Erste Zusammenveranlagung, welche Steuernummer

  • Hallo zusammen,


    zwei seit Mitte 2017 Verheiratete wollen eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Beide haben schon eine Steuernummer. Welche Steuernummer wird nun für die Zusammenveranlagung verwendet? Oder gibt man „neu“ an?


    Weiterhin mache ich die Steuererklärung für zwei eingetragene Lebenspartner mit gleichem Nachnamen. Wer ist der Steuerpflichtige und wer dessen Lebenspartner in der Erklärung? Welche Regel wird bei gleichem Nachnamen verwendet? Kann man sich das aussuchen oder ist es z.B. alphabetisch nach dem Vornamen?


    Viele Grüße

    Oliver

  • Die Steuernummer des Steuerpflichtigen "Ehe-mann"

    Ich würde empfehlen bei der ersten gemeinsamen Erklärung/Veranlagung beide Steuernummern anzugeben, da das Finanzamt eine gemeinsame neue vergibt.

    Zudem, wer ist bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe der "Ehe-mann"?


    Man(n) könnte auch anrufen "hallo-Finanzamt" ;)

  • Sind dies Verwandte im Sinne von § 15 AO? Sonst darfst du die Erklärungen nicht anfertigen! Deine Fragen deuten darauf hin, dass du nicht Steuerberater bist.

  • Ja, sind Angehörige gem. § 15 AO.

  • Die Steuernummer des Steuerpflichtigen "Ehe-mann"

    Ich würde empfehlen bei der ersten gemeinsamen Erklärung/Veranlagung beide Steuernummern anzugeben, da das Finanzamt eine gemeinsame neue vergibt.

    Zudem, wer ist bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe der "Ehe-mann"?


    Man(n) könnte auch anrufen "hallo-Finanzamt" ;)

    Lieben Dank! :)