Nach einem Versorgungsausgleich kann man freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen um das Rentenversicherungskonto wieder auf zu füllen. Dieses ist auch möglich um zukünftige Rentenabschläge zu vermeiden wenn geplant ist vorzeitig in Rente zu gehen. Wo wird der Betrag eingetragen wenn der Arbeitgeber diesen Ausgleich als Direktzahlung übernimmt? Die direkte Einzahlung des Arbeitgebers sollte ja nur zu 20% versteuert werden.
Zusätzliche Direktzahlung des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung
- Peter_1
- Erledigt
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Wo wird der Betrag eingetragen wenn der Arbeitgeber diesen Ausgleich als Direktzahlung übernimmt? Die direkte Einzahlung des Arbeitgebers sollte ja nur zu 20% versteuert werden.
Sollte das Ganze nicht durch den AG im steuerpflichtigen Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung abgehandelt sein?
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Stimmt, allerdings steht der Betrag weder in der Bescheinigung noch wurde er elektronisch an das Finanzamt gemeldet.
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Wenn der lohnsteuerpflichtige Anteil nicht ausgewiesen ist, würde ich einmal mit dem AG zu den Gründen sprechen. Wobei ich von dieser gesetzlichen Regelung bisher noch nichts gehört habe und auch keine gesetzliche Fundstelle gefunden habe. Wäre dann mal interessant zu hören.
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1. Klärung mit dem Arbeitgeber:
Danke für den Hinweis, ich konnte es klären. Da die Zahlung vom Arbeitgeber nicht über die Lohnbuchhaltung gelaufen ist, wurde diese nicht in der elektronischen Meldung berücksichtigt, die Zahlung ist extra an das Finanzamt zu melden.
2. Die Lösung vom Finanzamt ist folgende:
Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ist manuell um den direkt gezahlten Betrag zu erhöhen. Zur Einkommenssteuererklärung soll ein kurzer Hinweis verfasst werden der den Sachverhalt erläutert.
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Vielen Dank für die Aufklärung. Prima, davon lebt das Forum.
Da die Zahlung vom Arbeitgeber nicht über die Lohnbuchhaltung gelaufen ist, ... .
Und wie schafft man so etwas?
Und wie verhält es sich mit der Lohnversteuerung?