Angabe geringfügiges Einkommen unterstützter Personen und Beiträge zur Krankenkasse

  • Hallo liebes Forum.

    Unser Sohn (27) studiert noch (jetzt im letzten Jahr).

    2017 möchten wir ihn wie schon 2016 als unterstützte Person bei der Steuer angeben.

    Im letzten Jahr war das kein Problem, hat alles geklappt.

    2017 hat er aber nebenbei als Geringfügiger gearbeitet (450 Euro Job).

    Angegeben habe ich ihn bei:

    Allgemeine Ausgaben – Unterhalt an bedürftige Personen – und dann unter meinem Namen da ich der einzige in der Familie bin mit festem Einkommen. Meine Frau arbeitet auch auf 450 Euro Basis.

    Ausgewählt habe ich Naturalunterhalt, also pauschal.

    Ich habe in Vorbereitung auf die Steuererklärung irgendwo gelesen das ich das Einkommen meines Sohnes (450 Euro Job) angeben muss – aber ich finde dieses nicht mehr.

    Auch zahle ich für meinen Sohn die Krankenkasse. Kann ich das zusätzlich geltend machen?

    Vorab schon einmal vielen lieben Dank für eure Unterstützung.

  • Genau das habe ich gesucht. Danke dafür.


    Nun habe ich da noch eine Frage:

    Da ist nur eine Tabelle mit Datum von bis und Betrag hinterlegt.


    Wie gebe ich da was ein?


    Anbei zwei Bilder der letzten Abrechnung meines Sohnes.

    Gearbeitet hat er das ganze Jahr über, der Vertrag lief aber nicht durch sondern wurde mehrfach verlängert. Daher auch Eintrittsdatum 1.11.2017 ...

    • Offizieller Beitrag

    Da ist nur eine Tabelle mit Datum von bis und Betrag hinterlegt.

    Du bist da doch vollkommen flexibel in Deinen Möglichkeiten. Einfach mal ein bisschen probieren. Und mehrere Zeiträume, sofern vorhanden, sind ganz einfach auszufüllen, da sich bei Eingabe jedes Zeitraums programmgesteuert eine weitere Zeile öffnet.



  • Da ist nur eine Tabelle mit Datum von bis und Betrag hinterlegt.

    Du bist da doch vollkommen flexibel in Deinen Möglichkeiten. Einfach mal ein bisschen probieren. Und mehrere Zeiträume, sofern vorhanden, sind ganz einfach auszufüllen, da sich bei Eingabe jedes Zeitraums programmgesteuert eine weitere Zeile öffnet.



    Ich versuch dann mal was herum.Schauen wir mal was da herauskommt.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Hier zusätzlich die Meldung des Arbeitgebers an das Finanzamt.


    Kann ich eigentlich die Zahlen aus der Zeile 22a, 23a und 28 auch irgendwo eintragen?


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    Nach der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich aber nicht um einen pauschalversteuerten Minijob, sondern um eine ganz normale Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 1! Also Achtung bei deren Angabe im Rahmen der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, da dies ein komplett anderes Ergebnis ergibt!


    Du musst Deine Unterlagen/Nachweise schon genau lesen, bevor Du überhaupt an das Eintragen in die Programmmaske denkst.