Verkauf Firmenwagen richtig verbuchen, wenn Rechnung erstellt und Restwert niedriger ist

  • Hallo liebe Buchhaltungsprofis!

    Ich habe folgenden Fall (IST-Buchhaltung):

    1.) Firmenwagen verkauft für EUR 20.000,- und dafür eine Rechnung erstellt (unter Verkauf/Vorgänge - Art.-Nr. mit "Sonstiges" ausgewählt.)
    Der Käufer wollte unbedingt eine Rechnung haben, damit er das bei sich sauber verbuchen kann.

    2.) Restwert laut Afa = EUR 5.000,-
    Bei der Afa habe ich bereits für 2018 1/12 des jährlichen Abschreibungsbetrages vom Restwert aus 2017 abgezogen.
    3.) Zahlung per Banküberweisung erhalten


    Frage:
    A) Der Abgleich von Zahlungseingang der Bank und Rechnung geht ja schlecht, weil die 15.000 Überschuss als Gewinn verbucht und der Rest aus der Afa ausgebucht werden müssen.
    Wie verbuche ich das?
    B) Oder muß ich vorab den Wagen aus der Afa in meinen Warenbestand buchen (wie geht das?) und was danach ???

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe
    LG



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    Peter Staps
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    • Offizieller Beitrag

    Der Käufer wollte unbedingt eine Rechnung haben, damit er das bei sich sauber verbuchen kann.

    Den Satz verstehe ich jetzt irgendwie nicht. ?(

  • Erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung!

    miwe4:
    Ich meine damit, dass ich eine Rechnung erzeugt habe, wie oben beschrieben.
    Ich glaube, beim Durchlesen meines gesamten Textes ergibt sich der Sinn.


    maulwurf23:
    Ja, die Rg. ist auf 20.000 ausgestellt.


    Wenn ich die jetzt aber im Hauptbuch einlese und buche, entsteht ein Gewinn von 20.000.
    Eigentlich habe ich nur einen Gewinn von 15.000 wegen dem Restwert aus der Afa.

    Und jetzt fehlt mir der Rest an Buchungen, um das aus der Afa zu buchen usw. :(

    Was ich noch sagen sollte, das ich EÜR habe und außerdem buchhalterisch eher "Hilfsschüler", was so die handwerklichen Sachen anbelangt.

    LG



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  • maulwurf23:

    Wie ich das jetzt verstanden habe, sollte ich folgende beiden Buchungen vornehmen:

    1.) Kto 2315 an Kto 0320 (Restbuchwert an Pkw)

    2.) Kto 8820 an Kto 1200 (erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen an Bank)

    folgende Frage vom Eingangspost bleibt:


    Ich habe ja schon eine Rechnung geschrieben. wenn ich die mit der Zahlung abgleiche, entsteht ein Gewinn von 20.000,-
    Danach habe ich 1x Gewinn = 20.000 + 1x Gewinn aus Kto 8820

    So ist es dann eher schlecht für mich, oder?

    LG



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  • Hallo Maulwurf23,


    ... und dazu kommen noch meine Erlöse im Konto 8400 in Höhe von EUR 20.000,- , die ich mit meiner Rechnung erzeugt habe.



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  • Wie ich das jetzt verstanden habe, sollte ich folgende beiden Buchungen vornehmen:

    1.) Kto 2315 an Kto 0320 (Restbuchwert an Pkw)


    2.) Kto 8820 an Kto 1200 (erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen an Bank)

    folgende Frage vom Eingangspost bleibt:

    Ich habe ja schon eine Rechnung geschrieben. wenn ich die mit der Zahlung abgleiche, entsteht ein Gewinn von 20.000,-
    Danach habe ich 1x Gewinn = 20.000 + 1x Gewinn aus Kto 8820

    Da läuft etwas schiel.


    1. Rechnung 20.000 € an Kunden, Buchung hierzu Forderung 1400 (Kundennummer) an 8820

    2. Ausbuchung Restbuchwert 2315 an 0320 richtig 5.000 €

    3. Geldeingang Buchung 1200 an 1400 20.000 €


    Dann steht in der GuV/EÜR ein Gewinn von 15.000 €

  • Hallo Babuschka,


    wenn ich eine Rg. erstelle ist das Konto die Kundennummer und das Gegenkonto 8400 Erlöse (1. Buchungssatz)
    Wenn ich später die Rechnung mit der Zahlung abgleiche: Konto Bank 1100 und Gegenkonto die Kundennummer mit einer "3" davor (wegen 19%)

    Die Umbuchung (von maulwurf vorgeschlagen 8400 an 8820) ergibt dann Sinn? oder?




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  • Ich bin zwar nicht Maulwurf23,


    aber entweder ist 8400 zu bebuchen oder (richtiger) eben 8820. Beide keinesfalls.
    Doppelte gebuchte Erlöse für den gleichen Vorgang wären ja hier in der Tat etwas ungünstig für Dich.


    Wenn ich die Problemlage richtig sehe, dann hast Du die Forderung aus dem KFZ-Verkauf in der Rechnung nicht mit einem Erlös- bzw. Artikelposten dargestellt, welcher mit dem Konto 8820 "Erlöse aus dem Verkauf Anlagegütern" verknüpft ist, sondern diese mittels eines verknüpften Postens über Kto. 8400 gebucht und eingelesen.

    Dann müsstest Du das entsprechend umbuchen (von 8400 auf 8820), wie Maulwurf ja schon ausführte, oder die Rechnung ändern und mit einem Rechnungsposten verknüpfen der mit Kto. 8820 verknüpft ist. Alternativ kannst Du auch beim Einlesen der Rechnung ins Hauptbuch das Erlöskonto von 8400 auf 8820 ändern.


    Bis auf diesen Tatbestand hattest Du ja m. E. bereits in Beitrag #5 schon alles richtg dargelegt und Maulwurf23 damit bestätigt.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Nein, 8820 ist hier das Konto der Wahl, wenn ich mir den aktuellen SKR 03 der Datev ansehe

    Sehe ich ebenso, denn es ist schließlich kein normaler Erlös aus Umsätzen, sondern ein Erlös aus Anlagenverkäufen. Das muss (sollte) bei einer Verprobung dann auch entsprechend erkennbar sein.

  • Liebe Mitwirkende!


    Vielen Dank, dass Ihr Euch meines Problems annehmt.

    Leider ist Buchhaltung nicht meine Stärke und maulwurf23 hat völlig richtig vermutet, dass jetzt bei mir einige Fragezeichen entstanden sind.


    Ich schreibe mal meinen momentanen Stand auf, was bisher gebucht wurde:


    Konto 1100 Bank - Gegenkonto (Kundenkonto=Debiitor) EUR 20.000,-

    Konto Debitor - Gegenkonto 8400 EUR 20.000,-


    Konto 4830 - Gegenkonto 0320 - Text: Afa 2018 (Restwert) EUR 5.000,-

    (Bemerkung: das wurde automatisch gebucht, weil ich schon mal vorab im Monat Dez. 2018 die Anlagen eingelesen habe)


    Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte ich folgendes buchen:


    STORNO: Konto Debitor - Gegenkonto 8400 EUR 20.000,-

    dafür buchen: Konto Debitor - Gegenkonto 8820 EUR 20.000,-


    Frage: verrechnet sich der Gewinn von 20.000 mit meinem Restwert, also wird er dadurch reduziert?


    Am Ende von diesem Thema würde ich gerne alle (richtigen) Buchungen zusammenfassen, damit es (a) für mich klar ist und (b) für einen anderen, der das selbe Problem hat auch an einer Stelle zusammengefasst ist.


    LG



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  • Moin,


    STORNO: Konto Debitor - Gegenkonto 8400 EUR 20.000,-

    dafür buchen: Konto Debitor - Gegenkonto 8820 EUR 20.000,-

    genau, das hat aber keine Gewinnauswirkung, da ja nur eine Umbuchung zwischen zwei Erlöskonten erfolgte.

    Konto 4830 - Gegenkonto 0320 - Text: Afa 2018 (Restwert) EUR 5.000,-

    (Bemerkung: das wurde automatisch gebucht, weil ich schon mal vorab im Monat Dez. 2018 die Anlagen eingelesen habe)

    Jetzt bin ich auch verwirrt :S - was war denn der Buchwert zum 31.12.2017 und zum 31.01.2018 ? Ich hatte es bisher so verstanden, dass der im Januar 5000,00 betragen hat; dann müsste noch die Buchung

    2. Ausbuchung Restbuchwert 2315 an 0320 richtig 5.000 €

    erfolgen..


    Wir schaffen das :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Ganz genau gesehen muss noch die AfA für Januar 2018 gebucht werden und nur der dann vorhandene Restbuchwert ausgebucht.

  • Ganz genau gesehen muss noch die AfA für Januar 2018 gebucht werden und nur der dann vorhandene Restbuchwert ausgebucht.

    Hallo babuschka,


    das kann dann de Betriebsprüfer tun, wenn ihm das wichtig ist. Am Ergebnis der EÜR ändert das doch nichts, oder?

    Hallo Maulwurf23,


    Buchwert=Restwert 01.01.2018 ist 5000,- (Am 31.12.2017 habe ich die AfA für 2017 umgebucht und danach bleiben 5000 Restwert).

    Jetzt noch meine Historie (berichtigt):



    Konto 1100 Bank - Gegenkonto (Kundenkonto=Debiitor) EUR 20.000,-

    Konto Debitor - Gegenkonto 8400 EUR 20.000,-


    Konto 4830 - Gegenkonto 0320 - Text: Afa 2018 (Restwert) EUR 5.000,-

    (Bemerkung: das wurde automatisch gebucht, weil ich schon mal vorab im Monat Dez. 2018 die Anlagen eingelesen habe)


    STORNO: Konto Debitor - Gegenkonto 8400 EUR 20.000,-

    dafür buchen: Konto Debitor - Gegenkonto 8820 EUR 20.000,-


    Ausbuchung Restbuchwert 2315 an 0320 EUR 5.000 € (??? jetzt habe ich aber 2x EUR 5000 an 0320 gebucht?)

    LG



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