Hallo,
heute (24.01.2018) haben wir eine E-Mail an die Nutzer unserer Lohnprogramme versendet, sofern uns eine gültige E-Mailadresse vorlag. Den Text möchte ich gerne auch hier im Forum posten:
Sie nutzen unsere Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu haben wir heute wichtige Informationen für Sie.
Für das Beitragsjahr 2018 ist das neue UV-Meldeverfahren verpflichtend. Durch Nachfragen zum damit verbundenen DGUV-Stammdatenabruf und -abgleich sind unsere Supportkanäle derzeit stark ausgelastet. Da wir jeden Kunden individuell betreuen, das neue Verfahren erklären und oft auch Mitarbeiterdaten aus 2017 bereinigen, kommt es zu erhöhten Wartezeiten. Dafür bitten wir um Verständnis.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie zunächst unsere „Schritt für Schritt“-Anleitungen, bevor Sie uns kontaktieren.
- Informationen zur Jahresaktualisierung und Checkliste zum Jahresabschluss 2017 (https://www.buhl.de/faqs.html?article=1983)
- Informationen zum DGUV-Stammdatenabruf (https://www.buhl.de/faqs.html?article=1974)
Häufige Sachverhalte beim Jahresabschluss im neuen Verfahren haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
https://www.buhl.de/faqs.html?article=1978
Ein weiteres Softwareupdate mit Fehlerbehebungen in diesem Zusammenhang stellen wir kurzfristig bereit.
Tipp: So wahren Sie die Fristen zur Übermittlung und Überweisung der Beitragsnachweise für Januar 2018:
Nehmen Sie eine Schätzung aufgrund des Vormonats über die Ausfüllhilfe „sv-net“ vor. Bitte beachten Sie, dass einzelne Beträge im Dezember aufgrund von Einmalbezügen unter Umständen höher ausgefallen sind. Dann empfehlen wir eine Schätzung auf Basis der November-Daten. Falls Sie den Krankenkassen keine Einzugsermächtigung erteilt haben, achten Sie darauf, dass die von Ihnen per „sv-net“ geschätzten Beträge bis zum 29.01.2018 auf die Konten der Krankenkassen überwiesen wurden.
Haben die Krankenkassen eine Einzugsermächtigung bei Ihnen, werden die Kassen von sich aus schätzen und Sie über den Betrag der Schätzung informieren, der am 29.01.2018 von Ihrem Konto abgebucht wird. Dann ist eine manuelle Schätzung via „sv-net“ nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen in diesem Fall eine kurze E-Mail an die Kassen unter Angabe Ihrer Betriebsnummer: „Aufgrund von technischen Problemen in unserer Software ist eine fristgerechte Abgabe des Beitragsnachweises derzeit nicht möglich. Bitte ziehen Sie die geschätzten Beiträge für Januar 2018 ein. Ein Beitragsnachweis für Januar 2018 wird umgehend nachgereicht, sobald die technischen Probleme behoben sind.“
Sobald die technischen Probleme behoben sind, müssen Sie die Beitragsnachweise für Januar umgehend übermitteln. Gut zu wissen: Durch dieses Verfahren entstehen Ihnen keine Nachteile hinsichtlich der Beiträge. Sie müssen also nicht mehr zahlen.
Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck an diesem Thema und halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Diel