Nachweis für Behindertenpauschbetrag

  • Also ich habe folgendes Problem im WISO Steuersparbuch 2018,


    für meinen Sohn habe ich aktuell rückwirkend ab 01.01.2017 Pflegegrad 4 bestätigt bekommen, ab November bekommt er auch Pflegegeld.



    Ich kann aber nirgendwo eingeben, dass mein Sohn Pflegegrad 4 hat, der als Nachweis für den Behindertenpauschbetrag ausreichend sein soll.


    Siehe hier:


    -


    Zitat: "


    Aktuell gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, dass ab 2017 dem Merkzeichen „H“ die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleichsteht. Wenn also der Pflegebedürftige den Pflegegrad 4 oder 5 hat, bekommt

    • der Pflegebedürftige den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro und
    • die Pflegeperson bei häuslicher Pflege den Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro (BMF-Schreiben vom 19.8.2016).

    Der neue Pflegegrad 4 gilt für die bisherige Pflegestufe III sowie für die bisherige Pflegestufe II mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Der neue Pflegegrad 5 betrifft die bisherige Pflegestufe III mit erheblich ein-geschränkter Alltagskompetenz und die Härtefälle der Pflegestufe III."


    _______________________________________________________


    Aktuell habe ich noch keinen Schwerbehindertenausweis, dieser ist frisch beantragt und kann noch nicht als Nachweis für die Erklärung 2017 herhalten.


    Was mache ich jetzt, um den Behindertenpauschbetrag zu erhalten, wenn ich das nicht in das Programm eingeben kann, dass mein Sohn Pflegegrad 4 hat, sondern immer der Grad der Behinderung gefragt wird?


    Bin etwas ratlos und das ist das erste Mal, seit ich dieses gute Programm nutze....

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    • Offizieller Beitrag

    Aktuell gibt das Bundesfinanzministerium bekannt, dass ab 2017 dem Merkzeichen „H“ die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleichsteht.

    Wenn dem dann nachweislich so ist, warum probiert man es dann nicht einfach mit 100% und Merkzeichen "H"? Und wenn man sich unsicher ist, klärt einen das kleine Fragezeichen vor dem Merkzeichen H dann auch mittels eines Klicks entsprechend auf:



  • Aktuell habe ich noch keinen Schwerbehindertenausweis, dieser ist frisch beantragt und kann noch nicht als Nachweis für die Erklärung 2017 herhalten.


    Was mache ich jetzt, um den Behindertenpauschbetrag zu erhalten, wenn ich das nicht in das Programm eingeben kann, dass mein Sohn Pflegegrad 4 hat, sondern immer der Grad der Behinderung gefragt wird?

    Da die Finanzämter frühestens Anfang März mit der Bearbeitung beginnen und Du auch noch etwas länger Zeit für die Abgabe hast (mind. bis Ende Mai), könntest Du also auch noch warten, ob der Ausweis in dieser Zeit kommt. Wenn er bis zur Abgabefrist nicht eingetroffen ist, dann beim FA eine Verlängerung beantragen (evtl. mit Hinweis auf fehlenden Ausweis) und beim Amt eindringlich nach dem ausbleibenden Ausweis fragen..

    • Offizieller Beitrag

    § 33b Absatz 3 Satz 3 i.V.m § 33b Absatz 6 EStG i.V.m. § 65 EStDV


    § 65 EStDV muss inhaltlich nur noch angepasst werden, was aber aufgrund der geänderten Pflegestufen nur eine Formsache ist.