Umzugskosten - Wo Kosten für Wohnungssuche angeben, wenn man Absage bekommen hat?

  • Hallo,


    ich möchte Umzugskosten für meine Wohnungssuche letztes Jahr angeben. Wie das in München so ist, bin ich sicher 10x vor Ort gewesen und war oft nicht erfolgreich.

    Jetzt sehe ich im WISO steuer:Sparbuch 2018 einfach keine Möglichkeit diese Kosten (Fahrtkosten) anzugeben?! Afaik ist es rechtlich jedoch möglich Kosten für die Wohnungssuche anzugeben, auch wenn man nicht erfolgreich war.


    Wie mache ich das?

  • Als Reisekosten zum Suchen oder Besichtigen einer Wohnung/eines Hauses werden nur zwei Reisen für eine Person oder eine Reise für zwei Personen, jeweils für höchstens zwei Aufenthalts- und zwei Reisetage, anerkannt.


    Sie können hierfür - wie bei einer Auswärtstätigkeit - Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungs- und Nebenkosten abrechnen und dabei auch die Reisekostenpauschale ansetzen.

    • Offizieller Beitrag

    etzt sehe ich im WISO steuer:Sparbuch 2018 einfach keine Möglichkeit diese Kosten (Fahrtkosten) anzugeben?!

    Dann solltest Du mal genauer hinschauen:



    Kann man eigentlich nicht übersehen, wenn man Schritt für Schritt die Eingaben tätigt.

    • Offizieller Beitrag

    Da kommt er aber nur hin, wenn er in dem Kj. tatsächlich umgezogen ist und demgemäß ein Umzugsdatum einträgt. War er nur zur Wohnungssuche dort und ist erst im nächsten Kj. umgezogen klappt das so nicht. Und ein fiktives Umzugsdatum bringt ihn auch nicht weiter, da das Programm dann automatisch auch eine Umzugskostenpauschale berechnet, welche ihm ja tatsächlich in diesem Kj. noch nicht zusteht.


    Wäre ein Fall für einen ergänzenden Programmvorschlag mittels Ticket beim Support, da solch ein Sachverhalt mit vergeblichen Aufwendungen wahrscheinlich gar nicht so selten ist. Könnte man ja auch auf Inserate etc. beziehen.

  • Um mein Anliegen nochmal genauer zu definieren:

    -Ich bin im Jahr 2017 2x umgezogen. Diese Wohnungen habe ich jeweils 2x zuvor besichtigt = 4 Wohnungsbesichtigungen.

    -Natürlich habe ich aber auch einige Wohnungen besichtigt, für die ich eine Absage bekommen habe. Das waren innerhalb weniger Wochen bestimmt weitere 5-6 Wohnungen. Hier hat ein Umzug nie stattgefunden (d.h. ich kann kein Umzugsdatum eintragen...), Kosten sind dennoch angefallen.


    Ich habe nach etwas Recherche angenommen, dass ich auch für Wohnungsbesichtigungen, die KEINEN Umzug zur Folge hatten, "Umzugskosten" ansetzen kann. Im Wiso Programm sehe ich hierfür keine Möglichkeit. Die Zuordnung der Umzugskosten erfolgt immer genau auf die Wohnung, in die man tatsächlich umgezogen ist.


    :?:

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nach etwas Recherche angenommen, dass ich auch für Wohnungsbesichtigungen, die KEINEN Umzug zur Folge hatten, "Umzugskosten" ansetzen kann.

    Du kannst nur pro Umzug 2 Wohnungsbesichtigungen ansetzen. Egal ob Du Dir die Wohnung, in die Du am Ende umziehst, jeweils 2 x angeschaut hast oder nur 1 x und das andere mal eine Wohnung, die Du nicht genommen hast.

    Wobei man dann noch differenzieren muß, ob eine oder zwei Personen besichtigt haben.