Hallo,
hab da mal eine Frage,
ich bin als Monteur tätig und habe jetzt eine Baustelle über drei Monate.
Nach drei Monaten muss dann die Auslöse versteuert werden, alles klar soweit.
Aber bei meiner Einkommenssteuererklärung kann ich dann meine Auswertstätigkeit nicht mehr geldend machen?
Dann werde ich ja doppelt bestraft, für was, wofür ich garnichts kann.
Das gleiche mit der Doppelten Haushaltsführung, die wurde mir letztes Jahr auch vom FA gestrichen.
Ist das alles rechtens, was hier läuft?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß!
Steffen