DHL-Rechung mit MwSt. 0% an Kunden weiter berechnen

  • Hallo zusammen!


    Ich habe folgende Frage: Ich durchführe für meinen Kunden eine Dienstleistung: Ich versende Dokumente mit DHL-Express ins Ausland. Die DHL-Express stellt mir eine Rechnung mit MwSt. 0%. Bist jetzt habe ich Kosten + mein Aufschlag an den Kunden ebenfalls ohne MwSt (da Kleinunternehmer) in Rechnung gestellt. Das hat gut funktioniert. Ab 01.01.2018 bin ich aber umsatzsteuerpflichtig. Darf ich die Position "DHL-Expressvergand" weiterhin ohne MwSt an den Kunden berechnen? Oder muss ich 19% MwSt. drauf rechnen?

    Bei einer z.B. 100 € Rechnung von DHL, muss ich 100€ zahlen (bekomme auch nicht von Finanzamt zurück, da MwSt 0% ist). Wenn ich in meiner Rechnung 19 % MwSt berechnen muss, muss meine Rechnung 119 € sein, um auf 0 zu kommen, dabei habe ich kein Cent verdient).

    Wie ist das buchhalterisch korrekt?

    Danke für Infos!

  • Moin,


    die Weiterberechnung der Versandkosten ist doch in der Regel nicht die Position, in der Dein Gewinn liegt, eher doch bei der Waren-VK-Preise, Deinen Dienstleistungen usw.


    "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" - also müssen die Versandkosten ebenfalls mit USt berechnet werden wenn Du die Dienstleistung ebenso berechnest; ist also tatsächlich +/- 0 (wenn Du da nichts draufschlägst) ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Danke für schnelle Antwort!