Wechsel von Kleinunternehmer zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen

  • Hallo zusammen!


    Vor 2 Jahren, wo ich das Programm "Mein Büro" erworben habe, bin ich Kleinunternehmer nach §19 USTG gewesen. Ab 01.01.2018 bin ich

    umsatzsteuerpflichtig. Wenn ich in Steuer-Einstellungen statt "Erlöse als Kleinunternehmer" die 19% Mw-St auswähle, fragt mich das Programm, ob jetzt alle Buchungssätze neu erzeugt werden sollen?

    Welche Buchungssätze will es neu erzeugen? In 2018 wurde noch keine einzige Rechnung verbucht und in 2017 soll alles bleiben, wie es ist (ohne Mw-St).

    Wenn ich in Februar oder März die EÜR für 2017 für das Finanzamt erstelle, erkennt das Programm, dass ich erst ab 2018

    umsatzsteuerpflichtigen bin? Wird die EÜR für 2017 richtig erstellt?

    Wie soll ich das Wechsel sauber hinbekommen?


    mfg

    Eugen

    • Offizieller Beitrag

    Welche Buchungssätze will es neu erzeugen?

    Pauschal auch alle vergangenen. Aber was auf Kleinunternehmer gebucht wurde bleibt so bestehen.

    Wenn ich in Februar oder März die EÜR für 2017 für das Finanzamt erstelle, erkennt das Programm, dass ich erst ab 2018
    umsatzsteuerpflichtigen bin? Wird die EÜR für 2017 richtig erstellt?

    Ja! Alles wird auch rückwirkend neu berechnet.

    Kleinunternehmer wird umsatzsteuerpflichtig ab 01.01.2017

  • Welche Buchungssätze will es neu erzeugen?

    Pauschal auch alle vergangenen. Aber was auf Kleinunternehmer gebucht wurde bleibt so bestehen.

    Wenn ich in Februar oder März die EÜR für 2017 für das Finanzamt erstelle, erkennt das Programm, dass ich erst ab 2018
    umsatzsteuerpflichtigen bin? Wird die EÜR für 2017 richtig erstellt?

    Ja! Alles wird auch rückwirkend neu berechnet.

    Kleinunternehmer wird umsatzsteuerpflichtig ab 01.01.2017

    Hallo SAMM,


    ich bin etwas verwirrt. Du hast zuerst ganz anders auf meine Fragen geantwortet: Du meintest, dass die alten Buchungssätze werden neu erzeugt und falsch erzeugt, dass ich eine Datensicherung machen soll und als Option mit einem neuen Mandat machen soll, damit die Zeit als Kleinunternehmer und die Zeit danach getrennt sind.

    Halbe Stunde später hast Du Deine Antwort radikal geändert.


    Was nun ist die Wahrheit?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Eugen_

    Die Antwort auf Deine neuen Fragen stehen genau in meiner korrigierten Antwort. Worin ich mich korrigiert habe: damals gebuchte Buchungssätze bleiben bestehen. Was auf Kleinunternehmer gebucht wurde über Kontoeinstellung Standard bleibt gültig. Zudem rate ich dennoch in der alten EÜR zu überprüfen, dass dort nur § 19 Erlöse auftauchen!

    Dennoch rechnet das Programm neu. Die in der Korrektur eingefügten Links zu weiteren links bitte lesen. Die hätten dir die Nachfrage erspart.

    Datensicherung vor Wechsel erachte ich als Pflicht, wenn auch keine Pflicht besteht. Die Mandantenänderung über Datenbankwechsel ist nicht nötig.


    TIPP:

    Nach Deiner Umstellung achte bei zukünftigen Nettorechnungen, dass diese korrekt ausgestellt werden und auf welches abweichende Erlöskonto tatsächlich gebucht wird. Denn dabei kann es zu den üblichen User Fehlerquellen kommen, dass wieder auf Kleinunternehmer gebucht wird. Davon ist das Forum voll.

    Besonders dieses Bild erklärt es gut.

    Rechnung nachträglich korrigieren

    MFG SAMM

  • Ich habe jetzt von Kleinunternehmer auf Mehrwertsteuer umgestellt, will ich aber eine Rechnung schreiben, wirft er mir keine Umsatzsteuer aus, wo ist der Fehler im Hilfe Fenster habe ich nichts gefunden


    Ich habe den Wechsel auch in den letzten 11 Jahren schon ein paar mal gemacht und nie Probleme gehabt

  • Hallo Zusammen!


    Eine andere Frage zu dem gleichen Thema:

    Es wurde ein Vertrag mit dem Kunden in 2017 abgeschlossen zu den Preisen von 2017 (ohne mwst weil Kleinunternehmer). Die Leistung wurde zu 90% in 2017 und zu 10% in 2018 erbracht. Jetzt soll die Rechnung ausgestellt werden. Ab 01.01.2018 bin ich MwSt.-flichtig. Muss ich jetzt eine Rechnung mit MwSt. ausstellen? Dann habe ich 19% weniger Einnamen, was auch Verlustgeschäft bedeuten kann. Darf ich in 2018 eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen?

    Was ist buchhalterisch korrekt?

    Danke für Hilfe!

  • Dann habe ich 19% weniger Einnamen, was auch Verlustgeschäft bedeuten kann

    ist Dein Kunde VSt.-abzugberechtigt?

    Wenn ja, eben RG-Betrag zzgl. 19% (er kann sich die 19% die er dann zahlt vom FA zurückholen und Du führst sie ab. "0-summenspiel" also.

    Wenn er nicht abzugberechtigt ist, hast Du "Pech" gehabt.

    Was ist buchhalterisch korrekt?

    Das was das FA verlangt. Nämlich 19% USt. aufschlagen u. abführen.

    • Offizieller Beitrag

    Sofern die einheitliche Leistung erst in 2018 fertiggestellt wird, sollte sie grundsätzlich in voller Höhe dem Regelsteuersatz unterliegen.


    Abschnitt 253 Absatz 1 UStR

    Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 7.1 Wechsel zur Regelbesteuerung - Quelle: haufe.de