Umbuchung von Abschlagszahlungen

  • Hallo zusammen,


    eigentlich bin ich mit dem Wiso Hausverwalter ganz gut zufrieden, worüber ich ständig und immer wieder stolpere, ist das ausbuchen bzw. einbuchen von Abschlägen für die Energieversorger und Rechnungen der Heizkostenabrechnungsfirmen. Ich buche die Abschläge das ganze Jahr über die Konten 1000 etc.; somit werden diese in der Abrechnung nicht berührt. Am Ende des Jahres buche ich die letztendlichen Jahresabrechnungen der Stadtwerke bzw. nachdem ich die Werte der Heizkostenabrechnungsfirma (techem, brunata etc.) mitgeteilt habe und deren Abrechnung erhalten habe unter die abrechnungsberührten Umlagekonten 4000-er ein. Gibt es eine Möglichkeit, dies einfacher handzuhaben?


    Danke für Eure Antworten :)

  • Nein, jeder Zahlungsfluss muss eingebucht werden.


    Also über das Jahr jeden Abschlag für Gas etc. als Brennstoffkosten, dann die Nachzahlung bzw. Erstattung im nächsten Jahr aufs selbe Konto, aber mit Gültigkeitszeitraum des Vorjahres.


    Die Daten der Ablesefirma werden als direkt zugeordnete Kosten eingetragen und weiterberechnet, Brennstoffabschläge sind für die Hausgeldabrechnung irrelevant.


    Es zählen nur die getrennt ausgewiesenen Heizkosten.

  • Also ich war am Montag auf einem Seminar Rechnungswesen WEG-Verwaltung. Dort wurde uns erklärt, dass man die Abschläge über das ganze Jahr einzubuchen hat inkl. Erstattung bzw. Nachzahlung, wie Du schon beschrieben hast. Die Rechnung der Stadtwerke etc. über Gas, Wasser, Abwasser wird dann dem externen Ableseservice Ista, etc übersandt. Die von dort erstellte Aufstellung eingebucht. Sollten dann Differenzen durch Erstattung oder Nachzahlung der Abschläge entstehen, müssen diese nach MEA auf die Eigentümer verteilt werden. Die Abschläge und Erstattungen müssen nach Buchungsdatum abgerechnet werden, d. h., wenn die Erstattung im Januar 2018 für 2017 erfolgt, dann darf die auch erst in 2018 berechnet werden......:wacko:

  • Heizkosten müssen grundsätzlich nach Leistungsprinzip abgerechnet werden, egal, wann gezahlt bzw. erstattet wurde seitens des Gaslieferanten.

    Natürlich werden eventuelle Nachzahlungen erst dann dann auf die Eigentümer verteilt, wenn der Versorger die Forderung stellt.


    Man muss hier ganz klar zwischen Brennstoffkosten und Heizkosten unterscheiden.


    Für die Heizkosten ist immer der tatsächliche Verbrauch maßgebend, nicht, wann gezahlt wurde.

  • Bislang habe ich nur die Abschläge eingebucht, die externe Abrechnung in die Hausgeld- und Nk-Abrechnung eingestellt und die Abschläge (Forderung/Erstattung der Stadtwerke) nicht weiter auf die Eigentümer umgelegt, da es sich ja immer wieder ausgleicht.....lt. Seminar müssen jedoch diese Positonen auf die Eigentümer per MEA verteilt werden; die dann entsprechend Forderung oder Erstattung ein Guthaben oder eine Nachzahlung zu leisten haben......und diese Verteilung nach MEA bietet das Programm dann nicht an, das heißt ich muss die Differenz vom 4599 löschen und auf ein neues Konto "Verteilung Abschläge Stadtwerke auf WE" neu buchen ....umbuchen geht ja leider mit dem Programm auch nicht...

  • Das Guthaben bzw. Nachzahlung muss natürlich in die HKA mit einfließen.

    Dann muss man eben solange mit der Abrechnung warten, bis die Schlussrechnung für Gas vorliegt.


    Sobald ein externer Ablesedienst tätig ist, interessieren die Gasabschläge nicht mehr und tauchen in der Hausgeldabrechnung auch nicht auf.


    Da darf natürlich nichts mehr nach MEA verteilt werden!

    Nur z.B. nach der 70/30-Regel, das macht der Ableser aber automatisch.


    Alle Zahlungen müssen dem Abrechnungszeitraum zugewiesen werden, auch evtl. Guthaben, Boni und Nachzahlungen.

    Das ist von der HeizKV zwingend vorgegeben.


    Für 2017 könnte das so aussehen:


    Abschlag Jan-Dez 2017: 12x1000 EUR = 12000 EUR

    Bonus Anbieterwechsel 01.03.2017: -500 EUR

    Nachzahlung am 01.02.2018 für 2017: 1500 EUR



    Summe Gas: 12000 EUR -500 EUR +1500 EUR = 13000 EUR

    Schornsteinfeger + Wartung 01.12.2017: 200 EUR


    Gemeldet an Ablesedienst: 13200 EUR Heizkosten

  • In den Unterlagen steht:


    BGH V ZR 251/10:


    In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff bestehen, aufzunehmen. Für die Verteilung der in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung zu erläutern.


    In der Jahresabrechnung werden dann die im Geschäftsjahr tatsächlich erzielten Gesamteinnahmen und die geleisteten Gesamtausgaben gegenübergestellt und in der Einzelabrechnung nach dem geltenden Schlüssel auf die einzelnen Miteigentümer verteilt. :S

  • Dann verstehe ich das hier nicht so richtig:

    [...]das heißt ich muss die Differenz vom 4599 löschen und auf ein neues Konto "Verteilung Abschläge Stadtwerke auf WE" neu buchen ....umbuchen [...]


    Alle Brennstoffkosten sollten ausnahmslos auf ein Konto gebucht werden, nur der Gültigkeitszeitraum sollte angepasst werden.

  • Ich verstehe auch nix mehr so richtig....es heißt, wenn dort noch ein Abschlag auf dem Konto 4599 z. B. im Januar 2017 rückwirkend für 2016 gebucht wurde, der ja nicht in die externe Abrechnung für 2017 gehört, müsste der, weil er im Januar 2017 gezahlt wurde auf die Eigentümer verteilt werden nach MEA, da es die Jahresabrechnung 2017 nicht betrifft. ...ist für mich irgendwie auch nicht nachvollziehbar. Hier beißt sich jemand an das Buchungsdatum fest.....

  • Die gezahlten Gasabschläge spielen für die Verteilung keine Rolle, haben in der Einzel-Abrechung nichts zu suchen.


    Das Buchungsdatum ist egal, es geht um den zugeordneten Zeitraum.

    Was auf dem Bankkonto passiert, ist für die HK-Abrechnung ebenfalls egal.


    Wenn du jetzt die Gasabschläge nicht bezahlen kannst, muss man eben eine Sonderumlage beschließen, die dann anteilig nach MEA verteilt wird.

    Abgerechnet werden müssen die Heizkosten aber dann später nach Verbrauch.

  • Nein, der Zahlungsfluß läuft super , es ging eben nur darum, dass lt. Seminarleiter die Abschläge, die nicht in der abzurechnenden Jahresabrechnung nach Buchungsdatum vorliegen, angeblich nach MEA verteilt werden müssen....egal, ich mach es weiter wie bisher, scheint ja doch zu passen....Vielen Dank für die nette Kommunikation :)

  • Also wenn ich eine Erstattung oder Nachzahlung für ein schon abgerechnetes Jahr bekomme, mag das stimmen. Ich hätte in dem Fall die Kosten aber dem aktuellen Abrechnungsjahr zugeordnet. Wahrscheinlich ist das falsch.

    Wenn ein Abschlag für das Vorjahr z.B. erst im Januar gezahlt wird, ist dieser doch für die aktuelle Abrechnung relevant und sollte dort abgezogen werden. Die Kosten werden dann korrekt verbrauchsabhängig verteilt. Nur die Differenz zwischen Abfluss- und Leistungsprinzip werden größer. Diese weist der Hausverwalter aber in der Gesamtabrechnung aus.