Kindergeld: "Wem wurde das Kindergeld ausgezahlt?" - Relevanz für Höhe der Steuererstattung

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage in Bezug auf das Feld "Wem wurde das Kindergeld ausgezahlt?" in der Anlage Kind.


    Ich habe dort zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

    1. an mich

    2. an eine "Andere Person"

    Wenn ich auswähle, dass das Kindergeld an mich ausgezahlt wurde, errechnet die Software eine höhere Steuererstattung als bei der Auswahl "Andere Person".


    In meinem Fall wird das Geld aber nicht an mich, sondern an die Mutter des Kindes ausgezahlt (= meine Lebensgefährtin; Mutter, Kind & ich leben zusammen in einem Haushalt).


    Frage: muss ich in diesem Fall dennoch auswählen, dass das Kindergeld an mich ausgezahlt wurde? Oder muss "Andere Person" ausgewählt werden?


    Mein Kenntnisstand war, dass es steuerlich egal ist, ob das Kindergeld der Mutter oder dem Vater ausgezahlt wird, wenn man zusammen in einem Haushalt lebt und gleichermaßen für das Kind sorgt.


    Wenn ich nun "Andere Person" auswählen würde, wäre dem ja nicht so, da das Programm eine geringere Steuererstattung berechnet...


    Die Frage ist also, ob die mit mir zusammenlebende Mutter mit "andere Person" gemeint ist oder ob damit nur "echte" Dritte gemeint sind.


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    das Programm

    Welches? ?(


    Ich habe dort zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

    1. an mich

    2. an eine "Andere Person"

    Die Frage ist also, ob die mit mir zusammenlebende Mutter mit "andere Person" gemeint ist oder ob damit nur "echte" Dritte gemeint sind.

    Die erste Alternative bist Du, die zweite Alternative betrifft alle anderen Personen einschließlich Kindesmutter. Ist doch eindeutig durch den Programmablauf ersichtlich.


    Bei meinem Testfall ergeben sich im Programm WISO steuer:Sparbuch 2018 bei häuslicher Gemeinschaft der Kindeseltern übrigens identische Ergebnisse in der Steuerberechnung bzw. beim Familienleistungsausgleich.

  • Hallo miwe4,


    erstmal danke für die Antwort!


    Das "Programm" ist das WISO-Steuersparbuch 2018.


    Bei meinem Testfall ergeben sich im Programm WISO steuer:Sparbuch 2018 bei häuslicher Gemeinschaft der Kindeseltern übrigens identische Ergebnisse in der Steuerberechnung bzw. beim Familienleistungsausgleich.


    Wo bzw. wie im Programm ist die häusliche Gemeinschaft zu erfassen?


    Ich habe die Adressdaten der Kindesmutter ("letztbekannte Anschrift") erfasst (identisch mit meinen) - aber das ist wahrscheinlich nicht gemeint...


    VG

    • Offizieller Beitrag

    Wo bzw. wie im Programm ist die häusliche Gemeinschaft zu erfassen?


    Ich habe die Adressdaten der Kindesmutter ("letztbekannte Anschrift") erfasst (identisch mit meinen) - aber das ist wahrscheinlich nicht gemeint...

    Genau das ist gemeint.

  • Hallo, genau das "Problem" habe ich auch.

    Ich lebe in einer unehelichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind.

    Adressen etc. sind korrekt eingetragen.

    In meinem Fall wird das Geld ebenfalls aber nicht an mich, sondern an die Mutter des Kindes ausgezahlt => meine Lebensgefährtin; Mutter, Kind & ich leben zusammen in einem Haushalt.



    Die erste Alternative bist Du, die zweite Alternative betrifft alle anderen Personen einschließlich Kindesmutter. Ist doch eindeutig durch den Programmablauf ersichtlich.


    Das stimmt, dennoch die Frage ist es nicht egal wer das Kindergeld bezieht in einer Lebensgemeinschaft ?

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt, dennoch die Frage ist es nicht egal wer das Kindergeld bezieht in einer Lebensgemeinschaft ?

    Bei meinem Testfall ergeben sich im Programm WISO steuer:Sparbuch 2018 bei häuslicher Gemeinschaft der Kindeseltern übrigens identische Ergebnisse in der Steuerberechnung bzw. beim Familienleistungsausgleich.

  • Hallo zusammen,


    genau vor der gleichen Frage stehe ich dieses Jahr (mal wieder) auch.

    Gleiche Konstellation wie weiter oben:


    Gemeinsamer Haushalt, wohnhaft mit der Lebensgefährtin (nicht verheiratet), eigene Kinde - alle unter der selben Anschrift.


    Kindergeld wurde an meine Partnerin ausbezahlt. Gebe ich nun an, dass das Kindergeld nicht an mich sondern an eine "andere Person" bezahlt wurde, verringert sich der Betrag um mehrere Hundert Euro. So ganz verstehe ich das leider nicht.

  • der Vater erhält bzw. es wird ihm immer das halbe Kindergeld angerechnet - egal ob verheiratet ( hier wird ja in der Regel eine Zusammenveranlagung gemacht) oder unverheiratet!

    Das steuerliche Ergebnis muss gleich sein - ansonsten: Eingabefehler!


    Lia

  • der Vater erhält bzw. es wird ihm immer das halbe Kindergeld angerechnet - egal ob verheiratet ( hier wird ja in der Regel eine Zusammenveranlagung gemacht) oder unverheiratet!

    Das steuerliche Ergebnis muss gleich sein - ansonsten: Eingabefehler!


    Lia

    Danke für deine Antwort. Ich weiß leider (noch) nicht wo ich den Eingabefehler gemacht haben soll. Die letzte bekannte Anschrift der Mutter, ist mit der von mir identisch (so wie beim Threadersteller auch). Damit müsste doch ersichtlich sein, dass es sich um eine Gemeinschaft handelt, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wie immer wieder bei Fragen zu Steuersoftware von uns betont wird, ist es fast unentbehrlich, hier zu den Problemstellungen auch entsprechende bereinigte Screens anzuhängen.

  • Hallo,


    ich stehe jetzt vor genau dem selben Problem ! Ich lebe mit der Mutter meines Sohnes in einem Haushalt ( sind ein Paar, nicht verheiratet ). Alle adressen sind richtig angegeben usw. Bei der Frage " Wem wurde das Kindergeld ausgezahlt ? " kommen unterschiedliche Beträge raus.


    An mich sind es ca 600 Euro mehr, als wenn ich mach an eine andere Person. Das Geld wird aber nicht an mich ausbezahlt, sondern an meine Partnerin.

    Der mehr Betrag der dabei rauskommt entspricht in etwa dem Anteil an den Betreuungskosten.


    Letztes Jahr habe ich auch angegen das es nicht an mich ausbezahlt wurde. Da wurde mir auch nur ein geringer Betrag von ca 300 Euro ausgerechnet, ich bekam aber vom FA um die 800 Euro. Es wird bestimmt der selbe Fehler gewesen sein.


    Aber was ist jetzt richtig ? Diese Frage ist sehr schlecht erklärt im Programm bzw gar nicht.


    Es wäre super wenn mir einer weiterhelfen könnte! es scheint des öfteren ein problem zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    Letztes Jahr habe ich auch angegen das es nicht an mich ausbezahlt wurde. Da wurde mir auch nur ein geringer Betrag von ca 300 Euro ausgerechnet, ich bekam aber vom FA um die 800 Euro. Es wird bestimmt der selbe Fehler gewesen sein.

    Dann hast Du dem FA gegenüber ggf. schlicht und einfach falsche Angaben gemacht und musst ggf. auch mit Konsequenzen wie Berichtigung etc. rechnen.


    Aber was ist jetzt richtig ? Diese Frage ist sehr schlecht erklärt im Programm bzw gar nicht.

    Das haben wir doch jetzt so oft geschrieben und auch das Programm ist da eindeutig:

    1. an mich

    2. an eine "Andere Person"

    Und bei Dir ist es eben auch die andere Person.


    Und auch ansonsten kann ich mich nur wiederholen:

    Wie immer wieder bei Fragen zu Steuersoftware von uns betont wird, ist es fast unentbehrlich, hier zu den Problemstellungen auch entsprechende bereinigte Screens anzuhängen.

  • Anscheind hast du es nicht so ganz verstanden. Ich habe letztes Jahr angegeben " an eine andere Person ", dem entsprechend hat mir das Programm weniger ausgerechnet.

    Also habe ich es so gemacht wie du es gesagt hast.


    Das Finanzamt hat es mir aber so bezahlt, wie wen ich mich angegeben hätte. Ergo müssen die " an eine andere Person " auch als falsch angesehen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat es mir aber so bezahlt, wie wen ich mich angegeben hätte. Ergo müssen die " an eine andere Person " auch als falsch angesehen haben.

    Oder das Finanzamt hat evtl einen Fehler gemacht, der sich zu Deinen Gunsten ausgewirkt hat. Oder die Differenz in der Steuerberechnung beruht auf anderen Positionen, was man so hier auch nicht nachvollziehen kann. Du musst auf jeden Fall die Frage wie beschrieben beantworten, um zutreffende Angaben zu machen.