Entfernungspauschale 30 ct pro Kilometer - welches Konto

  • Hallo,


    ich kann kein Konto zu o.g. Ausgabe finden. Bisher nannte ich es immer so, aber vllt. heißt es eigentlich anders. Wie bucht ihr das? Ich habe ein KFZ als Privatfahrzeug und rechne alle Fahrten mit den 30ct/km ab.


    Danke für eine Info


    LG Dette

  • was meinst du mit wo? Es geht um die Strecke zum Kunden oder Seminarraum. Es muss auf dem Verrechnungskonto eingetragen werden, da ich bar zahle. Aber es gibt nur Reisekosten. Es muss aber doch Entfernungspauschale heißen, oder ist dies hier anders in Wiso?


    Edit: Ich finde nur das Konto Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten - vllt. ist das ja die Entfernungspauschale. Aber ich fand nun einige Threads, wo davon gesprochen wurde, dass eine Maske erscheint, wo man die Kilometer eintragen kann, so dass es dann errechnet wird. Da ich sehr unregelmäßige Fahrten habe, die fast alle verschieden lang sind, muss ich jede Fahrt einzeln eintragen, aber trotzdem möchte ich gerne zu der Maske kommen, was nicht passiert, wenn ich nur auf das o.g. Konto gehe und über Verrechnung die Fahrt eingeben möchte. Zumindest habe ich Angst, dass dies alles falsch ist.

  • ich zahle die nicht, ich möchte die als Entfernungspauschale als Ausgabe absetzen. An wen ich die zahle, wie Busfahrer, Tankstelle etc. spielt bei der Pauschale keine Rolle. Ich nutze Wiso mein Büro ab jetzt.


    oder könnte es sein, dass ich dafür ein Modul dazu buchen muss?


    Falls es nur mit Modul geht, könnte ich alternativ auch über das Verrechnungskonto gehen und dann einfach als Erklärung 50 km x 0,30 € schreiben und gut ist? So hatte ich es in meinem alten Buchhaltungsprogramm auch gemacht.

  • Das gehört meiner Auffassung nach in deine Einkommensteuererklärung.

    Wird in Mein Büro nicht erfasst.

    Wenn Du Fahrkarten kaufst oder Taxi fährst aus betrieblichem Anlaß, dann sind das Ausgaben, die du als Reisekosten buchst.

    Mehr zu dem Thema findest du unter "Hilfe | Erste Hilfe: Steuern und Buchführung" Gib da "Entfernungspauschale" in die Suche ein, dann findest Du den HInweis zur Bearbeitung.

  • ach so, darum finde so gut wie nichts. Aber in der Einkommenserklärung habe ich meine Entfernungspauschale noch nie eingegeben. Ich habe die letzten Jahre dies immer in einem Konto angelegt. Das Finanzamt hat dies wahrscheinlich nicht gemerkt, denn sonst hätten sie mich darauf hinweisen können.


    Ich finde leider im Forum nicht mehr den richtigen Thread, wo das Thema diskutiert wurde. Hier

    Fahrtkosten bei Auswärtstägkeiten - 30 bzw. 60 Cent

    fand ich etwas wieder, was ähnlich ist, aber nun sah ich, dass die Wiso-Steuersparbuch nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    An wen ich die zahle, wie Busfahrer, Tankstelle etc. spielt bei der Pauschale keine Rolle.

    Doch, das tut es sehr wohl. Du bist hier nicht bei Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Betriebstätte, sondern bei Auswärtstätigkeiten und Reisekosten. Und da sind die tatsächlichen Kosten für das nachweislich genutzte Verkehrsmittel anzusetzen. Bei betrieblicher Nutzung des privaten Pkws ggf. auch die Kilometerpauschale (!) von 0,30€ je nachweislich mit diesem betrieblich gefahrenen Kilometer im Wege der Privateinlage. Aber wie gesagt, maßgeblich ist das tatsächliche genutzte Verkehrsmittel und die dafür entstandenen Kosten.


    Das gehört meiner Auffassung nach in deine Einkommensteuererklärung.

    Doch schon, s.o. eben über Privateinlage.


    Und was bei betrieblicher Nutzung eines privaten Kfz dann auch noch zu prüfen wäre, ist der Umfang der betrieblichen Nutzung. Hintergrund wäre da als Stichwort das notwendige Betriebsvermögen zu nennen und ggf. eine zwingende Aktivierung des WG im Unternehmensvermögen.

  • ich möchte die als Entfernungspauschale als Ausgabe absetzen

    Entfernungspauschale 0,30 je Km gibt es bei Unternehmer (ich nehme an du zählst dazu) doch nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb/Arbeitsstätte.

    Es geht um die Strecke zum Kunden oder Seminarraum.

    Das wären wiederum Fahrten, welche als "Fahrten zu auswärtigen Tätigkeit" uneingeschränkt abziehbar sind.

    Ein Fahrtenbuch zu führen wäre angebracht.

    (ob das von Dir erwähnte"Wiso mein Büro" das richtige ist, musst Du entscheiden. Jedoch habe ich den Eindruck dass es zu umfangreich ist und Dich überfordern wird.)

  • Also mein Steuerberater hat die betrieblichen Fahrten mit dem Privatfahrzeug immer auf das Konto 4590 gebucht.

    also die Antwort gefällt mir am besten. Hast du ein Fahrtenbuch geführt oder einfach die Fahrten mit Datum in der buchung angegeben bzw angeben lassen? So hatte ich es bisher gemacht, dass ich in der Buchung erklärte, wohin ich weshalb gefahren bin.


    Die Antwort mit der Einkommenserklärung kann ich nicht nachvollziehen, da es betriebliche Ausgaben sind, die ich monatliche absetzen möchte.


    Ob Wiso mein Büro für mich richtig ist, versuche ich gerade herauszubekommen. Darum habe ich ja die Testversion. Es scheint mir ein tolles Programm zu sein, aber ich merke, dass es so ganz anders als das letzte ist, weshalb ich nun hier mit so vielen Fragen komme. Eine Schulung gibt es leider nicht zeitnah in meiner Nähe. Wenn ich es erst einmal eingerichtet habe und verstehe, wird es sicher einfach sein. So ist es ja bei jedem Programm. Viel habe ich ja nicht zu verbuchen.


    Der Unterschied von Reisekosten (auswärtige Tätigkeit) und Entfernungspauschale ist mir noch nicht so richtig klar in meinem Fall. Jede Fahrt ist für mich eine Fahrt zur Arbeitsstätte, da ich keine Büro habe. Der Kunde ist meine Arbeitsstätte, weshalb die Entfernungspauschale greifen müsste.

  • Die Entfernungspauschale ist für Arbeitnehmer. Sie wird in der Steuererklärung für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht.

    Die Kilometerpauschale sind Kosten, die du monatl. buchst.


    Ich führe kein Fahrtenbuch, bei mir fallen betriebliche Farten nur zur Post an, wenn ich die Ware zur Post bringe. Die Belege mit Sendungsnummer sind gleichzeitig auch meine Belege für die gefahrenen km. Ich buche nur 1x im Monat, dann die gesamt gefahrenene km, da es keine unterschiedlichen Ziele sind. Meines wissens kannst du aber als Beleg auch eine Reisekostenabrechnung bei den jeweiligen Vorgängen anhängen.


    PS.: Ich verwende EÜR & Kasse ist völlig ausreichend für mich.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

    • Offizieller Beitrag

    Also mein Steuerberater hat die betrieblichen Fahrten mit dem Privatfahrzeug immer auf das Konto 4590 gebucht.

    also die Antwort gefällt mir am besten.

    Es geht doch im Steuerrecht nun wirklich nicht darum, welche Antwort Dir am besten gefällt.


    Die Antwort mit der Einkommenserklärung kann ich nicht nachvollziehen, da es betriebliche Ausgaben sind, die ich monatliche absetzen möchte.

    Um zu beurteilen, was bei Dir überhaupt zutreffend ist, solltest Du die von mir oben angesprochenen Punkte, insbesondere mögliches notwendiges Betriebsvermögen, erst einmal beantworten bzw. musst die beachten.


    Der Unterschied von Reisekosten (auswärtige Tätigkeit) und Entfernungspauschale ist mir noch nicht so richtig klar in meinem Fall. Jede Fahrt ist für mich eine Fahrt zur Arbeitsstätte, da ich keine Büro habe. Der Kunde ist meine Arbeitsstätte, weshalb die Entfernungspauschale greifen müsste.

    Da bis Du vollkommen auf dem falschen Dampfer. Auch das haben wir Dir oben schon detailliert erläutert. Wenn Du diese Grundsätzlichkeiten noch nicht einmal beherrschst, dann solltest Du wirklich überdenken, ob es der richtige Weg ist, die steuerlichen Angelegenheiten selber regeln zu wollen.

  • O.K. zum Abschluss - durch euch, weitere Recherche und meine Steuerberaterfreundin bin ich nun weiter gekommen und will abschließend erzählen, was für mich nun richtig ist - Fälschlicherweise hatte ich es Entfernungspauschale genannt, weil ich es vor Jahren so recherchiert hatte, aber es heißt für mich als Unternehmer Kilometerpauschale.


    Ich buche diese auf das Konto 4673 Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten mit 0,30 €/km

  • meine Steuerberaterfreundin meint, dass ich keinen kilometerstand festhalten muss. Zweck, Datum, Kunde, km reichen. Dies habe ich immer dazu geschrieben, also kein extra Buch geführt. Die Rechnungen für den Auftrag dienen ja als Beweis.

    • Offizieller Beitrag

    meine Steuerberaterfreundin meint, dass ich keinen kilometerstand festhalten muss. Zweck, Datum, Kunde, km reichen. Dies habe ich immer dazu geschrieben, also kein extra Buch geführt. Die Rechnungen für den Auftrag dienen ja als Beweis.

    Sie hat Dir aber erklärt, wie Du zu prüfen hast, ob Dein Kfz nicht evtl. zwingend zu aktivieren ist, oder? Denn dann ist nichts mit den 0,30€/km, da würde es komplett anders abgewickelt. Von daher musst/solltest Du sehr wohl überlegen, die Kilometerstände festzuhalten.

  • Hallo,

    richtig.

    miwe4 meint: bis 10 % Geschäftliche Nutzung ist der PKW zwingend Privat einzustufen.

    zwischen 10 und 50 % kann man sich entscheiden ob man den PKW dem privat oder Betriebsvermögen zuordnet. (gewillkürtes Betriebsvermögen) erst ab 50% betrieblicher Nutzung ist er dem Betriebsvermögen zuzuordnen.

    Von daher wäre es gut, ein "Fahrtenbuch " zu führen. (gibt es an Tankstellen oft kostenlos oder für kleines Geld im Schreibwarenladen)

    Vereinfacht würde es auch reichen den KM-Stand zum Jahresanfang, die Geschäftlichen Fahrten (Datum/Km/Zweck) und den Jahres-endstand aufzuzeichnen.

    Jahres-Endstand km (minus) Jahres-Anfangstand km (minus) Geschäftliche km ergibt dann privat gefahrene km. Und von da ist es nicht mehr weit die % Privatnutzung zu errechnen .

  • danke dir - die vereinfachte Variante finde ich gut. Ein normales Fahrtenbuch kann ich mir nicht vorstellen, das ich ständig vergessen würde, die Sachen zu notieren und dann gibt es Lücken, die nicht sein dürfen.