Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich:
Ein Arbeitnehmer AN arbeitet in einem normalen Angestelltenverhältnis und gibt parallel an einigen Samstag als Dozent Vorlesungen an einer Hochschule, die eine gemeinnützige Gesellschaft ist. Hierfür erhält er eine Vergütung von ca. 1.000€ im Jahr.
1) AN geht davon aus, dass es sich hierbei um Einnahmen nach §3 Nr. 26 EStG handelt und diese daher steuerfrei sind. Richtig?
2) Für die Fahrten zu/von den Vorlesungen fallen für AN Fahrtkosten an. Kann er diese von der Steuer absetzen? Wenn ja: Kann er diese auch gegen sein normales Gehalt rechnen, da die Dozenteneinnahmen ja unter o.g. Annahme steuerfrei sind?
3) Um die Vorlesungen vorzubereiten und Klausuren und Hausarbeiten zu korrigieren, hat AN in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer. Kann er die dadurch entstehenden Kosten auch absetzen?
a) Wahrscheinlich nur als beschränkter Abzug (max. 1250€), oder?
b) Muss er die Nutzung dann als "berufliche Tätigkeit", "freiberufliche Tätigkeit", "selbstständige Tätigkeit" oder "Gewerbebetrieb" angeben (erfordert das Wiso Tool)?
c) Solange AN nicht "berufliche Tätigkeit" auswählt, setzt das System am Ende den Wert allerdings jeweils auf "0". Liegt das daran, dass kein zu versteuerndes Einkommen aus diesen Gruppen den Ausgaben entgegensteht? Können die Ausgaben nicht auch gegen das Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis gegengerechnet werden?
Danke für die Hilfe und beste Grüße