Lohn: Abrechnung Mitarbeiter mit Gleitzonenregelung => UV-Jahresmeldung aber ohne Gleitzonenregelung

  • Hallo,


    kennt jemand die Ursache für folgendes Problem:


    Bei der Abrechnung eines Mitarbeiters, der gehaltlich in der sogenannten Gleitzone zwischen 450,01€ und 800,00€ eingestuft ist, wird nach Versand der SV-/UV-Jahresmeldungen "Gleitzone: 0 Kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone bzw. Verzicht auf die Gleitzonenregelung" in der UV-Meldung angezeigt. In der zeitgleich versendeten SV-Meldung erscheint dagegen korrekterweise "Gleitzone: 1 Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Gleitzone".


    Wurde hier möglicherweise etwas falsch hinterlegt? Ich wüsste nicht mehr, wo ich noch suchen sollte, da die MA-Stammdaten mMn. korrekt sind. Oder unterliege ich einem Denkfehler?


    Vielen Dank schonmal für die Hilfestellungen.


    Gruß


    zuckerschnecke

    In der Bäckerei sollten Schnecken nicht auf Amerikanern liegen...

  • Moin,


    Das ist kein Problem, sondern sachlich richtig! Irritierend ist aber wohl der Wortlaut auf der Meldung, da gebe ich Dir recht.


    Für den UV-Beitrag wird das Arbeitsentgelt in der Gleitzone nicht reduziert. Die reduzierte Bemessungsgrundlage gilt nur für die SV-Beiträge, also KV, AV, PV und evtl. RV, abhängig davon ob der MA in der RV auf die Gleitzone verzichtet hat oder nicht.


    Bei Deinen Meldungen an die BG die letzten Jahre hast Du ja auch nicht das reduzierte AE angegeben, sondern das tatsächliche Brutto. So ist das auch bei der UV-Meldung, die ja die Meldung an die BG ablösen soll, nachdem das jetzt 2 Jahre parallel läuft.


    LG Chris

  • Moin Chris,


    dann also Denkfehler.;( Soll ja vorkommen, der Wortlaut der Meldung hat allerdings ein übriges dazu beigetragen.


    Thank you for your support.


    Gruß


    zuckerschnecke

    In der Bäckerei sollten Schnecken nicht auf Amerikanern liegen...