Rechtsgarantie auf Normenkonformität

  • Zettelwirtschaft

    Das ist das Stichwort:

    Belege im Original bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist im Ordner aufbewahren.

    Elektronische so sicher speichern, wie möglich (DVD und Datenträger), zusätzlich ebenfalls ausdrucken und lagern.

    Papierloses Büro liegt in weiter Ferne.

    Bei Verlust (Brand, Einbruch, Wasserschaden) den Vorfall amtlich dokumentieren.


    Und Ruhe bewahren:

    nach meiner - mittlerweile jahrzehtelangen - Erfahrung haben die Steuerprüfer andere Objekte im Auge als kleine EÜR-Selbständige oder Mini GmbHs. Bei denen überwiegt dann die Beraterseele, die in jedem Prüfer steckt und die man leicht hervorkitzeln kann, wenn man seine Arbeit so ordentlich macht, wie man kann. Freundliche Behandlung und kooperatives Vehalten sowie die Verwendung einer mehrtausendfach eingesetzten erprobten Software (was auch für Mein Büro gilt) anstatt von selbsterstellten Office-Programmierungen schafft auch da Vertrauen.


    Größere Unternehmen verwenden dann andere Software und werden jährlich von Wirtschaftsprüfern gecheckt.

  • Erfahrung haben die Steuerprüfer andere Objekte im Auge als kleine EÜR-Selbständige oder Mini GmbHs.

    Da habe ich aber gerade was anderes erlebt:

    Mein Bekannter war angestellt als Pflasterer. Hat 2 Jahre als Kleinunternehmer nebenbei am Wochenende auf Rechnung gepflastert.

    Nun wurde die Aufträge so viel, das er sich am 1.11.17 selbstständig (kein Kleinunternehmer mehr) gemacht hat. Einen Steuerberater hat er seit Tag 1 seines Kleinunternehmens.

    Jetzt kam nach 6 Wochen das Schreiben vom FA Umsatzsteuerprüfung. Auf Nachfrage des Steuerberaters kam die Auskunft, das man nur mal prüfen wolle, ob alles so funktioniert wie man es sich vorstellt. Man muss sich vorstellen, er ist seit 6 Wochen Umsatzsteuerpflichtig, hat Null Umsatz gemacht, weil schlechtes Wetter, und das FA kommt um Null Umsatz zu prüfen? Komisch oder von einem Neider angehauen worden? Hmmm...

  • joeschwarz

    Das ist die sogenannte "Nachschau". Mal genau hinsehen, was auf dem Schreiben des Finanzamtes steht. Geht neuerdings und wird gerne bei neuen Firmen gemacht. Eine Prüfungsanordnung kann das meiner Einschätzung nach nicht sein.

    Das ist genau das, was ich mit "Beraterseele" gemeint habe.

    Besser vorher mal nachschauen und auf mögliche Fehler hinweisen als nach drei Jahren kommen und das Elend sehen müssen und mit Festsetzung und Nachzahlungsforderungen kommen.

    Damit sollte man wirklich konstruktiv umgehen.


    Wir verlassen aber gerade den Topic.

    Das hat mit "Rechtsgarantie" für die Software nichts mehr zu tun.