Rechnungen von einem Kleinunternehmer, Montagehelfer ohne MWSt. buchen.

  • Ich habe jetzt das erste mal eine Rechnung von einem Elektriker bekommen, der als Kleinunternehmer in seiner Rechnung an mich keine MWSt. ausweist. Es sind arbeiten, wo er mir bei einem Kunden Montagehilfe leistet.

    Wie muss ich da vorgehen? In der Umsatzsteuer Voranmeldung einfach die bezahlte Rechnung ohne bezahlte MWSt. eingeben? Rechnet dann das Programm automatisch die fällige MWSt. die das Finazamt von mir bekommt dazu?
    Oder ist da mehr zu berücksichtigen. Vielleicht die MWSt. vorher schon an das FA abführen? Ich mache Quartalsmässige Umsatzsteuer Voranmeldung.


    Schönes Wochenende

    Franz

  • Halt, da läuft etwas schief!


    Die Rechnung vom Elektriker ist eine erhaltene Leistung und damit ist hier ein Konto im Bereich 3xxx anzusprechen (Fremdleistung), und hier ist - da Kleinunternehmer - keine Vorsteuer abziehbar.


    Anders verhält es sich mit deiner eigenen Rechnung an den Kunden - hier musst du Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag ausweisen und abführen.

  • Moin babuschka,


    ich vermute, dass Franz schon vom Leistumgs*bezug* ausgegangen ist, aber bezgl. der USt in Richtung der "13 b-Regelung" gedacht hat; aber Du hast recht: so werden alle Missverständnisse vermieden :)


    Schönes Wochenende

    Maulwurf

  • Moin Maulwurf,


    das glaube ich weniger - aber auch egal. Wir sind uns einig und ich hoffe, Franz weiß jetzt, was er zu machen hat. Dir auch ein schönes Wochenende

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechnung vom Elektriker ist eine erhaltene Leistung und damit ist hier ein Konto im Bereich 3xxx anzusprechen (Fremdleistung), und hier ist - da Kleinunternehmer - keine Vorsteuer abziehbar.


    Anders verhält es sich mit deiner eigenen Rechnung an den Kunden - hier musst du Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag ausweisen und abführen.

    Genau so ist es. Ich weiß eigentlich gar nicht, wie man bei diesem wirklich eindeutigen und auch leicht zu lösenden Sachverhalt einen Zweifel haben kann. Man muss halt nur Eingangs- und Ausgangsleistung getrennt beurteilen, eben so wie eigentlich immer.

  • Anders verhält es sich mit deiner eigenen Rechnung an den Kunden - hier musst du Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag ausweisen und abführen.

    Das ist klar. Ich berechne meinem Kunden die Arbeiten von mir und von dem Elektriker ganz normal mit MWSt. und muss diese dann abführen.


    Danke euch.

    Franz

  • Warum sollte die Fremdleistung nicht weiterberechnet werden können 8| - die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Ein- und Ausgangsrechnung ist ja bereits umfangend und hoffentlich abschliessend dargelegt worden :whistling:

  • Hallo Gemeinde.

    Ich habe das so wie hier besprochen gebucht. Also die Rechnung dess Kleinunternehmers unter Konto 3165 ohne Vorsteuer gebucht.

    Das Finazamt moniert nun, dass der Steuerbetrag bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter Kennziffer 85 - 0,00 Euro aufweist, obwohl die unter Kennziffer 84 eingegebene Bemessungsgrundlage 918,00 Euro aufweist. Sie sagt, ich muss diese 918,- Euro unter Kennziffer 84 herausnehmen, wenn keine Vorsteuer KZ 85 bezahlt wurde. :(


    Wie kann ich das nun berichtigen? Muss ich diese Rechnung wirklich rausnehmen? Oder wie bekomme ich das geregelt. Es müßte doch irgend eine Möglichkeit geben, dass das Steuerprogramm diese Rechnung richtig bewertet?


    Servus

    Franz

  • Es müßte doch eine Möglichkeit geben, diese Rechnungen eines Kleinunternehmers so zu buchen, dass ich keine Vorsteuer bezahlt habe, aber die Vorsteuer auf "Kennziffer 85" fürs Finanzamt eingetragen wird. So dass klar ist, dass ich diesen Betrag ans Finanzamt bezahlen muss. Kleinunternehmer sind ja denke ich nicht so selten, dass man sie mit der Software nicht richtig verbuchen kann.

    Muss man vielleicht die Vorsteuer aus dem gezahlten Betrag irgendwie extra verbuchen, dass diese unter der "Kennziffer 85" dann ans Finanzamt ausgewiesen wird ?

    Ich müßte sonst rund 1000,- Euro Ausgaben aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung rausnehmen, dass durch den Betrag auf der "Kennziffer 84" nicht die "Kennziffer 85" mit 0,- Euro aus dem Ruder läuft.:(

  • wenn Sie eine Rechnung von einem deutschen Kleinunternehmer haben, fällt keine Vorsteuer an! Das Konto 3165 lautet wie? mE ist das fasch - oder Sie haben den Sachverhalt nicht richtig geschildert.

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechnung vom Elektriker ist eine erhaltene Leistung und damit ist hier ein Konto im Bereich 3xxx anzusprechen (Fremdleistung), und hier ist - da Kleinunternehmer - keine Vorsteuer abziehbar.


    Anders verhält es sich mit deiner eigenen Rechnung an den Kunden - hier musst du Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag ausweisen und abführen.

    Genau so ist es. Ich weiß eigentlich gar nicht, wie man bei diesem wirklich eindeutigen und auch leicht zu lösenden Sachverhalt einen Zweifel haben kann. Man muss halt nur Eingangs- und Ausgangsleistung getrennt beurteilen, eben so wie eigentlich immer.

    Die von babuschka beschriebene Lösung ist richtig und eine andere umsatzsteuerliche Folge wird durch das FA ggf. auch zurecht moniert. Aus dem Eingangsumsatz ist keine Vorsteuer zu ziehen, der Ausgangsumsatz unterliegt selbstverständlich ggf. in vollem Umfang der Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz.

    Anders verhält es sich mit deiner eigenen Rechnung an den Kunden - hier musst du Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag ausweisen und abführen.

    Das ist klar. Ich berechne meinem Kunden die Arbeiten von mir und von dem Elektriker ganz normal mit MWSt. und muss diese dann abführen.


    Danke euch.

    Franz

    Und wo ist dann jetzt noch das Problem?

    Und warum nicht einfach unter 3100 Fremdleistung?

    Und warum nicht das genannte Konto dann, ggf. manuell, ohne Vorsteuerabzug bebucht?


    Und dann wie gesagt, die Ausgangsleistung insgesamt zu Regelsteuersatz 19% über 8400 etc. buchen.


    Ich verstehe irgendwie das Problem bei diesem 08/15-Sachverhalt nicht.