Elternzeit mit Teilzeit

  • Hallo an alle!


    Ich selber als GF bin ab Januar 2018 in Elternteilzeit und muss diese Änderung jetzt im Lohn bzw. Personalabschnitt bei der Unternehmer-Suite angeben um die Lohnabrechnung zu machen.

    Reicht es dazu aus, lediglich den Faktor von 100 auf (in meinem Fall) 17,5 zu setzen, damit die gesamte Berechnung angepasst wird, oder muss ich ggf. eine komplett neue Lohnart (wenn ja, wie) dazu anlegen oder andere Anpassungen in der Software machen?




    Vielen Dank für die Antwort.

  • Moin tookoo,


    ich kann das jetzt nicht prüfen :), aber ich meine, dass eine entsprechende Fehlzeit erfasst werden muss (sofern SV-Pflicht vorliegt). Ob das schon zur anteiligen Berechnung führt, kann ich nicht sagen; ansonsten würde ich den Bruttobetrag manuell anpassen..


    Viel Spaß mit dem Nachwuchs :xeno:

    Maulwurf

  • Abgesehen von der Frage nach SV-Bezug ("nur" angestellte GF oder GGF?), der geldwerte Vorteil darf m. E. nach nicht gekürzt werden, da dies die Privatnutzung abdeckt und diese sich durch die Elternteilzeit nicht verringert (eher erhöht).

  • Danke für die Antworten. Ja, ich bin GF ohne SV Pflicht.

    Verstehe ich es korrekt, dass es dann in meinem Fall ausreicht, wenn ich das Brutto Faktor so auf 17,5 setze oder muss ich in der Tat den gesamten Brutto-Ausgangsbetrag anpassen.


    Der Geldwerte Vorteil ist wegen Firmenwagen. Den darf ich wirklich nicht kürzen, auch wenn ich den Wagen tatsächlich weniger nutze (Fahrtenbuch)?


    Danke für die Antwort!

  • Bitte beachte aber auch den kleinen Satz fast am Ende:


    Das Wahlrecht muss einheitlich für ein Jahr ausgeübt werden.


    Das heisst, wenn du dieses Jahr schon mit der 1% Methode und den 0,3% gerechnet hast (und die Umsatzsteuer entsprechend gemeldet hast), kannst du dieses Jahr nicht mehr ändern! Sollte aber, da wir im Januar sind, noch kein Problem sein.

  • Gerne - ich wollte nur vermeiden, dass dieses kleine Sätzchen untergeht. Wird leider häufiger übersehen - und spätestens nach Abgabe der Steuererklärung oder der nächsten UStVA wird das Finanzamt hellhörig.