Buchung durchlaufender Posten bei Vereinnahmung von Fremdgeldern

  • Guten Morgen zusammen,


    frage mich gerade folgendes (SKR03):



    Wir stellen eine Software her, mit denen Kunden Kooperationen tracken können. In diesem Falle z.B. die Firma ABC.

    ABC hat Partner wie z.B. DEF, der eine Webseite betreibt und Endkunden nach einem Klick auf Werbung in den Shop von ABC schickt. Wenn ein Endkunde über eine Werbeaktion von DEF bei ABC kauft, dann tracken wir diese Transaktion. Für die erfolgreiche Transaktion zahlt ABC eine Provision von z.b. 5€ an DEF. Wir erhalten unabhängig von der Höhe der an den DEF gezahlten Provision eine Vergütung für die Technik. Z.B. 1000€ im Monat.

    Die Vergütung und Auszahlung des DEF erfolgt über uns. Am Ende eines Monats stelle ich ABC getrennt zwei Rechnungen aus. Eine für alle Provisionen die ABC vergüten möchte, und eine Rechnung für unsere Dienstleistung.

    Sobald das Geld vereinnahmt wurde, zahle ich DEF aus, indem ich eine Gutschrift erstelle und dann auszahle. Die Gutschrift erstelle ich mit unserem Namen und Hinweis, das die Zahlung der Provision für den Zeitraum x erfolgt.

    Bisher habe ich beide Rechnungen auf Erlöskonten gebucht (8400 für meine Erlöse) und 8401 für Erlöse aus Partnerprovision. Die Gutschriften an DEF als Werbekosten.

    Das treibt aber meinen Umsatz extrem in die Höhe (Schwelle vor Bilanzierungspflichtig) und das FA fragt, warum ich denn immer so hohe Werbekosten habe.

    Für dieses Jahr wollte ich die Verbuchung ändern. Und zwar will ich jetzt die Provision für DEF auf 1590 (durchlaufender Posten) buchen.

    Ist das so möglich, denn ich leite das Geld ja direkt weiter. Wir verdienen nur an unserer Dienstleistung. Diese beinhaltet auch die Weiterleitung der Provision.


    Grüße

  • Wenn es sich um durchlaufende Gelder handeln sollte (ich bin mir hier nicht ganz sicher), solltest du die Änderung mit dem Finanzamt besprechen. Bei durchlaufenden Geldern wäre 1590 richtig.

  • Die Gutschriften an DEF als Werbekosten.

    Das treibt aber meinen Umsatz extrem in die Höhe (Schwelle vor Bilanzierungspflichtig) und das FA fragt, warum ich denn immer so hohe Werbekosten habe.

    Das wundert mich nicht.


    Warum stellt euch die DEF keine Rechnung über die "Provision"?

    Werbekosten können nur geltend gemacht werden, wenn diese eindeutig und nachvollziehbar erfasst wurden. z.B. mittels Rechnungstellung

    Ihr stellt eine Rechnung an ABC über Provision und verbucht eben diese "weiter geleiteten Gelder" als Werbekosten ??!!

    Wird eure Rechnung an ABC eigentlich zzgl. 19% USt. gestellt?

    Wie verbucht eigentlich Fa. DEF diese Erlöse? Als Provisionserlöse? evtl. sogar USt.-frei?