Verlustvortrag Studium - Was danach?

  • Hallo,


    bei meinem Vorhaben das Studium nachträglich abzusetzen hätte ich noch Fragen bezüglich des WISO-Steuer-Sparbuchs.
    Es ist eine Erstausbildung. Studium war von 2011-2016, ab Anfang 2017 habe ich normal gearbeitet.


    Bisher habe ich für alle Jahre des Studium die Kosten als Werbungskosten (Fortbildungskosten) angegeben. Das Programm sollte ja dann das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" im Mantelbogen anhaken. Das Finanzamt lehnt ab, ich widerspreche - soweit klar. Nun das was mich verwirrt:


    1) Gibt es bei dem Verlustvortrag noch etwas zu beachten?

    2) Gibt es beim Widerspruch etwas besonderes zu beachten, außer dass man auf das Verfahren verweißt?

    3) Nehmen wir mal 2018 wird eine positive Entscheidung vom BVerfG getroffen: Wie mache ich die Verlustvorträge nun nutzbar? Muss ich für 2017 etwas angeben, oder mache ich dies erst 2018?


    Unter sonstige Angaben zeigt mir die Software die zwei Punkte "Verlustrücktrag" und "Verlustvortrag" an.

    4) Ist dies für meinen Fall relevant? Habe ich mit den Fortbildungskosten etwas falsch ausgefüllt?

  • Die Suche habe ich Stunden lang bemüht, darum frage ich ja. In den Suchtreffern kommen zwar die richtigen Fragen, aber auch immer nur Verweise als Antwort.

    Da finde mal einer die goldene Gans auf die all diese Verweise zeigen - die gibt es scheinbar nicht.

    :/

    • Offizieller Beitrag

    Man kann die Suche auch selber mit eigenen Stichworten bemühen und auf bestimmte Bereiche/Anzeigen begrenzen lassen (z.B. auf Themen begrenzen lassen). Bei der Verlinkung werden immer alle Treffer dargestellt. Wir können nicht immer wieder dieselben Fragen beantworten. Dazu gibt es nun einmal die erweiterte Forumssuche. Und das von Dir gefragte Prozedere haben wir wirklich schon sehr oft bis ins Detail beschrieben.