Betriebskostenabrechnung statt Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    die IHK machte in einem Seminar die Hausbesitzerin darauf aufmerksam, dass

    die "Nebenkostenabrechnung" bei gewerblicher Vermietung erstellt wird.

    Bei Vermietung an Privatpersonen müsse das "Betriebskostenabrechnung" heißen.

    Jetzt soll das für die Abrechnung 2017 natürlich umgesetzt werden, und zwar "auf jeden

    Fall, damit da nichts passieren kann.."

    Hat jemand von den Wissenden hier eine Idee? Vielen Dank dafür im Voraus

    Anne53

  • Tolle Info, wusste ich nicht. Dann hätte ich gerne eine Programmoption, mit der man den Text entsprechend wählen kann. Vielleicht benutzt Du dann die Word-Ausgabe und passt den Text händisch an? Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

  • Hallo wohnhofAtrium,

    diese Option hätte ich auch gerne, da die Option Word-Ausgabe und dann dort ändern bei 100 Mietern in mehrern Gebäuden

    doch recht aufwändig wäre.

    Ich warte mal ab, ob sich jemenad vom Support meldet, sonst mache ich ein Ticket auf.

    Schönen Sonntag,

    Anne53

  • Ich habe im Gesetz keine Grundlage dafür gefunden, dass man die Abrechnung zwingend als Betriebskostenabrechnung bezeichnen muss! Und daher ist die Angabe der IHK (muss) mit Vorsicht zu genießen. Es kann sich doch nur um eine Empfehlung gehandelt haben, um hier genauer von den Heizkosten als dem zweiten Teil der Nebenkosten zu differieren. Und wenn in der Abrechnung beides gemeinsam enthalten ist, wäre "Betriebskostenabrechnung" sogar falsch.

  • Zitat

    Es kann sich doch nur um eine Empfehlung gehandelt haben, um hier genauer von den Heizkosten als dem zweiten Teil der Nebenkosten zu differieren. Und wenn in der Abrechnung beides gemeinsam enthalten ist, wäre "Betriebskostenabrechnung" sogar falsch.

    Warum? Heizkosten gehören doch gerade zu den Betriebskosten, siehe Betriebskostenverordnung §2 5.+ 6..