzeichnis

  • Ich denke, dass ist nicht im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, wenn von Hand eine GUV und Bilanz abgeändert werden kann, selbst wenns funktioniert.

    Ich verstehe dich hier nicht ganz - die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung wäre tangiert, wenn die aus deinen Buchungen entstandene Bilanz nicht richtig wäre. Du aber schreibst ja selber, dass nur die eBilanz nicht mit deiner Bilanz übereinstimmt. Dann sehe ich absolut keinen Grund, die eBilanz im Internet nicht anzupassen an die Werte aus deiner Buchhaltung. Da kannst du doch alles nachweisen!

  • Anlagespiegel versenden ist kein Problem, darüber muss nicht kommentiert werden.


    Es geht um das Versenden der Bilanz und GUV

    der Anlagenspiegel (brutto) ist aber Bestandteil der Bilanz und Pflichtteil der E-Bilanz.


    lt.Leistungsumfang von Buchhaltung 365 gibt es dort aber keine Anlagenbuchhaltung.


    Und wie @nesciens hier aufzeigt, scheinst Du daher Deine Anlagenbuchhaltung mit WISO MB zu machen, und zu versuchen diesen nach Buchhalter 365 zu importieren.

    Es wäre von daher zu empfehlen, auf Buchhalter Professional umzusteigen, da dort Anlagenbuchhaltung integriert ist.

  • Hallo zusammen,

    jetzt geht es ja hier ja komplett drunter und drüber... Elsamate: Weißt Du, ob man die Anlagenbuchhaltung in Buchhalter Pro mit in die eBilanz bekommt? Die Unternehmersuite 365 (Pro) macht das jedenfalls nicht...


    Das Hauptproblem lag doch darin, dass Abteilung_Buero die XML/XBRL aus Buchhaltung 365 exportiert hat, und es jetzt in eBilanzonline Fehlermeldungen hagelt. IMHO: Das ist normal und beim ersten Versuch vielleicht sogar zu erwarten. Erstmal muss man klären, ob wirklich alle genutzten Konten auch in der eBilanz (in Buchhaltung 365) ordentlich zugeordnet sind. Zumindest im Unternehmer 365 sind die Ausdrucke der Bilanz und die eBilanz nicht zwingend identisch, da jede Gliederung eine eigene Kontengliederung hat, die gepflegt werden will! Kleiner Tipp: DATEV bietet da eine (für mich) sehr hilfreiche Übersicht an, hier für den SKR-04.

    Erst wenn das erledigt ist, kann man sich an den Bundesanzeiger machen, da bleiben dann noch genügend "Fehlermeldungen" übrig (z.B. fehlt aus dem Unternehmer 365 der Anlagenspiegel, ein "Vortrag auf neue Rechnung" darf nicht in der Bilanz sein...). Um die zu klären müssten diese Fehler aber mal hier zitiert werden, vermutlich hilft dann schon ein flotter Google...


    Schönes Wochenende,

    Thomas

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    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • jetzt geht es ja hier ja komplett drunter und drüber.

    finde ich auch.

    zumal Du jetzt schreibst dass

    Abteilung_Buero die XML/XBRL aus Buchhaltung 365 exportiert hat,

    und @Abteilung_Buero hier schreibt

    Anlagespiegel kann ich nicht versenden, weil es im Programm WISO mein Büro ist und von dort aus nicht exportiert werden kann.

    @Abteilung_Buero sollte sich erst einmal klar werden welches Programm bzw. mit welchen Programmen er/sie rumwurstelt um eine Bilanz (E-Bilanz) zu erstellen.


    Um auf der sicheren Seite zu sein, (da ja auch "veröffentlicht" wird, würde ich als Bilanzierer (jetzt einmal unterstellt: mit wenig Kenntnissen) jemanden (Steu.Ber.) beauftragen den Jahresabschluss für mich zu tätigen.

  • Um auf der sicheren Seite zu sein, (da ja auch "veröffentlicht" wird, würde ich als Bilanzierer (jetzt einmal unterstellt: mit wenig Kenntnissen) jemanden (Steu.Ber.) beauftragen den Jahresabschluss für mich zu tätigen.

    Ich kann zwar unterschreiben, dass hier fachkundiger Rat unter Umständen notwendig sein könnte, aber ob "veröffentlich" werden muss (oder nur hinterlegt oder überhaupt keine Angaben beim Bundesanzeiger notwendig sind), kann man aus den Angaben wirklich nicht ersehen. Nur Gesellschaften müssen die Handelsbilanzen beim Bundesanzeiger hinterlegen oder veröffentlichen - Einzelunternehmen nicht.

  • Nur Gesellschaften müssen die Handelsbilanzen beim Bundesanzeiger hinterlegen oder veröffentlichen - Einzelunternehmen nicht.

    :thumbup: stimmt. Jedoch ging ich durch diese Aussage von @Abteilung_Buero davon aus dass beim Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

    Diese wurden von mir und dem Support von Bundesanzeiger geprüft und analysiert.


    Es gibt Abweichungen zwischen der original Bilanz und GUV und dem was per Pdf auf Bundesanzeiger erscheint.


    Eine Antwort vom Managmentservice des Bundesanzeiger Verlags ist,

  • Das kann auch ebilanzonline sein - über den Bundesanzeiger kannst du auch die ebilanz einreichen

  • ja, stimmt, wir hatten eine Preiserhöhung für das Programm Buchhalter 365, von 28 % gegenüber dem Vorjahr, dafür das die Leistung eingeschränkt ist...

    ich denke, so kann es nicht sein

    Einmal editiert, zuletzt von Abteilung_Buero ()