Hallo
Nach der Rechtsprechung des BGH erstreckt sich eine Minderung auf die Bruttomiete, d. h. auf die Nettomiete und die Betriebskosten.
Der Mieter darf daher zunächst auch die Betriebskostenvorauszahlungen in die Berechnung seines Einbehalts einbeziehen.
Um die Nachzahlung bzw. ein Guthaben der Mietpartei berechnen zu können, kommt es auf die tatsächlichen Vorauszahlungen an und hier beginnen die Schwierigkeiten.
Die Berechnung wird natürlich etwas komplizierter, wenn nur für einzelne Monate die Minderung bestand.
Dafür habe ich eine Excel Datei Nebenkosten_bei_mietkürzung_berechnen.zip geschrieben für alle die dies benötigen.
Nach Eingabe der erforderlichen Daten auf der rechte Seite wird dies automatisch erstellt und errechnet.
MFG
Idefix
Über ein Feedback würde ich mich freuen