Arbeitslos für einen Monat und ohne Bezüge

  • Hallo Zusammen,

    wer kann mir helfen... ?


    Seid 12 Jahren bin ich nun berufstätig und mache jährlich meine Steuererklärung mit der WISO-Software. Nun war ich letztes Jahr für einen Monat Arbeitslos weil ich meinen Job gewechselt habe. (Ich habe keine Bezüge bekommen und musste die Krankenkasse selber zahlen). In diesem „Arbeitslosen-Monat“ habe ich allerdings für einen kleinen Mini-Job freiberuflich gearbeitet. Nun stehe ich vor meiner jährlichen WISO-Steuererklärung und frage mich wie diese Parameter in die Software eintragen muss. Welche Vor- und Nachteile habe ich dadurch? Wer kann mir helfen? LG und Danke vorab.

    • Offizieller Beitrag

    Nun stehe ich vor meiner jährlichen WISO-Steuererklärung und frage mich wie diese Parameter in die Software eintragen muss. Welche Vor- und Nachteile habe ich dadurch?

    Na so, wie es den Tatsachen entspricht. Das ist doch keine Frage von Vor- und Nachteilen, oder woran denkst Du konkret?

  • Konkret würde ich gerne wissen wie ich diese für mich "neuen" Parameter in die WISO-Software eintrage. Also wo trage ich den 1 Monat Arbeitslosigkeit ohne Bezüge ein und wo und wie gebe ich genau diesen Mini-Job an... Freelancer, Kleingewerbe... ??? Hab wirklich keinen Plan. Kann ich für den einen Monat als "Selbstständiger" diverse Ausgaben absetzten? Bin da gerade etwas ratlos... oder zu doof? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Was denn jetzt? Ist es ein "echter" Mini-Job, eine selbständige Tätigkeit i.S. § 18 EStG oder eine gewerbliche Tätigkeit i.S. § 15 EStG?


    Zeiten der Nichtbeschäftigung werden an diversen Stellen der Software abgefragt. Ich verstehe da irgendwie das Problem nicht.

  • Hallo Rob,

    wenn es ein ordentlicher Minijob war, dem du nach gegangen bist, war die Sachen pauschal versteuert und ist somit abgegolten. Das bedeutet, ich geh davon aus, das der AG alle in dem Zusammenhang entstandenen Abgaben geleistet hat. Den Minijob brauchst du nicht in der ESt-Erlärung mit angeben.


    Du darfst aber nicht den Job als Freiberufler mit Minijob verwechseln. Das eine hat mit dem anderen nix tu tun.

    Die Freiberufler-Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden usw.

  • Die Freiberufler-Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden usw.

    nein - nur wenn es ein Gewerbe ist (selbständige Tätigkeit). Ein freiberufliche Tätigkeit muss nicht als Gewerbe angemeldet werden, die beiden Tätigkeitsarten schließen sich nämlich aus - entweder Gewerbe (§ 15 EStG) oder Freiberuf (§ 18 EStG). Je nachdem muss auch in der Einkommensteuererklärung entweder bei den selbständigen Tätigkeiten ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit gewählt und dann entsprechend die Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden.


    Diese ist dann zwingend per Elster abzugeben, ebenso die Einkommensteuererklärung.

    • Offizieller Beitrag

    Die Freiberufler-Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden usw.

    nein - nur wenn es ein Gewerbe ist (selbständige Tätigkeit). Ein freiberufliche Tätigkeit muss nicht als Gewerbe angemeldet werden, die beiden Tätigkeitsarten schließen sich nämlich aus - entweder Gewerbe (§ 15 EStG) oder Freiberuf (§ 18 EStG). Je nachdem muss auch in der Einkommensteuererklärung entweder bei den selbständigen Tätigkeiten ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit gewählt und dann entsprechend die Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden.


    Diese ist dann zwingend per Elster abzugeben, ebenso die Einkommensteuererklärung.

    Wenn Du korrigierst, dann aber auch richtig. Der § 18 EStG beinhaltet nicht nur freiberufliche Einkünfte, sondern auch andere, z.B. sonstige, selbständige Einkünfte. Von daher hat er ja auch die Nr. 1-4 zur Unterscheidung der Art der Tätigkeit.


    Davon abzugrenzen sind dann eben wieder die gewerblichen Einkünfte i.S. § 15 EStG. Und nur diese gewerblichen Einkünfte i.S. § 15 EStG bedürfen einer Gewerbeanmeldung. Die Aufnahme jeglicher selbständigen Tätigkeit bzw. die Erzielung von Einkünften aus einer solchen ist dem FA regelmäßig nur (vorab) formlos anzuzeigen.

    • Offizieller Beitrag

    Konkret würde ich gerne wissen wie ich diese für mich "neuen" Parameter in die WISO-Software eintrage. Also wo trage ich den 1 Monat Arbeitslosigkeit ohne Bezüge ein und wo und wie gebe ich genau diesen Mini-Job an... Freelancer, Kleingewerbe... ??? Hab wirklich keinen Plan.

    Dann habe ich für Dich einen allgemeinen Tipp: beim Ausfüllen alles so eintragen, wie es wirklich vorliegt. Dann hilft Dir das Programm auch und macht Dich z.B. auf diese 1 Monatige Lücke zwischen den beiden Lohnsteuerbescheinigungszeiträumen während der Arbeitslosigkeit aufmerksam und weist Dir den Weg:




    Oder aber Du nutzt die Programmhilfe/Suche:




    Analog dann bzgl. Minijob. Wobei Du noch klären solltest, ob es nur ein wirklicher Minjob war und ob Du damit eher den Umfang Deiner Tätigkeit beschreiben wolltest (was nicht so optimal ist, wie Du siehst). Also da lieber nicht mit Begriffen um sich werfen, sondern konkret schreiben, was man gemacht hat auf welcher vertraglichen Basis. Das verhindert die Verwirrung unter allen Beteiligten.

  • Sorry, ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Mit Mini-Job meine ich dass ich einen „kleinen Design-Job“ in diesem Monat gemacht habe. Ich denke ich Muss diesen einen Job als Freiberufler angeben oder? Muss ich noch etwas beachten?

    • Offizieller Beitrag

    Muss diesen einen Job als Freiberufler angeben oder? Muss ich noch etwas beachten?

    Meinst Du diese Fragen nach den ganzen Antworten wirklich ernst? Ist doch im Rahmen der diversen Stellungnahmen beides eindeutig beantwortet. ?(

  • Danke für euere Hilfe... und Sorry für meine absolute Unwissenheit. Ich denke ich habe es verstanden und hoffe das ich diese Punkte im WISO auch alle finde.

    Wenn nicht dann muss ich nochmal hier posten. :D

    Dieser eine Design-Job den ich in dem Monat gemacht habe hat mich einfach ein wenig aus dem Konzept gebraucht und ich möchte auch nichts falsch machen bzw. falsch eintragen. Mit den ganzen Paragraphen kenne ich mich sowieso nicht aus... und ich war zu geizig dafür einen Steuerberater zu aktivieren. ;)
    Danke euch.

  • Hi, also ich bin jetzt schon einen ganzen Schritt weiter und habe einige Probleme lösen können. Juhuuu! ?


    Bei meinem Freelancer-Job-Problem bin ich allerdings anscheinend zu doof oder komme mit den ganzen Begriffen und Paragraphen nicht klar. ? Vielleicht kann mir jemand wieder mit Screenshots helfen oder so. Hier nochmal mein Problem: Ich war im Monat Juni (nur diesen Monat) arbeitslos gemeldet und habe keine Bezüge erhalten. In diesem Monat habe ich freibruflich für den Betrag X einen kleinen Design-Job bearbeitet. Dafür habe ich keine Umsatzsteuer berechnet (Habe das auch in der Rechnung mit folgendem Hinweis angegeben:

    „Nach §19 UStG Abs.1 bin ich nicht zu Umsatzsteuerabgaben verpflichtet.“)


    Wo muss ich jetzt bei „WISO steuer“ (Mac-Version) genau klicken um meine Steuererklärung sauber zu vervollständigen?


    Vielleicht kann mir einer etwas detaillierter helfen... lerne gerade viel dazu.

    Screenshots würden mir auch sehr helfen. ?

    Danke im Vorraus.

    • Offizieller Beitrag

    ..... und dann entsprechend die Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden.


    Diese ist dann zwingend per Elster abzugeben, ebenso die Einkommensteuererklärung.

  • Hi, also ich bin jetzt schon einen ganzen Schritt weiter und habe einige Probleme lösen können. Juhuuu! ?


    Bei meinem Freelancer-Job-Problem bin ich allerdings anscheinend zu doof oder komme mit den ganzen Begriffen und Paragraphen nicht klar. ? Vielleicht kann mir jemand wieder mit Screenshots helfen oder so. Hier nochmal mein Problem: Ich war im Monat Juni (nur diesen Monat) arbeitslos gemeldet und habe keine Bezüge erhalten. In diesem Monat habe ich freibruflich für den Betrag X einen kleinen Design-Job bearbeitet. Dafür habe ich keine Umsatzsteuer berechnet (Habe das auch in der Rechnung mit folgendem Hinweis angegeben:

    „Nach §19 UStG Abs.1 bin ich nicht zu Umsatzsteuerabgaben verpflichtet.“)


    Wo muss ich jetzt bei „WISO steuer“ (Mac-Version) genau klicken um meine Steuererklärung sauber zu vervollständigen?


    Vielleicht kann mir einer etwas detaillierter helfen... lerne gerade viel dazu.

    Screenshots würden mir auch sehr helfen. ?

    Danke im Vorraus.

    • Offizieller Beitrag

    Wozu in diesem Fall Screens? Du gibst die Zeiten der Nichtbeschäftigung an der dafür vorgesehenen Stelle ein und verneinst die Zahlung von Einkommens- oder Lohnersatzleistungen. Für die selbständige Tätigkeit erstellst Du eine Anlage EÜR. Alles wie von uns oben bereits erläutert.