Rechnungen von einem Kleinunternehmer, Montagehelfer ohne MWSt. buchen.

  • Und warum nicht einfach unter 3100 Fremdleistung?


    Und warum nicht das genannte Konto dann, ggf. manuell, ohne Vorsteuerabzug bebucht?

    3100 wird Standardmäßig ohne Ust./VSt bebucht und in der EÜR 110: bezogene Fremdleistung zugeordnet.

    Buchungssatz aufrufen und dahingehend ändern.

    Im Datev-SKR 03 wäre das 3109 gibt es aber im Steuer:Sparbuch EKR nicht.

  • Ich verstehe irgendwie das Problem bei diesem 08/15-Sachverhalt nicht.

    Franz ist der irrigen Meinung, die Bezüge von Kleinunternehmern als § 13b-Fälle zu behandeln! Er will unbedingt hierfür Umsatzsteuer abführen, damit er die Vorsteuer ziehen kann. Der Unterschied zwischen Kleinunternehmer (§19 UStG) und innergemeinschaftlichen Erwerben (§13 b UStG) scheinen ihm völlig fremd zu sein.

    Er sollte dringend einmal einen Steuerberater zu Rate ziehen - hier ist gefährliches Halbwissen im Spiel.

  • Franz ist der irrigen Meinung, die Bezüge von Kleinunternehmern als § 13b-Fälle zu behandeln! Er will unbedingt hierfür Umsatzsteuer abführen, damit er die Vorsteuer ziehen kann. Der Unterschied zwischen Kleinunternehmer (§19 UStG) und innergemeinschaftlichen Erwerben (§13 b UStG) scheinen ihm völlig fremd zu sein.

    Er sollte dringend einmal einen Steuerberater zu Rate ziehen - hier ist gefährliches Halbwissen im Spiel.

    Ich will keine Vorsteuer abführen. Was ich will ist hier egal. Ich würde nur gerne eine Lösung dafür finden, dass das FA zufrieden ist. Aber die Beamtin des Finanzamtes sagt, dass ich diese Rechung so nicht buchen kann. Ich muss die Vorsteuer dafür abführen. Und genau das ist das Problem, ich weiß nicht wie. Und das Programm kommt damit offenbar auch nicht klar, Obwohl ich es ja auf 3165 gebucht habe, "Leistungen nach § 13b UStG ohne Vorsteuerabzug". Es bleibt wohl nur die 1000,- Euro Ausgaben gar nicht zu buchen, weil ich keine Lösung dafür finde.

  • Er sollte dringend einmal einen Steuerberater zu Rate ziehen - hier ist gefährliches Halbwissen im Spiel.

    Ich wusste nicht, dass man das Programm nur nutzen kann, wenn man Steuerfachkraft ist. Ich habe mir das Programm ja geholt, weil ich keine bin! Und ich denke dass das auch genau dafür gedacht ist. Ich habe auch genug Steuerfachkräfte bei meinen Kunde im Büro sitzen. Aber die werden mit Datev arbeiten und haben wahrscheinlich dann wieder "gefährliches Halbwissen" bei der von mir genutzten Software. =O

  • Halt, da läuft etwas schief!


    Die Rechnung vom Elektriker ist eine erhaltene Leistung und damit ist hier ein Konto im Bereich 3xxx anzusprechen (Fremdleistung), und hier ist - da Kleinunternehmer - keine Vorsteuer abziehbar.


    Anders verhält es sich mit deiner eigenen Rechnung an den Kunden - hier musst du Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag ausweisen und abführen.

    Genau das habe ich gemacht und das ist laut FA falsch. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss die Vorsteuer dafür abführen.

    Wie willst Du denn Vorsteuer abführen? Vorsteuer kann man höchstens geltend machen und die gibt es bei einer Rechnung eines Kleinunternehmers eben nicht. Die Umsatzsteuer für Deinen Ausgangsumsatz musst Du mit dem Regelsteuersatz versteuern.

  • Also nochmal auf "los" :)


    Franz, es geht hier um Deine Eingangsrechnung: Buchung als Fremdleitung ohne Vor- und Umsatzsteuer - keine Auswirkung auf die Voranmeldung.


    Davon ganz unabhängig ist Deine Ausgangsrechnung, die als Umsatz mit dem Konto 8400 (Umsatz 19 USt) gebucht wird und dann auch in der Voranmeldung im Feld 81 erscheint.


    Wie können wir es noch anders beschreiben :) ?


    Gruß

    Maulwurf

  • Weil es das Konto 3100 bei mir nicht gibt. Weiter oben wurde geschrieben ein Konto 3XXX soll ich verwenden. Da passt das Konto 3165 nach der Beschreibung wunderbar. Ist das 3165 Falsch?


    EDIT: Ich habe jetzt mal 3100 bei mir freigegeben und dann verwendet anstelle der 3165. UND DAS WAR ES. Jetzt ist im Bericht an das Finazamt die Kennziffer 84 und 85 nicht mehr vorhanden. :thumbsup:


    Dafür kann ich jetzt die Berichtigung nicht schicken, weil das Elster Zertivikat abgelaufen ist :( Obwohl ich das eigentlich erst vor einem Jahr etwa erneuert habe.

    Naja, Morgen muss ich ja auch was zu tun haben ;(


    Danke euch einstweilen. Die eigentliche Frage ist ja offensichtlich mit dem Konto 3100 geklärt :*

  • Ich habe das so wie hier besprochen gebucht. Also die Rechnung dess Kleinunternehmers unter Konto 3165 ohne Vorsteuer gebucht.

    Das Finazamt moniert nun, dass der Steuerbetrag bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter Kennziffer 85 - 0,00 Euro aufweist, obwohl die unter Kennziffer 84 eingegebene Bemessungsgrundlage 918,00 Euro aufweist. Sie sagt, ich muss diese 918,- Euro unter Kennziffer 84 herausnehmen, wenn keine Vorsteuer KZ 85 bezahlt wurde.

    Und warum nicht einfach unter 3100 Fremdleistung?

    Aber die Beamtin des Finanzamtes sagt, dass ich diese Rechung so nicht buchen kann. Ich muss die Vorsteuer dafür abführen. Und genau das ist das Problem, ich weiß nicht wie.

    Das ist doch von der Finanzbeamtin auch nicht anders zu beantworten! Du hast auf dem falschen Konto gebucht und damit einen innergemeinschaftlichen Erwerb "fingiert". Damit hat die Finanzbeamtin aus Ihrer Sicht auf einen Fehler hingewiesen. Was sie nicht wusste: du wolltest eine erhaltene Fremdleistung ohne Vorsteuer buchen - weil aber das Konto falsch gewählt war, konnte sie das nicht erkennen.


    Ich wusste nicht, dass man das Programm nur nutzen kann, wenn man Steuerfachkraft ist. Ich habe mir das Programm ja geholt, weil ich keine bin! Und ich denke dass das auch genau dafür gedacht ist.

    Wenn du keinen Steuerberater zu Rate ziehen willst, musst du dich um die entsprechenden Kenntnisse kümmern! Ein Programm wird nicht nie umfassend über die steuerlichen Vorschriften beraten, sondern kann dir nur helfen. Wenn du aber schon die einfachsten Unterschiede nicht kennst (so nach dem Motto: das bisschen Buchhaltung schaffe ich auch noch so nebenbei), musst du auch die entsprechenden Folgen tragen. Finanzbeamte dürfen dich auch nicht beraten - nur auf Fehler hinweisen. Du als Unternehmer bist dafür verantwortlich, dass deine Steuererklärungen (und eine Umsatzsteuervoranmeldung gehört dazu) sachlich und inhaltlich richtig sind. Und insofern werden von dir als Unternehmer entsprechende Vorkenntnisse verlangt! Und wenn du diese nicht hast (wie hier keine Kenntnisse über den Unterschied zwischen Kleinunternehmer nach § 19 UStG und einem Erwerb nach § 13b UStG), musst du dir fachlichen Rat holen, so wie man dich holt, wenn man in deinem Metier etwas gemacht haben will.


    Überlege dir das einmal - sonst hättest du nämlich auch keine Kunden mehr.


  • Wenn du keinen Steuerberater zu Rate ziehen willst, musst du dich um die entsprechenden Kenntnisse kümmern!

    Was ich getan habe, indem ich mich hier bei den Fachleuten erkundigt habe. Und einer hat mir ja die Lösung geschrieben, ohne viel tamtam und ohne den Hinweis darauf "hier sei gefährliches Halbwissen im Spiel".

    Auch ich bin in Foren aktiv, wo ich die richtigen Antworten gebe, weil es mein Bereich ist. Aber ich habe noch niemanden sein "Halbwissen" vorgeworfen, denn deshalb stellt er ja die Fragen in dem entsprechenden Forum.


    Also jedenfalls allen die Hilfestellung gaben ohne heraushängen zu lassen dass sie in dem Thema besser sind, vielen Dank für die Hilfe.


    LG

    Franz

  • Getroffene Hunde bellen - no further comment


    Ausserdem habe ich dir unter #5 gesagt, wo der Unterschied liegt, was von den folgenden Beiträgen auch aufgenommen wurde. Nur du hast auf deinem § 13b UStG bestanden. Aber gut zu wissen, dass du HIlfe nicht von allen akzeptierst.

    Und damit ist für mich Schluss dieser Diskussion.

  • Getroffene Hunde bellen - no further comment

    Ja, bell mal schön weiter.


    Ich habe auf gar nichts "bestanden", ausser auf eine Lösung für die richtige Buchung. Warum unterstellst du mir dauernd Dinge die so nicht stimmen. Ich habe nur geschrieben, was mir die Finazbeamtin gesagt hat. keine Kennziffer 84 ohne die dazugehörige 85. Deine Hilfe beschränkte sich "auf den Tipp" Konto mit 3XXX. Das sind ja ein paar Konten. Für jemand der keine Ahnung hat, zuviele. :wacko: Und ich denke du hättest auch gewusst dass es 3100 ist. Aber dann hätte ich ja kein "gefährliches Halbwissen" mehr gehabt., das man beklagen kann.


    Ja, ich denke das Thema ist Dank anderer User schon lange fertig. Deshalb wäre ich auch dafür dass wir das hier lassen.