Hallo Zusammen,
ich bin im Rahmen einer Entsendung seit dem 01.04.2017 für 3 Jahre in China bei einer Tochterfirma meines bisherigen Arbeitgebers beschäftigt. Das Gehalt wird aber weiter durch meinen Arbeitgeber in Deutschland bezahlt. Der Arbeitgeber hat zunächst weiter die Einkommensteuer in Deutschland abgeführt. Da ich in 2017 aber mehr als 183 Tage im Ausland gearbeitet habe tritt das DBA in Kraft und ich muss in China meine Einkommensteuer zahlen. Das habe ich auch gemacht. Nun möchte ich mir über die Steuererklärung die zuviel gezahlte EK-Steuer in Deutschland wiederholen. Aber egal welche Angaben ich in der steuer:Sparbuch Software zu meinem Umzug ins Ausland mache, das Programm betrachtet mich weiter als unbeschränkt steuerpflichtig und errechnet eine hohe Nachzahlung. Wie kann ich dem Programm mitteilen, dass ich seit dem 01.04.2017 nur noch beschränkt steuerpflichtig bin und daher zuviel Steuern abgeführt wurden?
Ich würde mich sehr freuen sollte jemand helfen können
Viele Grüße