Software / Pluginkäufe

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einige Plugin, also Softwareerweiterungen, im Internet gekauft.


    Zur Erklärung.

    Die Software stammt aus den Niederlanden. Auf meiner Rechnung steht die MwSt ausgewiesen drauf.

    Also wenn das Plugin 69 Euro kostet stehen somit 82,11 Euro am Ende auf der Rechnung.


    Da es sich um ein Plugin für eine Inernetanwendung handelt und man dies nur einmal aktivieren kann und somit unbefristet benutzen kann, welches Sachkonto wäre dann hierfür richtig ?


    Danke für die Hilfe.

  • Du solltest erst einmal sagen, ob du hier als selbständig Tätiger oder im Rahmen deiner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit die Käufe getätigt hast.


    Bei selbständiger Tätigkeit handelt es sich um sofort abziehbaren Aufwand (GWG seit 1.1.2018 erst ab 250 Euro). Du musst hier die vollen 82,11 Euro ansetzen und auf diese noch einmal den Ausweis gemäß §13b UStG rechnen - der Rechnungsaussteller hat dich als Privatperson angesehen, vermutlich hast du keine UStID angegeben beim Kauf (beil Plugins in der Regel auch nicht möglich).

  • Hi Babuschka,


    ich bin Selbständig tätig. Eine UStID besitze ich. Jedoch war Online nirgends die Möglichkeit diese einzutragen. Zumindestens nicht bei einem Shop bei dem ich 13 mal Plugins gekauft habe. Bei anderen Shops usw ist dies kein Problem. Dort konnte ich meine UStID hinterlegen und wird somit auch auf der Rechnung nicht ausgewiesen..


    Somit handelt es sich hierbei um eine Selbständige Tätigkeit.


    Liebe Grüße

  • du kannst nur versuchen, ob du eine neue Rechnung bekommst unter Angabe deiner UStID (Rechnungsaussteller anschreiben). Sonst musst du die ausgewiesene Umsatzsteuer in den Aufwand mit einbuchen, da in Deutschland nicht abziehbar.