Zählerwechsel umlegbare Kosten

  • Hallo HV-User,


    in unserem MFH (3 Wohneinheiten) wurden die Zähler gewechselt (Eichfrist abgelaufen). Also insgesamt:


    3 x Kaltwasserzähler

    3 x Warmwasserzähler

    3 x Wärmemengenzähler


    Da die Kosten ja umlegbar sind, würde ich gerne den Betrag nicht auf einmal abrechnen sondern über die Laufzeit der Zähler (KW 6 Jahre, WW und WMZ 5 Jahre). So wie ich gelesen habe gehört der Kaltwasserzähler zu den Betriebskosten und alles was warm ist zu den Heizkosten. Ist das richtig?


    Wie teile ich das auf denn ich habe ja eine Gesamtrechnung mit 5 Stunden Arbeit für den kompletten Einbau?

    Auch müsste ich ja beim Gültigkeitszeitraum 2 verschiedene angeben (5 Jahre und 6 Jahre). Oder teile ich die Gesamtrechnung einfach durch 3?

    Was für einen Umlageschlüssel muss ich hernehmen (Mieter, qm3, Einheiten)?

    Wie mach ich das richtig bzw. wie macht ihr das?


    Besten Dank für eure Unterstützung

    Ron

  • Aufteilung gemäß HeizkostenVO für „warme“ Zähler ist richtig, wobei hier noch nach Wasser- und Heizung unterschieden wird. Kaltwasserzähler kann man nach MEA oder einem anderen Umlageschlüssel aufteilen, sofern beschlossen oder vereinbart.

    Ich teile beim Einbau anteilig die Zusatzkosten auf, z.B. Anfahrt, Montage etc.. Als Verteilbasis verwende ich einfach die Kosten und Eichkosten pro Gerät. Ich denke, dass das passt, aber wie soll man‘s besser machen?!

    Die Aufteilung über mehrere Jahre ist schwierig! Schließlich zählt der Zählertausch warm zu den Heizkosten, und die sind verbrauchsabhängig zu verteilen. Sauber geht das meiner Ansicht nach nur, wenn Du die Zähler mietest. Das Thema wurde schon diskutiert, ich bin aber damit noch immer nicht weiter (leider).