WISO steuer:Sparbuch 2018 - Mehrere BUHL-Konten

  • Hallo,


    es ist ja bekanntlich möglich, das Steuer Sparbuch auf mehreren Rechnern zu installieren.


    Ist es möglich, das mit einer Garantienummer auf zwei PC's eine Anmeldung über zwei unterschiedliche BUHL-Konten erfolgt ?


    Mein Vater und ich würden das Programm gern beide mit dem automatischen Belegabruf nutzen.


    Vielen Dank!

  • Warum über buhl-Konto?

    Wir nutzen das Sparbuch auf drei PC, wir und unsere zwei Kinder. Da braucht man nur die Garantienummer.

    Wenn natürlich ein Konto vorhanden ist, würde ich sagen geht das auch. Beim Installieren dachte ich, kam der Hinweis,

    dass bis zu drei Konten möglich sind.

    Sonst müsst ihr euch gegenseitig besuchen und alles an einem Rechner erledigen.

    • Offizieller Beitrag

    Warum über buhl-Konto?

    Wir nutzen das Sparbuch auf drei PC, wir und unsere zwei Kinder. Da braucht man nur die Garantienummer.

    Da lese ich die Lizenzbedingungen zur Privatlizenz allerdings anders.

  • Machen wir so schon viele Jahre.

    Sollte Buhl da eine Sperre eingebaut haben, habe ich nicht gelesen.

    Was ist mit den ganzen Verkäufern bei eBay, die ihre Progs verkaufen, das wird auch mehrfach genutzt.

    • Offizieller Beitrag

    Machen wir so schon viele Jahre.


    Sollte Buhl da eine Sperre eingebaut haben, habe ich nicht gelesen.

    Wenn Du die verlinkten Beiträge einmal etwas intensiver gelesen hättest, dann wäre Dir in der Tat aufgefallen, dass sich da insoweit mit der Software-Version 2018 etwas geändert hat.

  • Ich will mich nicht streiten, aber bei der Install klang das anders.

    Leider habe ich es bei den Kindern noch nicht probiert, erst demnächst.

    Daher ist für heute genug.


    Soll heißen, alle ebay Käufer von privat gucken dumm aus der Wäsche.

    • Offizieller Beitrag

    Soll heißen, alle ebay Käufer von privat gucken dumm aus der Wäsche.

    Nein, das verhindert nur das unkontrollierte immer wieder Verkaufen der Software. Und dann trifft es eben auch andere. Deshalb eben die Möglichkeit der Registrierung mit dann insgesamt mehr Möglichkeiten.

  • Ist es möglich, das mit einer Garantienummer auf zwei PC's eine Anmeldung über zwei unterschiedliche BUHL-Konten erfolgt ?

    Die Installation auf zwei PC sollte kein Problem sein:

    Diese Lizenz berechtigt einen (1) Nutzer zu einer (1) Installation bzw. nach Registrierung bis zu drei (3) Installationen der Software und der Abgabe von insgesamt bis zu fünf (5) Steuererklärungen.

    Die Nutzung mehrerer BUHL-Konten geht also nicht (ging das schon mal? ?()

    Mein Vater und ich würden das Programm gern beide mit dem automatischen Belegabruf nutzen.

    Dann richtet die Berechtigung des Belegabrufs für den einen durch den anderen ein, dann sollte das klappen (klappte bei mir mit Frau/Sohn/Mutter/Schwiegermutter bestens :thumbsup:).

  • Hallo, in den Lizenzbedingungen für das Steuersparbuch ab der Version 2018 ist vermerkt, dass es für bis zu 5 Steuererklärungen eingesetzt werden kann. Sind damit Einkommensteuererklärungen gemeint, oder werden dabei auch Gewerbesteuer-, Umsatzszeuererklärungen, vielleicht sogar die elektron. Abgaben von Einnahmen-Überschussrechnungen sowie von Feststellungserklärungen mitgezählt? Danke für die Antwort und ein schönes Wochenende!

  • dass es für bis zu 5 Steuererklärungen eingesetzt werden kann.

    gute Frage, danke!

    Denn hier unter "Privatlizenz" steht:

    Zitat

    Die bei der Installation angezeigten Lizenzbedingungen der Buhl Data Service GmbH werden ab sofort nicht mehr verwendet und werden nicht Vertragsbestandteil.

    (meinerseits) großes AHAAAA ....welche denn:?:

  • dass es für bis zu 5 Steuererklärungen eingesetzt werden kann.

    gute Frage, danke!

    Denn hier unter "Privatlizenz" steht:

    Zitat

    Die bei der Installation angezeigten Lizenzbedingungen der Buhl Data Service GmbH werden ab sofort nicht mehr verwendet und werden nicht Vertragsbestandteil.

    (meinerseits) großes AHAAAA ....welche denn:?:

    WELCHE DENN? Ich denke, es sind die alten - bisher gültigen gemeint? Aber in der Tat, das ist nicht eindeutig und somit verwirrend.

  • Ich bitte - spätestens am nächsten Arbeitstag - um entsprechende Klarstellung von Buhl.

    Mit dieser Bitte bist Du hier aber falsch. Das sollte/könnte Dir aber bekannt sein, denn in den Nutzungsbestimmungen, die Du hoffentlich nicht nur akzeptiert sondern auch gelesen hast, heißt es

    2. Lizenz-/Buchhhaltungsanfragen

    Das Forum ist in erster Linie ein Community Forum, es wird nicht durch Mitarbeiter von Buhl moderiert, es ist daher den Mitgliedern des Forums leider nicht möglich solche Anfragen zu beantwortet. Bitte wendet euch bei der solcher Art von Anfragen direkt an die Buhl Data Service GmbH. Die Kontaktdaten findet Ihr auf den entsprechenden Internetseiten https://www.buhl.de

    Also bitte dort ein Ticket einreichen und bitte dann auch das Ergebnis hier posten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bitte - spätestens am nächsten Arbeitstag - um entsprechende Klarstellung von Buhl.

    Falls Du es noch nicht bemerkt hast, wir haben hier ein Userforum, in dem User anderen Usern bei softwarebedingten Fragen behilflich sind. Buhl-Mitarbeiter sind hier nur ganz selten und vor allem unregelmäßig mitlesend anwesend. Also der falsche Ort für so ein Ultimatum. Oder aber einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und dabei u.a. auf diesen Thread stoßen: Softwarelizenz: Installationen und Steuererklärungen

  • Danke für die Hinweise! Wie Ihr seht, hatte ich erst wenige Aktivitäten hier. Und bei der ersten Kontaktaufnahme nach Erstanmeldung im Februar auch gleich eine kompetente Antwort zu einer allgemein interessierenden Problemlösung von eben einem Buhl-Mitarbeiter erhalten.


    Daher wohl mein falscher Eindruck. Danke also für die Klarstellung! Und danke auch an an miwe4 für den Link. Dort ist meine Frage gut beantwortet: Es zählen nur die Einkommenssteuererklärungen.


    Und: Es war kein "Ultimatum", sondern, wie entejens richtig schreibt, eine "Bitte". Auch halte ich das Lizenz-Vorgehen von Buhl für vollkommen legitim und sogar nötig. Es sollte eben nur eindeutig erklärt sein.

    • Offizieller Beitrag

    Und: Es war kein "Ultimatum", sondern, wie entejens richtig schreibt, eine "Bitte".

    Ich will ja nicht auf Wörtern rumhacken, aber nur eine neutrale Bitte hätte ich anders formuliert. Was hättest Du denn geschrieben/gedacht, wenn sich spätestens "am nächsten Arbeitstag" nicht jemand von Buhl gemeldet hätte mit einer "Klarstellung"? Das schreibt man doch nicht so daher, sondern man erwartet zu einem bestimmten Termin etwas, ohne wenn und aber. Da ändert das bitte nichts daran.

    WELCHE DENN?

    P.S.: ich hätte da auch eine Bitte: schau Dir bitte mal die Nutzungsbestimmungen an, insbesondere auch Punkt 6.


  • Und: Es war kein "Ultimatum", sondern, wie entejens richtig schreibt, eine "Bitte".

    Ich will ja nicht auf Wörtern rumhacken, aber nur eine neutrale Bitte hätte ich anders formuliert. Was hättest Du denn geschrieben/gedacht, wenn sich spätestens "am nächsten Arbeitstag" nicht jemand von Buhl gemeldet hätte mit einer "Klarstellung"? Das schreibt man doch nicht so daher, sondern man erwartet zu einem bestimmten Termin etwas, ohne wenn und aber. Da ändert das bitte nichts daran.

    WELCHE DENN?

    P.S.: ich hätte da auch eine Bitte: schau Dir bitte mal die Nutzungsbestimmungen an, insbesondere auch Punkt 6.


    Alles klar. Ich fühle mich nun als "Neuling" gut auf die hiesigen Gepflogenheiten hingewiesen. Auch wenn das Großschreiben mit Bezug auf den zitierten - selbst auch die Großschreibung verwendenden - Post recht klar als Zitat erkennbar war, werde ich dies nun stets beachten ...

    Ja, und das "Rumhacken auf Wörtern", oder auch nicht: Ja, ich erwartete schon eine Aussage und habe diese daher erbeten. Warum das so war, habe ich aber auch in meinem letzten Post zumindest angedeutet. Gern nochmal: Ich hielt dieses Forum - aus bisher erlebter, positiver Erfahrung - für ein Offizielles auch mit Beteiligung von Buhl. Daher war dies von mir nicht als Ultimatum gemeint, sondern als eine normale Bitte zur Klärung in einem Vertragsverhältnis. Dass dies - wegen meines Versehens zur Funktion des Forums - als Ultimatum aufgefasst wurde, das tut mir Leid.

    Ja, was hätte ich bei ausbleibender Klärung getan? Wahrscheinlich wohl die Buhl-Hotline angerufen, die stets bestens, freundlich und zuvorkommend berät.


    Ich danke für das Verständnis!:)