Wiso Steuer 2017 / Arbeitslosengeld / Sparverträge

  • Guten Tag Sehr geehrte mit Forum User.


    Ich wage mich an meine Steuererklärung mittels Wiso.


    Aktuell habe ich einige bedenken und fragen und hoffe das Sie mir weiterhelfen können.


    Im letzten Jahr war ich 1 Monat Arbeitssuchend und habe Arbeitslosengeld 1 erhalten. Muss dieses angegeben werden? Falls Ja wie?


    Als Sparverträge besitze ich einen Bausparvertrag sowie ein Fondsparvertrag in denen ich Monatliche ausgaben habe. Sind diese auch absetzbar?


    Vielen Dank für Ihre Zeit!


    Mit freundlichen Grüßen

    Datsspeed

  • das ALG I wird unterLohnersatzleistungen eingetragen. Anlage N.


    Einzahlungen zum Sparen sind nicht absetzbar. Zinserträge können freigestellt werden oder werden von den Banken versteuert - sog. Abgeltungssteuer 25% + Soli+KiSt.


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Gib doch einfach einmal oben rechts in die Programmhilfe/-suche Deiner Software den begriff Arbeitslosengeld ein. Du wirst Dich wundern, wie toll Dich Deine Software dann informiert und weiterführt. Ebenso dann vielleicht auch bei anderen künftig auftauchenden Fragen/Problemen.

  • Das die Ersatzleistungen in Anlage N kommen, habe ich schon oft gelesen. Ist bei mir nicht so.


    Bei mir im Prog ist das unter Punkt 2 Daten erfassen - Weitere Einkünfte, Bezüge und Ersatzleistungen dort

    Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung, da für beide Ehepartner oder eben nur einer.

    Die Angaben stehen dann unter Formulare im Mantelbogen auf Seite 4, eine Liste unter Aufstellungen.

    • Offizieller Beitrag

    Das die Ersatzleistungen in Anlage N kommen, habe ich schon oft gelesen. Ist bei mir nicht so.

    Wo die stehen, ist für die Steuerberechnung vollkommen gleichgültig. Die unterschiedlichen Positionen kommen durch die diversen Einkunftsarten und eben andere Besonderheiten zustande und stellen mehr oder weniger sicher, dass jedem Steuerbürger mit entsprechenden Einnahmen/Bezügen auffällt, dass er entsprechende Beträge i.S. § 32b EStG erklären muss.

  • Wenn ich meine Ersatzleistungen in Anlage N eintragen will, wo bitte.

    Unter Daten erfassen gibt es keine Anlage N.

    Außerdem gibt es bei mir im Formular die Anlage N nur für den Ehepartner, da ich das ganze Jahr krank und arbeitslos war.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe Dein Problem nicht. Wo das einzutragen ist, ergibt sich aus dem Sachverhalt. Entsprechend ist es einzutragen und landet eben ggf. in der Anlage N oder im Mantelbogen. Und einem, der eine Anlage N hat und der es dann trotzdem im Mantelbogen einträgt, dem würde auch daraus niemand einen Strick drehen. Zu beachten ist nur, dass es zwingend personenbezogen eingetragen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich meine Ersatzleistungen in Anlage N eintragen will, wo bitte.

    Unter Daten erfassen gibt es keine Anlage N.


    Außerdem gibt es bei mir im Formular die Anlage N nur für den Ehepartner, da ich das ganze Jahr krank und arbeitslos war.

    Du solltest Dich nicht auf die Formulare fixieren, sondern einfach die Steuererklärung Schritt für Schritt durchgegen. Welche Formulare dann erzeugt werden, ergibt sich wie schon von miwe4 erwähnt aus Deinen Eingaben.

  • Es tut mir leid, aber wir schreiben aneinander vorbei.


    Unter #2 wurde mitgeteilt in Lohnersatzleistungen eintragen, Anlage N.

    Lohnersatzleistungen stimmt, aber Anlage N ??.

    Ihr begreift nicht, dass wenn ich die Steuer am PC ausfülle es keine Anlage N zum eintragen gibt. Es geht nur um Lohnersatzleistungen, hier Arb.losengeld, daher habe ich meins wie in #4 eingetragen, das ist keine Anlage N. Was ist daran falsch?

    Um andere Leistungen geht es hier nicht, warum muss das dann verdreht werden. Der Hinweis auf §32 ist nicht notwendig.

    Daher obiges nicht korrekt.

    • Offizieller Beitrag

    Unter #2 wurde mitgeteilt in Lohnersatzleistungen eintragen, Anlage N.

    Das haben die anderen Antworter doch längst klar gestellt und versucht, es Dir detailliert zu erklären.


    Ihr begreift nicht, dass wenn ich die Steuer am PC ausfülle es keine Anlage N zum eintragen gibt. Es geht nur um Lohnersatzleistungen, hier Arb.losengeld, daher habe ich meins wie in #4 eingetragen, das ist keine Anlage N. Was ist daran falsch?

    Wer von den anderen hat denn gesagt, dies sei falsch? Wir haben gesagt, dass Du Zeile für Zeile vorgehen sollst und dann schon vom Programm zur richtigen Stelle geleitet wirst. Und es geht sogar noch einfacher. Du gibst ganz einfach oben rechts in die Programmsuche/-hilfe ALG oder Arbeitslosengeld als Stichwort ein und eine reichhaltige Infothek bis hin zum Link zur möglichen Eingabemaske tut sich auf.


    Um andere Leistungen geht es hier nicht, warum muss das dann verdreht werden. Der Hinweis auf §32 ist nicht notwendig.

    Wir verdrehen nichts. Und vor allem ist der Hinweis auf § 32b EStG in diesem Zusammenhang unentbehrlich, da es sich eben um dieser Vorschrift unterliegende Einkünfte/Bezüge handelt. Die Sinnhaftigkeit dieses Hinweises kannst Du schon nachprüfen, in dem Du in die vorgenannte Programmsuche/-hilfe einmal das Stichwort Progressionsvorbehalt, den Oberbegriff für eben diese Vorschrift, eingibst.

  • Bitte # 1,2 und 4 lesen

    Wenn ich Datsspeed wäre, soll ich die Anlage N suchen und wo ist die, also nicht ganz korrekte Aussage.

    Um mehr geht es nicht, und so habe ich es in #4 dargestellt.

    Die #2 gibt nur einen Hinweis ohne §, scheinbar hat das dem Theadstarter gereicht. Wozu der Rest?

    Ich brauchte auch keinen §.