Beschäftigung als Werkstudent

  • Ich habe die Suchfunktion benutzt. Dabei habe ich allerdings nur Einträge gefunden, die für (deutlich) ältere Programmversionen gelten und Menüpunkte/Optionen enthalten, die ich in der aktuellen Version 2018 gar nicht mehr finde.


    Ich habe die Belege vom FA abgerufen. Danach war bei den Lohnsteuerbescheinigungen überall "Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher, DO-Angestellter" voreingestellt, was offensichtlich falsch ist. Es gibt jedoch "Schüler, Praktikant, Student", einen Hinweis darauf habe ich den anderen Threads noch gar nicht gefunden.


    Insgesamt habe ich vier Lohnsteuerbescheinigungen. Bei 3 der 4 kann ich durch auswahl von "Student" bzw. "Angesteller" die Konflikte lösen. Bei einem Lohnsteuerbescheid jedoch nicht. Je nachdem, was ich auswähle, kommt woanders ein Konflikt.


    Zwei Fragen:


    1. Bei den 3 Konflikten, die ich lösen konnte - kann ich davon ausgehen, dass ich dann das richtige ausgewählt habe? Oder könnte es auch sein, dass das jeweils andere richtig wäre (Student <-> Angesteller) und ich den Konflikt ignorieren muss?


    2. Bei der Lohnsteuerbescheinigung, bei der ich den Konflikt nicht lösen kann - was muss ich auswählen?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt jedoch "Schüler, Praktikant, Student", einen Hinweis darauf habe ich den anderen Threads noch gar nicht gefunden.

    Weil das in der 2018er Version nunmehr differenzierter dargestellt ist. Das Ziel bis zum Student als Berufsgruppe und der nachfolgenden (aufpoppenden) Zeile wieder Student erreicht man doch problemlos, wenn man der Programmführung folgt.


    Bei 3 der 4 kann ich durch auswahl von "Student" bzw. "Angesteller" die Konflikte lösen.

    Gab es für die Differenzierung sachliche Gründe oder erfolgte die nur wirklich, um das vermeintliche Problem zu "lösen"?


    Wo besteht jetzt das Problem? Ohne bereinigte Screens der betroffenen Eingabemasken kann man nur raten.

  • Gab es für die Differenzierung sachliche Gründe oder erfolgte die nur wirklich, um das vermeintliche Problem zu "lösen"?


    Wo besteht jetzt das Problem? Ohne bereinigte Screens der betroffenen Eingabemasken kann man nur raten.


    Hallo,


    danke für die Antwort und Entschuldigung, wenn ich etwas undeutlich war. Ich habe die Belege vom FA abgerufen, insgesamt vier Lohnsteuerbescheinigungen. Ich habe Screenshots von den problematischen Fällen angehängt. Die Eingabemasken sind exakt so, wie sie der Belegabruf gefüllt hat.


    a) Im Einen Fall ist bei Berufsgruppe "Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher, DO-Angestellter" ausgewählt und ich soll das Feld "Tätigkeit" noch befüllen. Ich kann diesen Fehler auch nicht "ignorieren". Allerdings war ich weder Beamter, noch Richter etc... sondern als "Hiwi" an der Uni angestellt.


    b) Im anderen Fall ist "Angesteller" voreingestellt, da war ich als Werkstudent angestellt (bis zu 20h/Woche, kein Mini-Job). Das Programm beschwert sich über die fehlenden SV-Abgaben. Hier könnte ich allerdings "Diesen Fehler ignorieren" wählen.


    Ich nehme an bei b) würde ich den Fehler also einfach ignorieren. Aber was mache ich bei a)? Entweder ich wähle bei Tätigkeit etwas aus, das nicht stimmt oder ich muss die Berufsgruppe ändern? Aber zu was? (Eine andere Frage wäre: Warum bekomme ich vom FA fehlerhafte Belege geliefert?)

    • Offizieller Beitrag

    Was da voreingestellt ist, spielt doch überhaupt keine Rolle. Du entscheidest, was für eine Tätigkeit mit welchen Angaben da anzugeben ist. Entsprechend hast Du diese Angabe an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.

  • Die Antwort kam ja wirklich schnell, hilft mir aber leider nicht weiter. Woher weiß ich denn, was die "tatsächlichen Verhältnisse" sind? Richtig wäre "Studentische Hilfskraft" im Fall a), das gibt es aber nicht als Option. Im Fall b) wäre "Werkstudent" richtig, denn als solcher müssen keine SV-Abgaben bezahlt werden. Aber auch das kann ich nicht auswählen.


    Also was nun?

    • Offizieller Beitrag

    Warum nicht einfach das nehmen, was vorgesehen ist. Student sollte doch ausreichen. Studentische Hilfskraft z.B. ist doch lediglich eine interne Bezeichnung an der UNI.

  • Ja, das habe ich im Fall a) auch gemacht, ich habe mir die Beschreibungen durchgelesen, das passt, die Software beschwert sich auch nicht.


    Im Fall b) trifft Student nicht zu (Beschäftigung hat AN-Anteil zur RV und war außerdem nicht kurzfristig), sondern Angestellter. Als Studierender hat man hier nun aber die Besonderheit, dass keine SV-Abgaben bezahlt werden müssen. KV habe ich komplett selbst bezahlt (Studententarif einer PV).


    Ich störe mich halt daran, dass mir die Software einen Fehler anzeigt. Werkstudenten sind jetzt irgendwie nicht so unüblich - müssen dann alle, die entspr. arbeiten "Diesen Fehler ignorieren" auswählen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich störe mich halt daran, dass mir die Software einen Fehler anzeigt.

    Das ist kein Fehlerhinweis, sondern ein Prüfhinweis.


    Werkstudenten sind jetzt irgendwie nicht so unüblich - müssen dann alle, die entspr. arbeiten "Diesen Fehler ignorieren" auswählen?

    Ja.


    Werkstudent ist eben kein Tätigkeitsbild bzw. auch kein Beruf, es hat sich ebenso wie studentische Hilfskraft als Begriff für eine besonders behandelte Tätigkeit Eurer Gruppe festgesetzt. Es ist dann eben ein Angestellter ohne SV-Pflicht. Da gibt es auch noch andere Tätigkeitsbilder, die zu dieser Rechtsfolge kommen.


    Haben wir aber begrifflich auch schon zur genüge hier im Forums diskutiert und sollte irgendwann einmal gut sein.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…php?search/&q=werkstudent

  • Wie gesagt, ich habe die Suchfunktion bereits bemüht. Dort wurde auch häufig der Tipp gegeben, man solle "RV-freie Beschäftigung" auswählen, dann würde es ein Eingabefeld geben, in das man "Werkstudent" eintragen kann. Nur gibt es bei mir die Auswahl "RV-freie Beschäftigung gar nicht" und zum Anderen hatte die Beschäftigung bei mir sowohl einen AG als auch einen AN-Anteil zur RV, es wäre also auch schlicht falsch.


    Ich habe schon gemerkt, dass das Thema "Werkstudent" ein leidiges zu sein scheint, aber leider gibt es hier auch sehr viele widersprüchliche Informationen. In einem anderen Thread war gar die Rede davon, dass man bei auswahl von "Angesteller" eine SV-Nachzahlung zu leisten hätte, immerhin das scheint bei mir nicht der Fall zu sein.


    Es müsste also eine Berufsgruppe geben, die RV-Beiträge zahlt, aber keine SV-Beiträge. Denn das entspricht als Werkstudent dem tatsächlichen Sachverhalt, zumindest bei mir und im vergangenen Jahr 2017.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ich habe die Suchfunktion bereits bemüht. Dort wurde auch häufig der Tipp gegeben, man solle "RV-freie Beschäftigung" auswählen, dann würde es ein Eingabefeld geben, in das man "Werkstudent" eintragen kann. Nur gibt es bei mir die und zum Anderen hatte die Beschäftigung bei mir sowohl einen AG als auch einen AN-Anteil zur RV, es wäre also auch schlicht falsch.

    Die Eingabemaske ist mir der 2018er Programmversion überarbeitet worden. Im Prinzip wurde das sogar erweitert. Nach Eingabe der ersten Ebene öffnen sich dann oftmals entsprechende weitere Eingabemöglichkeiten. Die Auswahl "RV-freie Beschäftigung" gibt es durchaus noch, nur eben bei anderen Tätigkeitsbereichen.


    In einem anderen Thread war gar die Rede davon, dass man bei auswahl von "Angesteller" eine SV-Nachzahlung zu leisten hätte,

    Wo das denn? Das FA macht vieles, Sozialversicherungsbeiträge nachfordern gehört da allerdings nicht zu.

  • Wo das denn? Das FA macht vieles, Sozialversicherungsbeiträge nachfordern gehört da allerdings nicht zu.

    Das hatte ich hier gelesen:


    Werkstudent in Berufsgruppe Angestellter und darauffolgende Steuerberechnung führt zu Nachzahlung


    Wenn man ,,Angestellter, Arbeiter'' auswählt, kriegt man den Hinweis, dass man fehlende Angaben zur Sozialversicherung gemacht habe und rechnet einem eine saftige Nachzahlung aus.

    ,,Rentenversicherungsfreie'' Beschäftigung ist es ja auch nicht, also wie kann man WiSo klar machen, dass man keine weiteren Sozialabgaben zu zahlen hat, sodass einem WISO dort keine Nachzahlung einbucht. Soll man einfach einen ,,Scheinbetrag'' reinschreieben, der genau dem AV bzw KV Anteil entsprechen würde, den man bei einer ,,normalen" Tätigkeit zahlen würde?

  • Hier ist aber eine Steuernachzahlung gemeint, keine Nachzahlung an Sozialversicherungsbeiträgen. Und dies deshalb, weil man eine falsche Angabe gemacht hat.

    "Fiktive" Beträge wären eine wissentliche Falschangabe in der Steuererklärung und könnte leicht als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden.

    Ich habe mir die Angaben im Steuersparbuch einmal angesehen - wenn du "Schüler, Praktikant, Student" eingibst, kannst du die in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführte Rentenversicherung (als ein Teil der Sozialversicherung) ja eingeben und es wird weiter richtig gerechnet. Es kommt zwar dann eine Meldung, dass die Daten "widersprüchlich seien", aber dies ist ein Hinweis, den du leicht mit einem Haken im Feld "diesen Fehler ignorieren" wegbekommst.

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist aber eine Steuernachzahlung gemeint, keine Nachzahlung an Sozialversicherungsbeiträgen. Und dies deshalb, weil man eine falsche Angabe gemacht hat.

    "Fiktive" Beträge wären eine wissentliche Falschangabe in der Steuererklärung und könnte leicht als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden.

    Ich habe mir die Angaben im Steuersparbuch einmal angesehen - wenn du "Schüler, Praktikant, Student" eingibst, kannst du die in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführte Rentenversicherung (als ein Teil der Sozialversicherung) ja eingeben und es wird weiter richtig gerechnet. Es kommt zwar dann eine Meldung, dass die Daten "widersprüchlich seien", aber dies ist ein Hinweis, den du leicht mit einem Haken im Feld "diesen Fehler ignorieren" wegbekommst.

    Genau so ist es. Versuche ich auch schon, die ganze Zeit zu erklären.

  • Hab es nur mit anderen Worten noch einmal versucht, zu erklären.

    Ansonsten gilt: studere (lat.) = sich bemühen um

  • Wenn ich mir die Erkläung der Berufsgruppe Student anschaue, steht da:


    Die Art der rentenversicherungsfreien Beschäftigung, die Sie ausüben, können Sie mit Hilfe der Vorschlagsliste in der nachfolgenden Zeile "Tätigkeit" präzisieren. Dort haben Sie folgende Tätigkeitsbereiche zur Auswahl: [...]


    Die häufigsten Anwendungsfälle für rentenversicherungsfreie Beschäftigungen sind kurzfristige Beschäftigungen. Sollte es sich hingegen um eine geringfügige Beschäftigung handeln, wählen Sie die eigenständige Berufsgruppe "Mini-Jobber".


    Als Werkstudent ist man weder noch RV-frei noch kurzfristig beschäftigt.


    Dass man die Meldung zu den RV-Beiträgen ignorieren kann, sehe ich inzwischen ein. Aber es hat es mit der "Kurzfristigkeit" auf sich? Die wird ja nirgends abgefragt. Ist das automatishc mit der Tatsache erledigt, dass ich RV-Beiträge ungleich null eingebe - was eine kurzfristige Beschäftigung ja ausschließt?