Ende und Neubeginn der doppelten Haushaltsführung bei Wohnungswechsel am Beschäftigungsort?

  • Ich habe eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort und will doppelte Haushaltsführung abrechnen. Ich muss den Beginn und das Ende angeben.

    Beginnt die doppelte Haushaltsführung, wenn der Arbeitsvertrag beginnt oder wenn ich in die Wohnung einziehe?

    Wenn ich die Wohnung am Beschäftigungsort z.B. nach 1 Jahr wechsele, endet dann die doppelte Haushaltsführung mitder alten Wohnung und beginnt mit der neuen Wohnng eine neue doppelte Haushaltsführung? Wenn der befristete Arbeitsvertrag endet und sich ein neuer Arbeitsvertrag ergibt, endet dann die doppelte Haushaltsführung und beginnt dann neu?

    Gibt es eine Festlegung, wann eine doppelte Haushaltsführung endet und wieder neu beginnt? Muss dazwischen ein zeitlicher Abstand sein?

    Denn wenn die doppelte Haushaltsführung neu beginnt, kann man Verpflegungmehraufwendungen für 3 Monate anrechnen!


    Wer kann mir hier helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Beginnt die doppelte Haushaltsführung, wenn der Arbeitsvertrag beginnt oder wenn ich in die Wohnung einziehe?

    Mit Gründung der doppelten Haushaltsführung.


    Alles andere interessiert doch vorab erst einmal gar nicht und würde im Einzelfall auch eine uns nicht erlaubte Steuerberatung darstellen. Wobei sich die einzelnen Fragen mittels Forumssuche auch beantworten lassen sollten, ggf. auch über eine Steuersoftware.

  • Wobei ich davon ausgehe, dass weder ein Umzug am Beschäftigungsort noch die Aufnahme einer anderen Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort eine neue doppelte Haushaltsführung begründen kann, da der Beschäftigungsort gleich geblieben ist. Ist aber nur meine Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei ich davon ausgehe, dass weder ein Umzug am Beschäftigungsort noch die Aufnahme einer anderen Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort eine neue doppelte Haushaltsführung begründen kann, da der Beschäftigungsort gleich geblieben ist. Ist aber nur meine Meinung.

    Meine auch, aber soweit wollte ich jetzt ausdrücklich erst einmal nicht gehen. ;)

  • 2015 habe ich ein Arbeitsverhältnis am Beschäftigungsort beendet und 4 Wochen später ein neues Arbeitsverhältnis begonnen, hatte aber dieselbe Zweitwohnung.

    Da hat das Finanzamt anerkannt, dass die doppelte Haushaltsführung beendet wurde und dann wieder neu begann. 2016 hatte ich die Wohnung am Beschäftigungsort gewechselt, da wurde die Beendigung der doppelten Haushaltsführung in der alten Wohnung und der Neubeginn in der Neuen Wohnung vom Finanzamt nicht anerkannt.

    Wahrscheinlich ist entscheidend, dass zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein Zwischenraum sein muss?


    Ich nehme an, dass dieses Thema doch einige interessieren wird!

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich ist entscheidend, dass zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein Zwischenraum sein muss?

    Natürlich. Einfach mal Nachlesen, entweder im Forum oder im Netz oder in wahrscheinlich jeder Steuersoftware.

    Wobei sich die einzelnen Fragen mittels Forumssuche auch beantworten lassen sollten, ggf. auch über eine Steuersoftware.

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme an, dass dieses Thema doch einige interessieren wird!

    Sicher. Aber dazu gibt es hier und an vielen anderen Stelle schon eine Vielzahl von Hinweisen, die man nur lesen muß. Von der Programmhilfe im Steuer-Sparbuch & Co. mal ganz abgesehen.