Hausgeldkonto und Jahresabrechnung vom Energieversorger

  • Hallo liebe Hausverwalter-Software User,


    ich nutze die Software das erste Jahr zur Abrechnung und habe mich bisher ganz gut durchgewurschtelt inkl. der Rücklagen. Da wir natürlcih gleich in meinem ersten Jahr eine Sonderumlage zum ersten mal hatten ;) Aber soweit alles gut. Nun geht es um die Hausgeldabrechnung und vorallem um die Nachzahlung bzw. Erstattung für die Eigentümer.

    Dabei benötige ich eure Hilfe, am besten getrennt in 1. das Verfahren an sich und 2. wie muss ich es in der Software verbuchen.


    1. allgemeines Verfahren (nach meinem Verständiss)

    - als Beispiel hat unser Hausgeldkonto am Ende des Jahres ein Guthaben von 100€ bei 4 Eigentümern. Das bedeutet doch, dass dieser Betrag bzw. das Konto auf null gestellt werden muss und an die Eigentümer aufgeteilt werden muss je nach Schlüssel.

    - dazu kommt dann ja noch die Rückzahlung/Nachzahlung vom Energieversorger die zu den Betrag dazu kommt. so dass beide Summen zusammen am Ende ausgezahlt werden?

    - als Beispiel hatten wir 2016 150€ auf dem Konto und mussten 50€ nachzahlen, die restlichen 100€ wurden auf die EIgentümer verteilt. Also in der Summe 150€.

    - nun haben wir dieses Jahr ein Guthaben vom Energieversorger plus dem Betrag auf dem Konto. Dann muss doch die Summe aus beiden Werten auf die Eigentümer verteilt werden oder?


    2. Verbuche in der Software

    - falls der obere Teil stimmt kommt jetzt folgendes Problem. Wenn ich die Abrechnung laufen lassen kommt als Summe bei der Rückzahlung an die Eigentümer nicht die Summe des Betrages des Hausgeldkontos vom 31.12. heraus. Auch nicht inkl. der Nachzahlung vom Energieversorger.


    Woran liegt das? Wie verbuche ich die Nachzahlung vom Versorger, diese ist ja im folgenden Jahr, reicht es einfach den ABrechnungszeitraum auf das Vorjahr einzustellen? Weil auch mit dieser Buchung verändert sich die Rückzahlung an die Eigentümer nicht.


    Ich hoffe ihr kjönnt mir helfen.

  • Ja, das ist am Anfang alles schwer zu verstehen:


    Zu 1.: Verteilt werden nur Ausgaben und ebenfalls mögliche Einnahmen (z.B. Zinserträge) der Gemeinschaft. Geld, das am Ende des Jahres auf dem Konto steht, wird also nicht verteilt, vielmehr sollte es nach der Abrechnung richtig verteilt sein.

    Bitte beachte aber, dass der Kontensaldo dann rückwirkend gerechnet nicht automatisch ausgeglichen wird: In der Abrechnung für Jahr x werden ja nicht alle Geldbewegungen verteilt, z.B. gibt es Hausgeldnachzahlungen und Erstattungen aus dem Jahr x-1. Nun wirfst Du ein, dass diese ja genau den Saldo aus dem Jahr x-1 ausgleichen. Das stimmt! Aber es gibt noch einen zweiten Effekt: Heizkosten werden nach dem Leistungsprinzip abgerechnet (eine indirekte Folge der verbindlichen Heizkostenverordnung). Also werden hier für Jahr x Kosten abgerechnet, zu denen das Geld erst im Jahr x+1 geflossen ist. Wenn man die Differenz zwischen Leistungs- und Abflussprinzip also herausrechnet, müsste man rückwirkend nach Abrechnung am 31.12. des Vorjahres auf einen Nullsaldo kommen, aber auch nur dann, wenn in allen Vorjahren alles richtig gebucht wurde.


    Zu 2.: Bei der Rückzahlung an den Energieversorger (Du meinst sicher Wärmekosten oder Gas, kein Strom) gilt das Leistungsprinzip, d.h. es wird der in der Endabrechnung fällige Betrag für das entsprechende Vorjahr in der Abrechnung verteilt. Handelt es sich um Energie im Sinne von Allgemeinstrom, werden diese Zahlungen dagegen erst im kommenden Jahr bei der Abrechnung für dieses Jahr berücksichtigt (Zu- und Abflussprinzip).

    Heizkosten sind also (leider) immer etwas anders zu behandeln, und alle restlichen Ausgaben und echte Einnahmen werden nach Zu- und Abflussprinzip wie in einer EÜR dem Kalenderjahr zugeschlagen, in dem das Geld geflossen ist. Ohne Heizkosten müsste somit der Saldo am Ende des Jahres mit der dann folgenden Jahresabrechnung ausgeglichen werden.


    Mache Dir klar, was es bedeutet, dass die Hausgeldabrechnung mit Ausnahme der Heizkosten immer nach dem Zu- und Abflussprinzip erstellt wird. Ich fand das damals intuitiv schwer zu verstehen. Diese Art der Kostenzuordnung zum Kalenderjahr soll eigentlich die Dinge vereinfachen. Tatsächlich aber gibt es dadurch oft Abrechnungsdifferenzen, die schwer zu erklären sind. Nur das Buchungsdatum bestimmt hier, in welchem Jahr die Kosten abgerechnet werden, der Leistungszeitraum wird komplett ignoriert (den brauchst Du nur für Nebenkostenabrechnung).

  • Erstmal Danke für deine Antwort.


    Also bei unserer Abrechnung handelt es sich tatsächlich nur um Allgemeinstrom und Wasser. Strom wird nach MEA aufgeteilt. Nur das Wasser nach tatsächlichen Verbrauch plus der Zählerdifferenz des Hauptzählers durch alle.


    Wenn ich dich richtig verstehe muss das Konto nicht auf null gestellt werden da die nachberechnung erst zu spät im Folgejahr kommt. Also kann ich der Nebenkostenabrechbung vertrauen?


    Wir hatten am Ende des Jahres 150€ Hausgeld übrig. Dann kam Ende Januar noch 150€ Rückzahlung die ich auch in Wasser und Strom aufteilen konnte. Bei der nebenkostenabrechnung gibt mir das Programm eine gesamterstatting von 200€ raus. Also weder den Kontostand von 31.12 noch die Summe mit Rückzahlung. An dem Punkt kam ich ins Grübeln. Datensätze sind im Programm erst von diesem Jahr drin. Inkl. Der Rückzahlung vom Vorjahr 2016 an die Eigentümer und einer Nachzahlung für 2016 an den Versorger.

  • Moment! Sind wir jetzt bei der Nebenkostenabrechnung oder bei der Hausgeldabrechnung? Ich verwende die Begriffe mal so, wie das Programm sie verwendet, also Hausgeldabrechnung gegenüber den Eigentümern und Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern (nur umlagefähige Kosten).

    Bei der Nebenkostenabrechnung kannst Du noch weniger damit rechnen, dass der Betrag am Ende des Jahres ausgeglichen ist. Hier wird ebenfalls nach dem Leistungsprinzip abgerechnet und aufgeteilt. Das ist auch notwendig, denn der Eigentümer wechselt vielleicht alle 30 Jahre mal, aber Mieter können alle 3-5 Jahre mal wechseln. Dann wäre es ungerecht, wenn man sie an Kosten beteiligen würde, die sich gar nicht auf die Periode beziehen, in der sie dort gewohnt haben.


    Beispiel Wasserabrechnung:


    Endabrechnung für Jahr 2016 fällig Q1 Jahr 2017: 130 Euro

    Abschläge fällig Q2 - Q4 im Jahr 2017: je 300 Euro

    Endabrechnung für Jahr 2017 (fällig Q1 Jahr 2018): 250 Euro = 1150 Euro - 3 * 300 Euro (Abschläge)


    Bei der Hausgeldabrechnung (Abflussprinzip) für Jahr 2017 werden die Eigentümer in Summe mit dem Betrag

    130 Euro + 900 Euro = 1030 Euro belastet.


    Bei der Nebenkostenabrechnung (Leistungsprinzip) für Jahr x werden die Mieter mit dem entsprechenden Anteil von

    1150 Euro = (Abrechnungsbetrag der Stadtwerke für 2017) belastet.


    Mieter zahlen also die korrekten Nebenkosten, die Eigentümer nur näherungsweise. Allerdings gleicht sich diese "Ungerechtigkeit" über die Jahre immer wieder aus. Und der Vorteil der Eigentümer ist natürlich eine einfachere Abrechnung (in Theorie), weil sie quasi genau mit den Kosten des Vorjahres belastet werden, zumindest bei den Nicht-Heizkosten.

  • Also ich würde mir statt der Kontostände immer Differenzen (Einnahmen-Ausgaben im Abrechnungszeitraum bzw. Endsaldo minus Anfangssaldo) anschauen, also schauen, wie sich die Differenz zusammensetzt, da es wie gesagt nicht so einfach ist:


    1. Einnahmen aus Hausgeldvorauszahlungen, z.B. auch Sonderumlagen

    2. Ein- und Ausgaben aus Abrechnung des Vorjahrs = Hausgeldnachzahlungen

    3. Umlagefähige Kosten + Erstattungen

    4. Nicht umlagefähige Kosten + Erstattungen

    5. Einnahmen, z.B. aus Zinsen


    Der Abrechnungsbetrag ergibt sich jetzt aus einer Verteilung über 3. - 5., wobei natürlich 1. auch im Abrechnungsbetrag berücksichtigt wird. Ermittelst Du alles für ein Kalenderjahr, hast Du summarisch schon die Aufstellung für die Gesamtabrechnung nach dem Abflussprinzip. Jetzt musst Du noch die Heizkosten nach dem Leistungsprinzip ermitteln und die Differenz ausweisen. Der Hausverwalter gibt diese Information auch optional in der Gesamtaufstellung der Heizkosten aus.


    Ach so: Buchungsdatum ist natürlich immer der Zeitpunkt, zu dem das Geld fließt, also bitte bei einer Jahresabrechnung, die erst im Februar des Folgejahres bezahlt wird, dieses Datum zuordnen, sonst gibt Dir das Programm am Jahresende einen falschen Kontosaldo aus. Der Leistungszeitraum ist hier eh nicht relevant (außer bei den Heizkosten bzw. in der Nebenkostenabrechnung, s.o.!).