steuer:Sparbuch 2018 - Photovoltaik

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe da mal eine Frage. Ich habe letztes Jahr eine Doppelhaushälfte gekauft. Auf dieser befindet sich eine abgeschriebene Photovoltaik Anlage. Wir speisen zu 100% ein.

    Hierfür bekommen wir pro Monat für 2017 190€.


    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher wo ich dies richtigerweise im Sparbuch eintragen muss. Ich habe dies letztes Jahr bereits gemacht und da scheinbar nicht ganz richtig, denn es kam eine Nachfrage vom FA.

    Soweit ich dies Verstanden habe sind die Einnahmen Steuerfrei, ich benötige keine Gewerbeanmeldung und muss auch keine Umsatzsteuer melden oder zahlen.


    Kann mir hier jemand den richtigen Weg weisen?


    Danke Christian

  • Hallo,


    woraus schließt du, dass die Einnahmen steuerfrei sind? Du trägst das Ganze unter "selbständige Tätigkeit - Gewerbe" ein (denn die Photovoltaik ist ein Gerwerbe). Eine Gewerbeanmeldung hängt vom Ort ab - manche verzichten darauf, manche nicht. Das Finanzamt will sie wohl bei dir nicht haben, was aber nicht heisst, dass auch die Gemeinde darauf verzichtet.


    Du musst für die Photovoltaik auch eine Einnahmenüberschussrechnung per Elster abgeben - macht WISO steuer:sparbuch, wenn du die Daten richtig in die Anlage G eingibst. Neben den Einnahmen kommen ja auch Ausgaben möglicherweise hinzu (Zählergebühren, Versicherung, ..).


    Zur Umsatzsteuer: wenn du nur diese Einnahmen hast, bist du nach § 19 UStG Kleinunternehmer und kannst wählen, ob du Umsatzsteuer abführen willst oder nicht. In deinem Fall ist es nicht sehr sinnvoll, da keine Anschaffungskosten mit Vorsteuer vorliegen, meine Meinung, also keine Umsatzsteuer. Aber:

    einmal im Jahr musst du eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben in der deine Umsätze des laufenden Jahres und die des Vorjahres eingetragen werden. Sonst nichts. Auch hier hilft das Steuersparbuch

    • Offizieller Beitrag

    Die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage sind auf keinen Fall einkommensteuerfrei und gehören zwingend in eine EÜR und zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG.


    Ob USt in der Gutschrift der Energieunternehmens ausgewiesen ist, Kannst nur Du selber prüfen. Wenn muss ja auch im Kaufvertrag des Objektes eigentlich etwas dazu stehen bzw. zumindest zu der Photovoltaikanlage selber und deren Verkaufspreis (ggf. plus USt) . Und dann muss man rechnen, ob man eben den § 19 Absatz 1 UStG in Anspruch nimmt oder eben dieses nicht tut.


    Ich würde mal einen Steuerberater diesbezüglich ansprechen.


    Auch Deine Software sagt Dir einiges zu dem Thema, wenn Du das Stichwort Photovoltaikanlage dort oben rechts in die Suche/Hilfe eingibst.

  • miwe4


    Da er das Haus erst kürzlich erworben hat und die Photovoltaikanlage schon montiert war („abgeschriebene Photovoltaikanlage“) dürfte er Chris keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen haben. Und mit dem Energieunternehmen kann man reden - natürlich weisen diese zunächst Umsatzsteuer aus. Rückwirkend ist dann nichts mehr zu machen (ich kann ein Lied davon singen - mein E-Unternehmen hat drei Jahre gebraucht, bis es meine Option zur Kenntnis nahm. Das FA war Gottseidank von Anfang an informiert und hat mitgespielt).


    Chris sollte allerdings prüfen, ob er aus dem Kaufvertrag für die Doppelhaushälfte Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage findet, denn dann hätte er ja diese als betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu aktivieren mit entsprechenden AfA.

    • Offizieller Beitrag

    Da er das Haus erst kürzlich erworben hat und die Photovoltaikanlage schon montiert war („abgeschriebene Photovoltaikanlage“) dürfte er Chris keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen haben.

    Wenn der bisherige Eigentümer und Betreiber der Photovoltaikanlage als Unternehmer insoweit zur Umsatzsteuer optiert hatte, dann muss er doch auch ust-pflichtig veräußern. ?(


    Und mit dem Energieunternehmen kann man reden - natürlich weisen diese zunächst Umsatzsteuer aus. Rückwirkend ist dann nichts mehr zu machen (ich kann ein Lied davon singen - mein E-Unternehmen hat drei Jahre gebraucht, bis es meine Option zur Kenntnis nahm. Das FA war Gottseidank von Anfang an informiert und hat mitgespielt).

    Eben.


    Chris sollte allerdings prüfen, ob er aus dem Kaufvertrag für die Doppelhaushälfte Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage findet, denn dann hätte er ja diese als betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu aktivieren mit entsprechenden AfA.

    Und genau da ist es doch. Er betreibt sie ja und speist 100% ein. Zu aktivieren also in jedem Fall. Nur eben zusätzlich das USt-Problem hinsichtlich Kleinunternehmerregelung und/oder Option zu klären.


    Ist eben nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint.