Liebe Community,
zunächst vielen Dank, dass ihr Euch meinem Thema annehmt.
Folgender Sachverhalt: ich absolviere ein Zweitstudium (Promotion) im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeiten, aber ohne weitere Unterstützung meines Arbeitgebers. Entsprechende Aufwendungen sind insofern im Rahmen einer Fortbildung als Werbungskosten erfasst. Da mir weder durch diesen noch durch die Universität im Ausland ein Arbeitsplatz für das Studium bereitgestellt wird, bin ich gezwungen unser Arbeitszimmer für das Studium zu nutzen. Mein Nutzungsanteil liegt neben einigen Bürotätigkeiten bei fast 100%.
Ich habe insofern ein häusliches Arbeitszimmer im Bereich "Verwaltung" von WISO Steuer 2018 erfasst. Die Erfassung an sich stellt kein Problem dar, jedoch die Berücksichtigung der anteiligen Kosten als Werbungskosten.
Zweifelsohne bildet dieses Arbeitszimmer nicht "den Mittelpunkt der beruflichen / betrieblichen Tätigkeit", da dieses nicht für meinen Beruf, sondern für mein Studium genutzt wird. Die entsprechende Frage in WISO habe ich demnach mit "Nein" beantwortet.
Wenn ich nun die Kostenzuteilung auf die Bereiche "Berufliche Tätigkeit", "Ausbildungszwecke", "freiberufliche / selbstständige Tätigkeiten" oder "im Gewerbebetrieb genutzt" vornehme, erziele ich nur eine Steuerreduzierung, wenn ich den Nutzungsanteil auf "Berufliche Tätigkeit" setze, da ansonsten die Kosten nicht in den Bereich "Werbungskosten", hierbei "Verwaltung: Häusliche Arbeitszimmer" übernommen werden.
Daher meine Frage: wie erfasse ich die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne meines Zweitstudiums korrekt in WISO?
Nachrrangig interessiert mich noch die Frage, inwiefern Mietnebenkosten, die grundsätzlich von den tatsächlichen Kosten (Nachzahlung/ Rückerstattung), ebenso wie Stromkosten bedingt durch Vorauszahlungen, abweichen können, zu erfassen sind, wenn noch keine Endabrechnung für das Jahr vorliegt?
Vielen Dank für Eure Antworten und einen angenehmen Sonntag!