Übungsleiterpauschale: Verlust Arbeitszimmer geltend machen

  • Hallo zusammen,


    als Übungsleiter (nebenberuflich) verdiene ich nun im ersten Jahr ca. 1000€ und habe dies bei Wiso auch im entsprechenden Feld eingetragen.

    Wo trage ich aber nun die Aufwände (Fahrtkosten, Arbeitszimmer) ein?


    Bei Angabe eines Arbeitszimmer muss ich zwischen "berufliche Tätigkeit", "freiberufliche Tätigkeit", "selbstständige Tätigkeit" oder "Gewerbebetrieb" wählen.
    Was trifft zu?

    Und: Wenn ich irgendetwas außer "berufliche Tätigkeit" auswähle und Beträge eingeben, werden diese jedoch am Ende nicht berücksichtigt, da wahrscheinlich kein steuerpflichtiges Einkommen aus einem Nebenerwerb vorhanden ist?


    Laut diesem Artikel müsste aber auch ein Verlust geltend gemacht werden können: http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/


    Gilt dies noch und wie/wo sollte ich die Ausgaben also eintragen?

    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Und: Wenn ich irgendetwas außer "berufliche Tätigkeit" auswähle und Beträge eingeben, werden diese jedoch am Ende nicht berücksichtigt, da wahrscheinlich kein steuerpflichtiges Einkommen aus einem Nebenerwerb vorhanden ist?

    Ohne beruflichen Zusammenhang kann ja nun auch nichts gehen. Und auch das Programm muss ja nun eine Zuordnung finden. Vor allem solltest Du eine detaillierte Begründung für das FA fertigen, warum für eine nebenberufliche Tätigkeit dieses geringen Umfangs ein (hoffentlich) nahezu ausschließlich beruflicher genutzter Raum vorhanden sein muss, denn ansonsten kannst Du den Ansatz eh vergessen.


    Bei Angabe eines Arbeitszimmer muss ich zwischen "berufliche Tätigkeit", "freiberufliche Tätigkeit", "selbstständige Tätigkeit" oder "Gewerbebetrieb" wählen.
    Was trifft zu?

    Das musst Du doch selber wissen. Wir jedenfalls können ohne jegliche Info zur Art der Tätigkeit nicht über die Einkunftsart des EStG sagen.


    Wo trage ich aber nun die Aufwände (Fahrtkosten, Arbeitszimmer) ein?

    Da, wo Du diese Dinge ja anscheinend in der Software auch gefunden hast.


    Übrigens geht ggf. nur § 3 Nr. 26, 26a EStG oder die höheren nachgewiesenen tatsächlichen Betriebsausgaben.

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort.


    Vielleicht muss ich mein Problem nochmal präzisieren (bei Wiso Steuer Sparbuch 2018):

    - Ich trage mein hauptberufliches Gehalt ein -> check

    - Ich trage mein nebenberufliches Einkommen als Dozent ein (steuerfrei bis 2.400€) -> check


    - Ich trage das Arbeitszimmer ein:
    Hier muss ich wählen, für was für eine Art Beschäftigung ich es nutze: Auswahlmöglichkeiten sind:
    "berufliche Tätigkeit", "freiberufliche Tätigkeit", "selbstständige Tätigkeit" oder "Gewerbebetrieb".

    1. Frage: Hat jemand eine Idee, um was es sich bei dem nebenberuflichen Einkommen als Dozent innerhalb. des steuerfreien Betrags von 2.400€ (ich schreibe eine Rechnung an die gemeinnützige Gesellschaft) handelt?

    2. Frage: Wenn ich irgendwas außer "berufliche Tätigkeit" auswähle, wird mir am Ende der für das Arbeitszimmer abzusetzende Betrag auf "0" gesetzt. Wie kann das sein?
    Ich vermute, dass das Programm nicht die Möglichkeit einer Verlustgeltendmachung vorsieht (wie sie aber lt. Rechtsprechung möglich ist: http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/) und den Betrag "nullt", da ja das Einkommen der nebenberuflichen Tätigkeit steuerfrei ist?

    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute, dass das Programm nicht die Möglichkeit einer Verlustgeltendmachung vorsieht (wie sie aber lt. Rechtsprechung möglich ist: http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/) und den Betrag "nullt", da ja das Einkommen der nebenberuflichen Tätigkeit steuerfrei ist?

    Du hast aber nicht wirklich gelesen, was ich Dir oben geschrieben habe, oder? Warum habe ich wohl extra auf folgendes hingewiesen:

    Übrigens geht ggf. nur § 3 Nr. 26, 26a EStG oder die höheren nachgewiesenen tatsächlichen Betriebsausgaben.

  • Ah..sorry. Ja, habe ich überlesen.

    D.h. du meinst, dass ich wenn ich den Verlust geltend machen will, für die Einnahmen nicht §3 nutzen kann, sondern diese ganz regulär versteuere und dann nur die Differenz als zus. Verlust übrigbleibt?

  • Hallo,


    ich habe dasselbe Problem, habe aber die Antwort nicht verstanden. Wenn ich als freiberuflicher Dozent die Übungsleiterpauschale geltend machen kann, muss ich das unter "Nebenberuflich" machen -klar - . Für den Teil des Honorars, den ich darüber hinaus versteuern muss, kann ich dort aber keine Ausgaben geltend machen, jedenfalls nicht im einzelnen. Dafür muss ich in den Bereich "selbstständige Tätigkeit" wechseln. Dort kann ich die Ausgaben geltend machen, aber und das ist die Frage, kann ich mit einer Tätigkeit gleichzeitig nebenberuflich und selbstständig sein? Wird das so akzeptiert vom FA??

    • Offizieller Beitrag

    ich habe dasselbe Problem, habe aber die Antwort nicht verstanden. Wenn ich als freiberuflicher Dozent die Übungsleiterpauschale geltend machen kann, muss ich das unter "Nebenberuflich" machen -klar - . Für den Teil des Honorars, den ich darüber hinaus versteuern muss, kann ich dort aber keine Ausgaben geltend machen, jedenfalls nicht im einzelnen. Dafür muss ich in den Bereich "selbstständige Tätigkeit" wechseln. Dort kann ich die Ausgaben geltend machen, aber und das ist die Frage, kann ich mit einer Tätigkeit gleichzeitig nebenberuflich und selbstständig sein? Wird das so akzeptiert vom FA??

    Übrigens geht ggf. nur § 3 Nr. 26, 26a EStG oder die höheren nachgewiesenen tatsächlichen Betriebsausgaben.