Beamter und Angestellter im gleichen Jahr

  • Hallo,

    bin grade an meiner Steuererklärung und war für 2017 die erste Jahreshälfte Beamte auf Widerruf (Lehrer).

    Da ich keine Planstelle bekommen habe, befinde ich mich nun mit Jahresvertrag im Angestelltenverhältnis.

    Was gebe ich für 2017 nun für eine Berufsgruppe an? Beamter oder Angestellter?

    Mein elektronischer Ausdruck deckt das Jahr 2017 komplett ab.

    • Offizieller Beitrag

    Mein elektronischer Ausdruck deckt das Jahr 2017 komplett ab.

    Wie haben die das denn hinbekommen? Kenne ich beim öffentlichen Dienst definitiv anders. Und was steht in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung?


    Normalerweise sagen wir ja immer, dass das zuletzt gültige einzutragen ist. Hier würde ich allerdings aufgrund der Auswirkung im Rahmen des Vorwegabzugs bzw. der Höchstbetragsberechnung dann zu Beamter raten. Ansonsten würde Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand falsch ausgefüllt werden und dadurch die Berechnung eben unzutreffend.

  • Mein elektronischer Ausdruck deckt das Jahr 2017 komplett ab.

    Wie haben die das denn hinbekommen? Kenne ich beim öffentlichen Dienst definitiv anders. Und was steht in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung?


    Normalerweise sagen wir ja immer, dass das zuletzt gültige einzutragen ist. Hier würde ich allerdings aufgrund der Auswirkung im Rahmen des Vorwegabzugs bzw. der Höchstbetragsberechnung dann zu Beamter raten. Ansonsten würde Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand falsch ausgefüllt werden und dadurch die Berechnung

    Hallo!

    wie war denn nun hierfür die Lösung? Ich wurde im Laufe des Jahres 2020 verbeamtet und habe nur eine elektron. Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Der Wechsel erfolgte also vom Angestellten zum Beamten. Das kann ich mit der Software aber nicht abbilden. VG

    • Offizieller Beitrag

    wie war denn nun hierfür die Lösung?

    Das brauchst Du @farkas82 nach über drei Jahren nicht mehr fragen. Es ist leider wie immer so, dass sich die meisten Fragesteller nach einer Antwort leider nicht mehr melden. Erst recht nicht, um ein etwaiges Ergebnis zu melden. Schade für ein Userforum, wenn manche immer nur den Nutzen für sich ziehen und neue Erkenntnisse nicht den anderen Forumsnutzern zur Verfügung stellen.


    Ansonsten:

    Hier würde ich allerdings aufgrund der Auswirkung im Rahmen des Vorwegabzugs bzw. der Höchstbetragsberechnung dann zu Beamter raten. Ansonsten würde Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand falsch ausgefüllt werden und dadurch die Berechnung eben unzutreffend.