Ich denke, dass ist nicht im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, wenn von Hand eine GUV und Bilanz abgeändert werden kann, selbst wenns funktioniert.
Ich verstehe dich hier nicht ganz - die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung wäre tangiert, wenn die aus deinen Buchungen entstandene Bilanz nicht richtig wäre. Du aber schreibst ja selber, dass nur die eBilanz nicht mit deiner Bilanz übereinstimmt. Dann sehe ich absolut keinen Grund, die eBilanz im Internet nicht anzupassen an die Werte aus deiner Buchhaltung. Da kannst du doch alles nachweisen!