Ich habe eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort und will doppelte Haushaltsführung abrechnen. Ich muss den Beginn und das Ende angeben.
Beginnt die doppelte Haushaltsführung, wenn der Arbeitsvertrag beginnt oder wenn ich in die Wohnung einziehe?
Wenn ich die Wohnung am Beschäftigungsort z.B. nach 1 Jahr wechsele, endet dann die doppelte Haushaltsführung mitder alten Wohnung und beginnt mit der neuen Wohnng eine neue doppelte Haushaltsführung? Wenn der befristete Arbeitsvertrag endet und sich ein neuer Arbeitsvertrag ergibt, endet dann die doppelte Haushaltsführung und beginnt dann neu?
Gibt es eine Festlegung, wann eine doppelte Haushaltsführung endet und wieder neu beginnt? Muss dazwischen ein zeitlicher Abstand sein?
Denn wenn die doppelte Haushaltsführung neu beginnt, kann man Verpflegungmehraufwendungen für 3 Monate anrechnen!
Wer kann mir hier helfen?