Provision aus England

  • Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich bekomme Provision aus England. ( wegen Vermittlung von Produkten ) laut der Vergütungsabrechnung ist die Umsatzsteuer schon abgezogen worden. In welchem Formular und Zeile muss ich die Beträge nun einfügen?

    Vielen Dank im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Dein Problem ist doch hier wohl weniger die einkommensteuerliche EÜR als die zutreffende umsatzsteuerliche Handhabung. Damit dir einer der selber buchenden User antworten kann, solltest Du erst einmal die von Dir genutzte Software erwähnen.

  • laut der Vergütungsabrechnung ist die Umsatzsteuer schon abgezogen worden

    Das wage ich zu bezweifeln. Ich gehe eher davon aus, dass hier die Regelungen des innergemeinschaftlichen Leistungsaustauches angewendet wurden. Da solltest du dich dann einmal mit den Vorschriften des § 13b UStG vertraut machen. Dies hat aberkeine Auswirkung auf die ESt, da "Nullsummenspiel".

  • Ich hatte vergessen zu schreiben, das ich schon seid mehren Jahren ein Kleinunternehmer bin ( Photovoltaik-Anlage ) hierbei führe ich vierteljähtlich die Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab. Mein gesamtes Einkommen

    ( einschließlich der Provision ) übersteigt nicht 15000€

    Ach so ich benutze WISO Steuersparbuch 2018

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte vergessen zu schreiben, das ich schon seid mehren Jahren ein Kleinunternehmer bin ( Photovoltaik-Anlage ) hierbei führe ich vierteljähtlich die Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab. Mein gesamtes Einkommen

    ( einschließlich der Provision ) übersteigt nicht 15000€

    Also bist Du eben kein Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG, da Du nach § 19 Absatz 2 UStG auf die Anwendung des Absatzes 1 der Vorschrift verzichtet hast und somit zur Umsatzsteuer optiert hast. Bitte nicht immer diese Begriffe durcheinander werfen.


    Zu dem Rest hat babuschka Dir ja schon einen weiteren Hinweis gegeben.

  • Du vermengst auch hier Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Den Kleinunternehmer gibt es im Umsatzsteuerrecht (§19 UStG) und dann machst du keine Umsatzsteuererklärungen, ausser bei Umsätzen in der EG und Drittländern. Hier ist nicht das Einkommen maßgebend, sondern die Umsätze.

    Im Einkommensteuerrecht gibt es keine „Kleinunternehmer“ - du bist vom ersten Euro an einkommensteuerpflichtig (auch wenn dann nach Summierung aller Einkünfte natürlich noch Freibeträge etc. abgezogen werden).

    Im Einkommensteuerrecht machst du eine EÜR wegen geringer Einkünfte, in dieser buchst du die Provisionen als Umsätze. Auf welchem Konto und mit oder ohne Umsatzsteuer hängt unter anderem von Leistungsort und den Regelungen zum innergemeinschaftlichen Verkehr ab. Bei Provisionen handelt es sich um Leistungen, nicht Lieferungen.

    Was steht denn genau auf den Gutschriften? Denn um solche müsste es sich handeln - ist hier ein Vermerk auf Reverse Charge vorhanden? Dann spricht vieles dafür, dass du hier in Deutschland Umsatztsteuer abführen musst und gleichzeitig Vorsteuerabzug hast (sofern du nicht Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG bist).

    Als Konto käme dann in Betracht eines aus dem Bereich 8330 ff.

  • Das steht auf der Gutschrift. Das ist ja das was mich irritiert

    Die Leistung / Zahlung unterliegt der Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich.

    Lifeplus Ltd. übernimmt unter der USt-ID-Nummer GB 683 9113 14 die

    Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer nach Art. 196 MwSt.


    Trotzdem schon mal vielen Dank für eure Antworten

  • Ah so - also nichts davon, dass sie die Umsatzsteuer abgezogen haben!


    Hier hast du einen Leistung, die im anderen Land umsatzsteuerbar ist - es könnten daher Leistungen nach § 4 Nr. 5 UStG sein. Dann wäre das Konto 8515 das Richtige - hier wird keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen und du buchst den Bruttobetrag laut Rechnung. Ob dies wirklich vorliegt, muss dir aber dein Steuerberater sagen.


    Dann geht der Umsatz auch richtig in die Einnahmenüberschussrechnung und damit die Einkommensteuererklärung ein.

  • Noch mal eine Frage. Erst muss ich einiges klären: Also ich bin Rentner, meine Frau und ich sind zu 100% Schwerbehinderte. Bis jetzt habe ich meine Steuererklärung immer selbst gemacht. Ich glaube, dass ich so ungefähr 5000€ Freibeträge habe. Ich hoffe das sich das auch auf meine Provision auswirkt, denn sonst lasse ich das schnell wieder sein.

    Ich weis, meine Fragen kommen immer so kleckerweise, aber das ist für mich ja etwas ganz neues.

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Und was ist daran jetzt die Frage? Was sich wie auswirkt siehst Du doch direkt an der Steuerberechnung sowie deren Erläuterungen.


    Und bitte keine Sammelthreads in dieser Form. In einem Thread bitte auch nur ein Thema abhandeln und ansonsten gemäß Forenregeln einen neuen Thread eröffnen. Die Forumssuche könnte man ansonsten abschaffen, da sie keine vernünftigen Treffer mehr bringen würde.


    Deine Ausgangsfrage scheint ja zu Deiner Zufriedenheit beantwortet zu sein, deshalb erkläre ich einmal den Thread als für Dich erledigt. Normalerweise macht das jeder User mit einem Klick dann selber.